NSU: Faktencheck Schorlau — „Die schützende Hand“… weder Hand noch Fuß!

Titelbild1

Der Original Alu-Hut® schützt vor Gehirnmanipulation durch CIA-Strahlung

Vorbemerkung: Der folgende Text ist sehr lang. Wer es knackiger und unterhaltsamer mag, lese die Kurzversion im ak 613 vom 16.02.2016 (nur in der Druckausgabe) oder die inhaltlich sehr ähnliche Kritik bei nsu-watch!

Wolfgang Schorlaus NSU-Krimi ist ein Totalausfall

Dies ist keine Besprechung eines Romans. Ein Kriminalroman darf gewiss zuspitzen, manches übertreiben, ohne sich am gleichen Maßstab messen zu lassen wie ein Sachbuch. Doch Schorlaus Buch ist kein Kriminalroman. Schorlau selbst ist es, der die Messlatte bedeutend höher legt, wenn er sagt, sein Buch solle der Aufklärung dienen und „zeigen, wie es wirklich ist”1, es sei die „Ermittlung eines Staatsverbrechens” und seines Erachtens „deutlich realitätstüchtiger als die offiziellen Bekundungen”2.

Nachtrag: Am 20.02.2016 hat Schorlau auf telepolis Stellung zu zwei Kritikpunkten an seiner Beweisführung Stellung genommen. Ich befasse mich damit in einem eigenen Artikel, den ich nicht in manipulativer Absicht, sondern zum Zwecke der Übersichtlichkeit diesem Text nachgeordnet und deshalb umdatiert habe damit er bei WordPress an die zweite Stelle rutscht.

Schorlau schreibt im Stil eines Schlüsselromans, indem er in seinem Reenactment wichtige reale Personen mit kaum verfremdeten Namen auftreten lässt (der Polizist Melzer heißt „Brauer”, der Verfassungsschützer Nocken „Nopper”, der Polizeidirektor (PD) Menzel „Stenzel”, usw.). Stilistisch ist die Romanhandlung nicht viel mehr als ein loses Spannungsgerüst, herumgebaut um dokumentarische Teile und die in Dialog und Monolog dargebotene Meinung des Autors. Dass das die beabsichtigte Wirkung erzielt, zeigen mehrere hunderttausend verkaufte Exemplare des Buches; Schorlau wurde vom NSU-Untersuchungsausschuss Baden-Württemberg als Experte geladen, und auch die Interventionistische Linke meint, ihn zum Thema NSU als Referenten einladen zu müssen.

Von zentraler Bedeutung ist dabei die Recherche, auf die sich Schorlau viel zugute hält. Die Verlags-Eigenwerbung lobt seine „exzellent recherchierten” Krimis, und kaum jemand in den Medien versäumt es, dies nachzuplappern: Vom Antifa-Info-Blatt über diverse Radiosender bis hin zur bürgerlichen Presse ist zu lesen von „genauer”, „akribischer”, „sehr guter,” „gründlicher” Recherche.

Frage im Zeitungsinterview:
„Alles, was Sie aufgelistet haben, ist belegt?”
Schorlau:
„Alles.”3

Doch leider stimmt das nicht. Seine Recherche in Sachen NSU ist miserabel und oberflächlich. Die meisten der von ihm dargelegten Fakten sind schlicht falsch, seine Schlussfolgerungen unschlüssig, seine Spekulationen den Keks nicht wert. Schorlau geriert sich wortreich als Vierte Gewalt, verspricht Aufklärungs-Silber, und liefert nur Lametta.

Schorlau ist nicht der einzige, aber aktuell der bei weitem finanziell erfolgreichste Wellenreiter auf dem Thema NSU. Deshalb meine gründliche Analyse seines Buches, das ich ursprünglich gar nicht lesen wollte, weil ich die Dengler-Krimis nicht besonders schätze. Ich war bei Beginn meiner Gegenrecherche durchaus willens, mein Misstrauen beiseite zu schieben, das auf der schlechten Erfahrung mit Schorlaus Krimi zum Oktoberfest-Attentat 1980 („Das München-Komplott”, 2009) beruht, der ebenfalls sehr oberflächlich recherchiert ist und zahlreiche sachliche Fehler enthält. Sein neues Buch ist umso ärgerlicher, als dem ganzen Humbug, den es verbreitet, so viele Menschen, darunter sehr viele Linke, auch noch einen Haufen Geld hinterher schmeißen. Dieses Geld hätten antirassistische und antifaschistische Projekte besser gebrauchen können.

Verschwörungen und kein Ende

Schorlau macht sich ein bisschen Mühe, gegen die vorhersehbaren Vorwürfe der Verschwörungstheorie zu argumentieren: „Im Grunde genommen gibt es keine Verschwörungstheorien, es gibt nur valide und nicht valide Theorien” (Seite 171); wer die Geheimdienste dabei erwische, Fehler beim Manipulieren zu machen, werde als „Miesepeter” und „Verschwörungstheoretiker” diffamiert (Seite 189); jedoch „Die Wahrheit ist das Letzte, was hier irgendjemand hören will” (Seite 345, das triumphale Fazit des Oberverschwörers). Die Stimme des selbsternannten Rufers in der Wüste klingt immer etwas schrill. Ich folge ihm insofern, als ich den Begriff „Verschwörungstheorie” für Machwerke wie das seine wirklich für unangemessen halte, passender wäre „Verschwörungsglaube” oder „Verschwörungsfantasie”. Denn der rationale Anteil des Begriffes „Theorie” ist dabei schon weitgehend verloren gegangen. Glaube ist der wesentliche Motor der Verschwörungsidee, und er steht vor der Entwicklung der dazu passenden Teleologie. Der Glaube daran, dass die Polizisten am 4. November 2011 keinen Notarzt riefen, weil sie schon vorher vom Tod der beiden Neonazis wussten, wird nur kurz gestört von der Erkenntnis, dass sie eben doch einen Notarzt riefen. Ach so? Dann haben sie das nur zum Schein getan. Oder es hatte irgendeinen anderen Grund. Hauptsache, die Kernthese bleibt intakt.

Angesichts der Leichtfertigkeit, mit der Schorlau (er ist nicht der einzige seiner Art) in Sachen NSU „ermittelt”, Zitate falsch oder manipulativ benutzt, Fakten falsch darstellt oder weglässt, jede Vorstellung von Glaubwürdigkeitsprüfung, Zeugenpsychologie und Aussagekohärenz bei Zeugenaussagen vermissen lässt, Indizien zu Beweisen erklärt und Spekulationen zu Indizien, die einen der Lüge bezichtigt und den anderen ungeprüft nachspricht – angesichts dessen wünsche ich mir fast, im Falle eines Falles von der bürgerlichen Justiz verfolgt zu werden und nicht von solchen „Aufklärern”!

Das Recherche-Phantom

Den ersten gravierenden Fehler hat Schorlau schon gemacht, bevor er zu schreiben anfing, indem er nämlich als Co-Rechercheur Ekkehard Sieker wählte, „ohne dessen Hilfe dieses Buch nicht zustande gekommen wäre”4. Sieker ist einer jener „investigativen” Journalisten mit dem Riecher für Weltkonspiration, die sich besonders seit dem 11. September 2001 in den Medien und Netzwerken tummeln. Er ist hier sogar ein Vorreiter, denn der von ihm mitverantwortete unsägliche Verschwörungsschinken „Das RAF-Phantom” (1992), in dem die Existenz der Rote Armee Fraktion in den 1980er/90er Jahren bestritten wird, war eines der ersten Machwerke aus diesem neu entstandenen Skandalmilieu (aktuell vertritt er die zeitgemäßeren 9/11-Verschwörungsideen). Sieker geht seit 20 Jahren mit seiner Herrhausen-Story hausieren, es dürfte daher kein Zufall sein, dass in Schorlaus Buch ganz en passant noch einmal die olle Kamelle aufgewärmt wird, wonach Alfred Herrhausen 1989 nicht von der RAF getötet worden sei. „Belegt” wird das durch einige verfälschte Darstellungen zum Tathergang und dem Danach.

Am Rande habe ich mich gefragt, woher seit Anfang der 1990er Jahre der anschwellende Boom der Verschwörungsgeschichten kam. Gab es sie früher nicht, oder haben sie vielleicht nur einen anderen Namen gehabt? Zur Zeit des Kalten Krieges gab es einen klaren ideologischen Rahmen für Verschwörungsfantasien: Die einen schrieben „Kommunisten fressen kleine Kinder”, die anderen „USA, internationale Völkermordzentrale”. Beide Seiten hatten ihr dankbares Publikum und zweifelten nicht daran, dass die andere Seite Lügen erzählt. Mit dem Wegfall dieser politischen Konfrontation wurde das Milieu verängstigter Bildungsbürger, das solche Geschichten vor allem produziert, heimat- und orientierungslos. Seitdem werden die Angstgeschichten auf dem freien Markt verkauft. Soweit meine ad-hoc-Theorie. Aber zurück zum Thema.

Bei der Quellenrecherche konnten Schorlau und Sieker auf viel Material zurückgreifen, denn es dürfte kaum einen anderen Kriminalfall in Deutschland geben, in dem öffentlich so viele interne Ermittlungsergebnisse, Untersuchungsberichte und unabhängige Recherchen verfügbar sind. Es versteht sich, dass ich für meine Gegenrecherche durchweg auf Quellen zurückgreife, die soweit ich es beurteilen kann auch einem Schorlau/Sieker zur Verfügung stehen. Umso erstaunlicher, dass zu seinen wichtigsten Quellen das Boulevardmagazin Stern gehört, das sich in Sachen NSU eher durch Falschmeldungen hervorgetan hat, und nicht etwa solide Texte wie „Heimatschutz” von Dirk Laabs oder die Abschlussberichte der Untersuchungsausschüsse.


Fakten, Fakten, Fakten

Was Schorlau schließlich an Indizien rund um den Tod von Mundlos und Böhnhardt am 4. November 2011 zusammenträgt, um den NSU zu einer großen Verschwörung aufzublähen, soll hier im Detail diskutiert werden. Damit will ich denen, die das Buch mit viel Interesse, aber wenig Hintergrundwissen gelesen haben, die Möglichkeit geben, die angebliche Faktentreue zu überprüfen. Diejenigen, die aufgrund des eindeutigen Buchtitels nichts anders gesucht haben als eine unterhaltsame Bestätigung der eigenen Vorurteile, sind erfahrungsgemäß durch Gegenargumente entweder gar nicht erreichbar oder finden Beiträge wie diesen hier viel zu lang und zu ermüdend, um sich damit zu beschäftigen. Es ist aber nun mal leider unmöglich, die vielen Fehler in der Berichterstattung zum Fall NSU nur auf Twitter-Niveau zu berichtigen. Daher meine Warnung: Wer belegt sehen will, was Fakt und was falsch, was möglich und was spekulativ ist, muss sich Zeit nehmen. Der folgende Text ist sehr lang!

Zu Beginn eine kurze Übersicht über die wesentlichen (nicht alle) Argumente, die Schorlau in Stellung bringt5:

  • Schorlau behauptet erstens, da Mundlos kein Rauchgas eingeatmet habe, müsse er bei Ausbruch des Feuers schon tot gewesen sein, könne es also nicht selbst gelegt haben. Das ist falsch. Nach dem Anzünden eines Feuers steigen die entstehenden Gase zuerst nach oben, es verging also eine kurze Zeit, bevor Mundlos zwangsläufig Ruß oder Gas hätte einatmen müssen.
  • Er schreibt zweitens, es sei kein Notarzt alarmiert worden, was zeige, dass die Polizei bereits vorher wusste, dass im Wohnmobil niemand mehr lebte. Das ist falsch. Es waren sowohl Rettungssanitäter als auch ein Notarzt am Tatort.
  • Drittens behauptet Schorlau, das Fehlen von Hirnmasse in den Köpfen der beiden Toten und im Wohnmobil beweise, dass sie anderswo erschossen worden seien. Auch das ist falsch. Sowohl an Mundlos‛ Kleidung als auch im Wohnmobil wurde eine erhebliche Menge von Hirnmasse gefunden.
  • Viertens seien zwischen dem ersten Schuss (auf die Polizisten) und dem dritten Schuss (Selbstmord Mundlos) nur zwanzig Sekunden vergangen, zu wenig Zeit für den vermuteten Ablauf. Diese Zeitangabe ist eine grobe Schätzung von Zeugen, es können ebenso gut zwei Minuten gewesen sein. Die Behauptung, die Polizisten vor Ort hätten nur „Knallgeräusche” gehört, was später zu „Schüssen” verfälscht worden sei, ist auch falsch. Die beiden Polizisten sprachen von Anfang an von Schüssen.
  • Fünftens habe das Wohnmobil schon vor Ort gestanden, während der Banküberfall stattfand. Auch das ist falsch. Die Zeugenaussagen dazu weichen nur im Minutenbereich voneinander ab und lassen sich stimmig zusammenführen.
  • Sechstens sei aus der Pumpgun von Mundlos nach seinem Selbstmord noch die leere Hülse ausgeworfen worden, was technisch unmöglich sei. Dieses Problem ist schon des öfteren öffentlich diskutiert und von Waffenexperten untersucht worden, mit dem Ergebnis, dass das Auswerfen der Hülse technisch sehr wohl möglich war.
  • Siebtens sei der Tatort geradezu planmäßig verwüstet worden. Das ist zwar nur zum Teil falsch, aber in dieser Schärfe nicht aufrecht zu erhalten. Es gab objektiv kaum Alternativen zum Vorgehen. Die Rampe des Abschleppwagens war weit weniger steil als behauptet (nicht 40°, sondern maximal 20°). Die Polizei verfügte über keine Halle in Eisenach und nutzte deshalb die des Abschleppunternehmens. Abgesehen von dem offenbar tatsächlich teils unprofessionellen Verhalten des Polizeidirektors Menzel vor Ort bleibt nicht viel übrig von diesem Vorwurf.

Die Reichsbürger lassen grüßen

Auch die anderen von Schorlau aufgeführten Indizien sind ganz überwiegend interpretierbar, ungenau oder schlicht falsch, sei es im Fall der NSU-Anschläge, der Stay-Behind-Organisation oder der Entwicklung der Neonazi-Szene in Deutschland. Es bleibt bei genauer Betrachtung so gut wie nichts übrig von seiner Beweisführung, er fällt teilweise selbst hinter den Stand des Verschwörungsportals „sicherungsblog” zurück, das er auf seiner Webseite als Quelle verlinkt und damit den rechtsgerichteten Desinformationsbloggern um Christian R. weitere Kundschaft zuführt.

Wenn Schorlau schließlich zur Neubewertung der „bisherigen Theorien und Deutungsmuster der bundesrepublikanischen Geschichte6 antritt, verrennt er sich völlig. Mit der These, die organisierten Neonazis der 1990er Jahre seien eine Inszenierung des Verfassungsschutzes, weigert er sich, das Bestehen einer rassistischen und faschistoiden Massenbasis in Deutschland, die aus sich heraus politisch organisiert wirksam werden kann, zur Kenntnis zu nehmen. Sein Versuch, den ganzen NSU-Komplex nebulös in die Nähe der CIA zu rücken und seine These, Deutschland sei kein souveräner Staat, sondern nach wie vor beherrscht von den alliierten Besatzungsmächten, rückt ihn in bedenkliche Nähe zur rechten Reichsbürger-Verschwörungs-Ideologie.

Vor diesem Hintergrund ist es fast schon frech, wenn Schorlau auf die vorsichtige Frage nach der Trennung zwischen Fiktion und Realität antwortet: „Ich schreibe Fiktion. Figuren und Handlung sind erfunden. Der zugrunde liegende Sachverhalt jedoch nicht. In „Die schützende Hand“ dokumentiere ich in einem Anhang sehr penibel meine Quellen.”7 Nichts davon stimmt. Er beansprucht, Zeitgeschichte aufzuklären, nicht Fiktionen. Aber er präsentiert Fakten falsch, interpretiert unschlüssig und erfindet Fakten dazu. Er stützt sich „penibel” auf einige wenige Quellen, die er so ausgewählt hat, dass sie zu seiner Darstellung passen. Und er setzt sich, wie der Anhang seines Buches nahelegt, überhaupt nicht auseinander mit der Frage, welche Verantwortung AutorInnen für die Wirkung des Geschriebenen tragen, wenn sie sich in den Bereich der fiktiven, nacherzählenden oder kontrafaktischen Geschichtsschreibung begeben. Sein Verschwörungsgetöse sorgt für wohligen Schauer bei allen von links bis rechts, die es irgendwie schon immer geahnt zu haben glauben, hat aber nichts zu tun mit Aufklärung. Da hilft auch keine Flucht in die dichterische Freiheit, wenn’s eng wird. Dengler, mach Urlaub!

In der folgenden Beschreibung orientiere ich mich an den mehr oder weniger neun Hauptargumenten, wie sie im Buch immer wieder an verschiedenen Stellen wiederholt und manchmal zusammengefasst werden. Im Anschluss daran widme ich mich einigen weiteren im Buch angesprochenen Themen.

Inhaltsverzeichnis

  1. ► VERSCHWÖRUNG NO. 1: WO FEUER IST, IST AUCH RAUCH – ODER?
  2. ► GEGENRECHERCHE NO. 1
  3. ► VERSCHWÖRUNG NO. 2: ES KNALLT ZU SCHNELL
  4. ► GEGENRECHERCHE NO. 2
  5. ► VERSCHWÖRUNG NO. 3: HERR, WIRF HIRN VOM HIMMEL!
  6. ► GEGENRECHERCHE NO. 3
  7. ► VERSCHWÖRUNG NO. 4: DER DRITTE MANN
  8. ► GEGENRECHERCHE NO. 4
  9. ► VERSCHWÖRUNG NO. 5: WANN STAND WO EIN WOHNMOBIL?
  10. ► GEGENRECHERCHE NO. 5
  11. ► VERSCHWÖRUNG NO. 6: DAS ZWEI-HÜLSEN-PROBLEM, PULVERDAMPF UND BLAUE BOHNEN
  12. ► GEGENRECHERCHE NO. 6
  13. ► VERSCHWÖRUNG NO. 7: DER VERSCHWUNDENE NOTARZT
  14. ► GEGENRECHERCHE NO. 7
  15. ► VERSCHWÖRUNG NO. 8: DER ERSTE ANGRIFF AUF DEN TATORT
  16. ► GEGENRECHERCHE NO. 8
  17. ► VERSCHWÖRUNG NO. 9: WER ERZÄHLT HIER GESCHICHTEN? MOTIVE UND LÜGEN
  18. ► GEGENRECHERCHE NO. 9
  19. ► KAPITEL 10: NEONAZIS UND DAS TRIO IN THÜRINGEN, 1996-2003
  20. ► KAPITEL 11: ANDERE TATEN DES NSU
  21. ► KAPITEL 12: NEONAZI-BEWEGUNG UND RASSIMUS, DEUTSCHLAND IN DEN 1990ER JAHREN
  22. ► KAPITEL 13: CIA, BND, STAY BEHIND, RAF UND DER GANZE REST

► VERSCHWÖRUNG NO. 1: WO FEUER IST, IST AUCH RAUCH – ODER?

Ausgangslage: Schorlau beschäftigt sich sehr gründlich mit der Frage, inwieweit sich belegen lässt, dass Uwe Mundlos bei Ausbruch des Brandes in dem Wohnmobil am 4. November 2011 schon tot war. Er knüpft daran – nicht als einziger – die Vorstellung, wenn das so wäre, wäre damit die Einwirkung weiterer, bisher unbekannter Personen belegt. Die Aufklärung der Brandentwicklung und die medizinische Überprüfung, ob Mundlos Rußspuren in den Atemwegen und erhöhte Kohlenmonoxid-Werte im Blut aufwies, was beides das Einatmen von Rauch beweisen würde, nehmen daher bei ihm viel Raum ein. Er entwickelt das Thema allerdings erst relativ spät im Buch, als ein zentrales Beweisthema, dem sein Held Dengler erst im Laufe der Zeit auf die Spur kommt, das aber zuletzt neben dem Thema „Hirnreste” (siehe Abschnitt 3) als stärkstes Glied der Beweiskette präsentiert wird.

Das Thema Brand, dessen Ursprung und Folgen wird im Kapitel „Dritte Ermittlung” auf Seite 108 des Buches eingeführt, wo die Existenz eines ominösen Ladegerätes diskutiert wird, das vor Ort von der Polizei zuerst als möglicher Bombenzünder angesehen wurde (wegen einer rot leuchtenden Lampe), und das Schorlau aufgrund seiner eigenen Recherchen als potenzielle Brand-Zünd-Vorrichtung identifiziert zu haben glaubt. Es folgen auf Seite 112 die dokumentierten Aussagen der zwei Polizisten vor Ort zum Brandausbruch. Da die Aussagen dieser beiden Polizisten von entscheidender Bedeutung sein werden, seien sie hier kurz vorgestellt: Der eine ist Polizeioberkommissar Ma. (bei Schorlau „M.”), der andere Polizeihauptmeister Se. („S.”). Trotz des deutlichen Rangunterschieds weisen beide Männer Ähnlichkeiten auf: Sie wirken eher gemütlich, etwas beleibt, um die 50 Jahre alt. Und, was sehr wichtig ist: Sie sind der Komplizenschaft in irgendeiner Verschwörung unverdächtig. Das heißt, ihre Aussagen scheinen nach bestem Wissen und Gewissen zu erfolgen.

Auf den Brandausbruch kommt Schorlau später zurück, denn wenn Mundlos es nicht legte, woher kam dann das Feuer? Dem widmen sich die Kapitel „Brandgutachten”, „Gas” und „Das Gewicht” ab Seite 324. Die Argumentation ist in etwa folgende: Zwar werde in einem BKA-Vermerk des Kriminaloberkommissars „Bernhardt” (richtig: Bu.) die These aufgestellt, Mundlos habe den Brand mit Papier entfacht, doch gebe es „keinerlei Hinweise auf abgebranntes Papier” in dem Wohnmobil. Daher habe sich der BKA-Beamte dies wohl „einfach ausgedacht.” Schorlau liegt auch ein Brandbericht des hinzugezogenen schwäbischen Brandexperten Dr. Ha. vom 5. Dezember 2011 vor, der den Brandausbruch recht sicher in einer Ecke der hinteren Sitzbank im Aufenthaltsraum des Wohnmobils vermutet. Diese sichere Lokalisierung erscheint Schorlau umso dubioser, als einige verdächtige Elektronik-Bauteile „nur wenige Zentimeter von der Brandausbruchstelle entfernt” auf dem Tisch lagen – diese müssten „sicher” etwas zu tun haben mit dem Brandausbruch, zumal sie „über Kabel mit dem Ladegerät” unter dem Tisch verbunden waren, das „den Brand offenbar funktionstüchtig überstanden hatte”.

Gas und Kohlenmonoxid

Es wird im folgenden noch dargelegt, dass das aus dem Gasherd mutmaßlich ausströmende Gas einige Zeit gebraucht haben müsse, um zündbereit zu sein – das Gas sinke zuerst einmal zu Boden und sei zu „fett” für eine Zündung, erst nach einer Weile mische es sich mit der Luft und werde dadurch entzündbar durch Funken. Da der Herd eine Sicherung besessen habe, habe das Gas nur ausströmen können, wenn ein Gewicht auf den Ventilen gelegen hätte. Auch der Brandexperte beschreibt diese Möglichkeit, stellt aber fest, dass ein solches Gewicht bei seiner Untersuchung nicht zu sehen war. Hier kommt Polizeidirektor Menzel von der Polizei Thüringen ins Spiel (im Buch „Stenzel”), der die undankbare Rolle als Chef-Vertuscher am Tatort erfüllt. Hier in Form der Tatsache, dass er es war, der am Tatort auf dem Gasherd den Revolver Alfa Proj .38 liegen sah, dessen Gewicht ausreichend gewesen sein dürfte, um den Gasaustritt zu garantieren.

Auf Seite 165 lernen wir das CO-Hb-Problem kennen, d. h. den bei Rußeinatmung notwendigerweise erhöhten Kohlenmonoxid-Wert im Blut (genau gesagt: im „Herzblut”, also in inneren Gefäßen in Herznähe). Da Mundlos nach dem Schuss in seinen Mund sofort zu atmen aufgehört haben muss, kann danach kein Kohlenmonoxid mehr in sein Blut gelangt sein.

Dieser Aspekt wird sehr ausführlich behandelt und u. a. auf den Seiten 236 und 304 weiter vertieft bzw. wiederholt, versehen mit den Weihen eines Professors („sehr gut aufgepasst!”). In seiner Aufzählung „harter Argumente” sagt Dengler, das Fehlen von Kohlenmonoxid in Mundlos’ Blut (und von Ruß in den Atemwegen) beweise: Mundlos habe „kurz vor seinem Ableben wohl kein Feuer erlebt, oder besser: Er hat keinen Rauch eines sich schnell entwickelnden Brandes eingeatmet.”


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► GEGENRECHERCHE NO. 1:

Wir müssen uns hier mit zwei Themen beschäftigen: Der potenziellen Rußeinatmung von Mundlos und dem Brandgeschehen.

A. Mundlos und das Kohlenmonoxid

Es ist richtig, dass gemäß der medizinischen Sektion (= Obduktion) von Mundlos am 5. November 2011 in den Atemwegen kein Ruß und im Blut kein erhöhter Kohlenmonoxid-Wert festgestellt wurde. Das wurde in den ersten Stellungnahmen von PD Menzel falsch dargestellt und auch vom BKA anfangs so erklärt, wobei die Frage, wo Ungenauigkeit und Fehlinformation in bewusste Lüge übergehen, gesondert zu diskutieren wäre (da bin ich scheinbar toleranter als Schorlau).

Der dazu befragte Brandexperte erklärte vor dem 2. Thüringer Untersuchungsausschuss (THUA) am 16. Januar 20168, dass bei einem Brand zuerst heiße Brandgase nach oben strömen, sich unter dem Dach sammeln und dort eine sogenannte Heißgasschicht bilden. Im Falle des Wohnmobils könnten diese Heißgase etwa die Kunststoffdecke des Fahrzeugs entzündet haben. In bodennahen Bereichen hingegen könne durchaus einige Zeit so wenig Gas vorhanden sein, dass die Feuerwehr dort manchmal nicht einmal Atemschutz benötige. Dabei ist die Rede von Zeiträumen im Minutenbereich.

Wir können nicht mit Sicherheit sagen, in welcher Körperhaltung Mundlos sich befand, als der Schuss in seinen Mund abgegeben wurde. Aber sowohl die Verteilung der Blut- und Gewebespritzer in seiner Nähe als auch die vernünftige Überlegung zum Ablauf sprechen dagegen, dass er sich dabei mit dem Kopf zur Decke streckte. Er dürfte sich eher in einer sitzenden oder hockenden Stellung befunden haben. Mithin ist es physikalisch zumindest möglich, wenn nicht sogar wahrscheinlich, dass er trotz eines bereits begonnenen Brandes im Wohnmobil kein Rauchgas einatmete.

Schorlau räumt dies indirekt ein, fast als habe er beim Zusammenfassen der Recherchen Skrupel bekommen, wenn er Dengler den oben zitierten Satz sagen lässt. Denn die Konkretisierung von „kein Feuer erlebt” hin zu „keinen Rauch eines sich schnell entwickelnden Brandes eingeatmet” ist ein Unterschied ums Ganze und besagt schlicht und einfach: Mundlos kann sehr wohl ein Feuer erlebt, aber keinen Rauch eingeatmet haben.

Fazit: Aus dem Fehlen von Ruß und Kohlenmonoxid kann nicht geschlussfolgert werden, Mundlos müsse beim Ausbruch des Feuers bereits tot gewesen sein.


B. Theorien zum Brandgeschehen

Nachdem dies geklärt ist, ist die Aufklärung des Brandausbruchs eigentlich nicht mehr von entscheidender Bedeutung für die Frage, ob daraus ein Beweis auf Fremdeinwirkung beim Tod von Mundlos herzuleiten ist. Doch da Schorlau dem Brandausbruch viel Zeit widmet und einige Vermutungen dazu anstellt, soll hier auch darauf eingegangen werden.

B.1. Wo brach das Feuer aus?

Aufenthaltsraum

Bild 1: Brandausbruchsort Sitzecke

Für Laien-Augen ist der Aufenthaltsraum des Wohnmobils, wie er aus Fotos bekannt ist, ein einziges Chaos aus mehr oder weniger verkohlten Teilen. Doch bei näherer Betrachtung zum Beispiel des von Schorlau dokumentierten Fotos fallen Unterschiede auf, die die Darstellung des Brandexperten Dr. Ha. stützen.

Die bei Nr. 1 auf dem Bild eingekreiste Stelle ist der Bereich, den der Brandexperte durch Augenschein als Ausbruchsstelle erkannt haben will. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Wohnmobil nicht komplett lichterloh brannte, sondern erstens nur punktuell (vor allem unter dem Dach – siehe Heißgasschicht!) stark brannte und zweitens sehr schnell gelöscht wurde, da die Feuerwehr rasch vor Ort war. Dies zeigt sich auch an den vielen kaum beschädigten Stellen, die auf dem Foto zu sehen sind. Einiges ist von oben herabgefallener Schutt, äußerliche Verrußung oder Gesamtschmutz, der sich aus Ruß, zerschmolzenen Plastikteilen, Löschwasser und menschlichem Gewebe zusammensetzt (bei Nr. 4 auf dem Bild ist ansatzweise zu erkennen, welche unschöne rote Suppe sich am Boden gesammelt hatte). Demgegenüber ist die mutmaßliche Ausbruchsstelle des Brandes wirklich auffällig stark verkohlt.

Bei Nr. 2 auf dem Bild befinden sich die Elektronik-Bauteile, die nicht, wie von Schorlau geschrieben, „wenige Zentimeter” vom Brandausbruch entfernt liegen9, sondern etwa einen halben Meter. Es ist ohne weiteres erkennbar, dass da, wo sie auf dem Tisch liegen, die Brandschäden deutlich weniger schlimm sind. Der Tisch als solcher hat auch nicht oder kaum gebrannt. Die reine Anwesenheit verschmorter Elektronik-Bauteile beweist natürlich entgegen Schorlaus Behauptung ohnehin nicht, dass diese etwas mit dem Brandausbruch zu tun haben müssen, und das von ihm selbst gelieferte Foto spricht dagegen. Die Brandschäden auf dem Tisch passen nicht zu einem Brandausbruch auf der Tischplatte. Darüber hinaus ist das Ladegerät unter dem Tisch (im Bild mit Nr. 3 markiert) nicht nur „offenbar funktionstüchtig”, sondern praktisch unbeschädigt, es weist nicht einmal Rußspuren auf. Die von Schorlau entwickelte Zusatz-Hypothese (Seite 333f.), es seien Zündfunken des Kompressors im Ladegerät gewesen, die den Brand verursachten (also doch nicht die Elektronik-Bauteile auf dem Tisch!?), wird dadurch überzeugend widerlegt. Auch Tischbein und Tischkante weisen keine Verrußungen auf. Dort unten am Ladegerät hat es ganz eindeutig zu keinem Zeitpunkt gebrannt. Erstes Fazit: Die beiden Thesen Schorlaus zum Brandausbruchsort – Zündung durch elektronische Geräte auf dem Tisch oder durch den Ladegerät-Kompressor – sind nicht haltbar.

Der Brandexperte legt sich in dieser Sache sehr fest. Es sei nicht die Sitzbank selbst angezündet worden, sondern ein darüber befindlicher leicht entflammbarer Gegenstand, zum Beispiel ein Kunststoff-Anorak, der einen Heizwert vergleichbar mit einem Liter Benzin habe. Auch das Entzünden von Papier ist irgendwie in die Ermittlungen gelangt: Am 3. Dezember 2015 erklärt ein Polizist vor dem THUA, der Brandexperte habe damals das Entzünden von Papierstapeln für möglich gehalten, es seien auch verbrannte Papierreste gefunden worden. Diese Aussage ist etwas interpretierbar und nicht unbedingt wörtlich zu nehmen, aber die Idee von Papier als Brandbeschleuniger stand jedenfalls offensichtlich im Raum. Insofern ist die Darstellung Schorlaus, der BKA-Kommissar habe sich das „ausgedacht”, falsch. KOK Bu. betitelt seinen entsprechenden Absatz ausdrücklich als „Hypothese” und schreibt wohl wahrheitsgemäß, wenn auch grammatikalisch unrichtig, „der Brandgutachter geht durch eine Entzündung mit Papier in der Mitte des Wohnwagens aus.”

Zudem ist es offenkundig albern, angesichts der Gesamtverwüstung zu behaupten, es habe „keinerlei Hinweise auf abgebranntes Papier” in dem Wohnmobil gegeben.

B.2 Wie verlief der Brand?

Die Aussagen der Polizisten Ma. und Se. zum Verlauf des Brandes in seiner Entstehungsphase sind nicht völlig deckungsgleich, liegen aber doch sehr nahe beieinander. Schorlau zufolge sah Ma. zwei Minuten nach dem letzten Knallgeräusch Feuer am Seitenfenster der Wohnmobils, also direkt am mutmaßlichen Brandausbruchsort. Se. hingegen habe schon „drei Sekunden” nach dem letzten Knallgeräusch eine Stichflamme aus dem Dach schießen sehen. Hier stützt Schorlau sich, wie an etlichen Stellen seiner Beweisführung, auf den Vermerk des BKA-Kommissars Bu. vom 21. November 2011, der, das muss zu Schorlaus Gunsten gesagt werden, teils ausgesprochen schlampig ist, einige Abläufe nicht richtig oder doch ungenau wiedergibt und auch gelegentlich Se. und Ma. verwechselt. Tatsächlich hatten die beiden Polizisten sich aber bereits am 8. November 2011 ausführlich zum Ablauf geäußert und diese Aussagen auch später vor Untersuchungsausschüssen und dem Oberlandesgericht (OLG) München so wiederholt.

In den Vernehmungen der beiden Polizisten ist von „drei Sekunden” nirgends die Rede. Ma. – und nicht Se. – beschreibt das Auftreten einer Stichflamme aus dem Dach. Der Brand sei „in der weiteren Folge” des Geschehens entstanden, also nach dem dritten Knallgeräusch, und „kurz darauf schlugen dann auch schon die Flammen aus dem Dach senkrecht empor, sodass es eine regelrechte Stichflamme gab und auch zu sehen war.” Se. war derjenige, der die Flammen hinter dem Fenster des Wohnmobils sah, und zwar ebenfalls „in der weiteren Folge”, ohne die Zeit genauer einzugrenzen. Vor dem THUA erklärte Se.10, „dass unmittelbar nach dem dritten Schuss oben durch die Dachluke schon Rauch herausgekommen sei.”

Ma. ergänzt in seiner Aussage am 8. November 2011, um Ungenauigkeiten zu entschuldigen, „es war eine immense Stresssituation”. Das verschweigt auch BKA-Kollege Bu. in seinem genannten Vermerk nicht und merkt an, die Zeit- und Positionseinschätzungen seien aufgrund der Stresssituation „als Anhaltspunkt geeignet”, es sollte ihnen aber „eine gewisse Toleranz zugebilligt werden”.

Bereits am 4. November 2011 hatte Ma. einen Vermerk geschrieben, in dem er sehr zeitnah das Geschehen beschreibt, also mit einer hohen Zuverlässigkeit11. Dort schreibt er, er habe „gegen 12:07 Uhr im Innenraum des Wohnmobiles Rauch und Feuer wahrgenommen.” Das geschah mithin etwa zwei Minuten nachdem er, seinem Vermerk zufolge, um 12:05 das erste Geräusch aus dem Wohnmobil wahrgenommen hatte.

Der Brandverlauf zusammengefasst

Zwanglos kombiniert, lässt sich folgern, dass im Inneren des Wohnmobils zu Anfang ein Brandherd ohne große Flamme, vielleicht sogar ein Schwelbrand, vorhanden war; dass kurz nach dem mutmaßlichen Todesschuss auf Mundlos Rauch sichtbar wurde und auch austrat, aus der Dachluke oder – eher – aus dem Ausschussloch im Dach; dass der Schwelbrand und die entstandenen Heißgase dann in einer Stichflamme offen ausbrachen, wobei vor allem der innere Dachbereich und der Schlafalkoven vorne über den Vordersitzen erfasst wurden; dass das Feuer sich erst etwa mit dem Eintreffen der Feuerwehr um ca. 12:15 Uhr durch das Dach gefressen hatte und offen nach oben brannte12. Der Brandexperte Dr. Ha. gab vor dem THUA für die Brandentwicklung noch einige interessante Hinweise. Er habe keine Brandbeschleuniger wie Benzin wahrgenommen, dies sei nachträglich am Geruch zu erkennen. Da Fahrzeuge meistens relativ dichte Behältnisse seien, sei bei einem Brand im Inneren der Sauerstoff schnell verbraucht und das Feuer erlösche von selbst. Das Feuer müsse also zuerst ein Loch ins Dach brennen bzw. schmelzen, um sodann durch die Zufuhr von Sauerstoff weiter brennen zu können. Dafür seien einige Minuten zu veranschlagen, zwischen zwei und zehn Minuten vielleicht.

Und ich möchte ergänzen: Das Loch, das für den frischen Sauerstoff sorgte, könnte die nicht ganz dichte Dachluke gewesen sein, es könnte aber auch das Ausschussloch der Pumpgun von Mundlos gewesen sein. Insofern hätte der letzte Schuss unbeabsichtigt zur schlagartigen („Stichflamme”) Verstärkung des Brandes führen können.

Der geheimnisvolle Gasherd

Schorlau wendet viel Energie auf, den Gasherd und das ausströmende Gas in die Brandgeschichte einzubauen. Wie gezeigt, wäre das nicht unbedingt erforderlich, und es ist für die Frage einer Einwirkung Dritter auch eigentlich nicht erheblich, da die Gashähne sowohl von Mundlos selbst als auch von einer anderen Person geöffnet worden sein könnten. Schorlau braucht das Gas aber, um den Brandausbruch per Fernzündung zu beschreiben und die Knallgeräusche im Wohnmobil anders als durch Schüsse zu erklären, nämlich durch Verpuffungen.

Es scheint an sich plausibel, dass jemand zur Verstärkung eines Brandes Gas ausströmen lässt. Bekanntlich zeigt uns Matt Damon im Hollywood-Thriller „Die Bourne-Verschwörung” (2004), wie leicht es ist, mithilfe eines Gasherds, einer Zeitung und eines Toasters innerhalb von drei Minuten ein ganzes Haus in die Luft zu sprengen. Kaum jemand dürfte das Fachwissen haben, dem zufolge eine Verpuffung nicht notwendigerweise eintritt, wenn Gas und Feuer zusammenkommen. Es ist gut vorstellbar, dass Mundlos bei den hektischen Vorbereitungen zur Brandlegung aufgrund seines Allgemeinwissens meinte, ausströmendes Gas sei eine gute Verstärkung der Wirkung, dies aber nicht wirklich effektiv umsetzen konnte.

Tatsache ist, dass der Brandexperte eine Verpuffung von Gas im Innenraum aufgrund des Brandbildes („keinerlei Anzeichen für Spuren von Druckwirkung”) für eher unwahrscheinlich hielt. Da die Gasflaschen nach dem Brand nicht leer waren, und ganz offensichtlich das Wohnmobil nicht explodiert ist, kann nur ein Teil des Gases ausgeströmt sein. Dank Schorlaus Recherche wissen wir auch, dass das Gas zunächst zu Boden sinkt und dort nicht ohne weiteres entzündlich ist. Schorlau zeigt, dass zwei von drei Schaltern am Herd auf „geöffnet” standen, es gibt aber nur ein bekanntes mutmaßliches Gewicht, um den Gasaustritt zu gewährleisten, nämlich den Alfa Proj .38 Revolver. Vorausgesetzt, dieser lag richtig, strömte also zumindest aus einem Ventil eine Weile Gas aus, brannte dann – womöglich nur in Teilen – mit ab, sodann verrutschte das Gewicht auf den Ventilen und der Gasaustritt hörte auf. Alles in allem kann das Gas aus dem Herd bei der Brandentwicklung keine wesentliche Rolle gespielt haben.

Die Idee, das „fette”, zu Boden gesunkene Gas – wie Schorlau das beschreibt – könne durch den Funken eines Kompressors gezündet werden, der dabei selbst keinen sichtbaren Schaden nimmt, scheint mir nicht sonderlich überzeugend. Wenn jemand das Gas zur Zerstörung des Wohnmobils einsetzen wollte, war es keine gute Idee, die Zündeinrichtung an einem Ort zu platzieren (ganz unten), wo die Wahrscheinlichkeit am geringsten ist, zündfähiges Gas-Luft-Gemisch anzutreffen. Schorlau ist aber so vernarrt in seine Idee von der Zündung durch den Ladegerät-Kompressor, dass er sich allerlei zurechtbiegt, um sie zu retten. Gleichzeitig hat er seine anfängliche Theorie, die Elektronik-Bauteile auf dem Tisch müssten „sicher” mit dem Brandausbruch zu tun haben, stillschweigend fallen lassen, denn nun sollen es Zündfunken des Kompressors selbst gewesen sein. Er meint sogar, alle drei Knallgeräusche seien Gaszündungen – die ersten zwei seien aber so etwas wie Fehlzündungen gewesen. Wie sollen wir uns das vorstellen? Gas, das sich knallartig entzündet und dann nicht brennt, um dann wenige Sekunden später noch einmal zu verpuffen? Herr Brandexperte, übernehmen Sie! Und wieso war erst Rauch zu sehen, noch bevor es eine Stichflamme gab? Auch das widerspricht einer Brandursache „Gasverpuffung”.

Vertuschung durch Beweissicherung, oder wie?

Neben diesen Feststellungen verblasst schon die Verdächtigung des PD Menzel, er habe irgendwie den Revolver auf dem Gasherd manipuliert. Wieso es verdächtig ist, dass Menzel den Revolver auf dem Gasherd als erster bemerkt haben will und sogar dessen fotografische Dokumentation zuließ, kann Schorlau nicht erklären. Menzel hat sich sogar später im THUA13 so geäußert, dass er den Revolver auf dem Herd liegen sah und selbst gleich vermutete, er habe der Sicherstellung von Gas-Austritt dienen sollen. Es hätte doch eher im Interesse eines Mitverschwörers liegen müssen, solche Hinweise auf die wahre Brandursache zu beseitigen, nicht etwa sie zu sichern. Menzel hätte den Revolver also, um im Bild zu bleiben, „unachtsam” streifen und auf den Boden befördern müssen…

Ausgangspunkt der Verschwörungsvermutung ist hier das zugegebenermaßen eigenartige Vorgehen von PD Menzel beim ersten Begutachten des Wohnmobils nach dem Löschen durch die Feuerwehr. In Begleitung eines Kollegen sah er ins Innere, und sie erkannten eine rote Leuchtdiode an einem unbekannten Gerät, von dem Kabel wegführten. Da sie vermutlich auch die „Bourne-Verschwörung” gesehen hatten, befürchteten sie gleich eine Bombe, warnten die Feuerwehrleute und Sanitäter vor drohenden Explosionen und alarmierten die Abteilung USBV14 des LKA Thüringen (TLKA). Nachdem sie aber etwas später zu der Meinung gelangt waren, es handle sich um ein Ladegerät für Mobiltelefone und dergleichen, schritt Menzel beherzt, wenn auch möglicherweise vorschriftswidrig zur Tat und zog die Kabel ab, wie sein Kollege KOK Lo. in seinem späteren Bericht zum Hergang vermerkte. Um 12:55 Uhr wurde daher die USBV-Truppe wieder abbestellt.

Menzel handelte unter Zeugen und machte auch später kein Geheimnis daraus, dass er die Kabel abgezogen hatte. Das Gerät ist zudem durch Fotos dokumentiert. Selbstverständlich ist nicht auszuschließen, dass Verschwörern ein Fehler unterläuft (etwa, dass das Zündgerät ungeplanterweise nicht verbrennt), und deswegen spontan ein Risiko beim Vertuschen eingegangen werden muss. Doch erstens häufen sich diese Verschwörungs-Fehler im ganzen NSU-Komplex derart, dass es schon fast Mitleid erregt, und zweitens ist das gesamte restliche Brandgeschehen schlüssig zu erklären – scheinbare Widersprüche ergeben sich nur durch die Fehler von Schorlau bei Recherche und Schlussfolgerungen.

Schorlau traut im übrigen seinen eigenen Thesen so wenig, dass er nach dem Schwenk von den Elektronik-Bauteilen zum Kompressor zuletzt noch eine Bonus-Idee zum Brandausbruch liefert, wonach gasgefüllte Luftballons bereitlagen, die dann durch ihr Platzen für „Knallgeräusche” gesorgt hätten, was dann wieder die Kompressor-Theorie überflüssig werden ließe (ganz zu schweigen davon, dass es erst knallte und dann brannte, nicht umgekehrt). Hier verirrt er sich vollends in den Bereich des Klamauks.

Fazit zum Brandgeschehen

Fazit: Das Brandgeschehen ist offenbar nicht allzu kompliziert gewesen und weitgehend zu rekonstruieren. Die Brandausbruchsstelle scheint hinreichend plausibel identifiziert. Das Gas aus dem Herd kann bei dem Brand keine wesentliche Rolle gespielt haben, insbesondere nicht den Brand überhaupt erst verursacht haben. Überlegungen zur Zündung durch die Ladegerät-Kompressor-Kombination im Fußraum erscheinen abwegig, durch Elektronik auf dem Tisch sehr unwahrscheinlich. Selbst wenn es irgendwelche Einrichtungen zur Entzündung von Papier, Anoraks oder Gasgemischen gegeben haben sollte, gibt es keinerlei Indizien, um zu beurteilen, ob diese Einrichtungen von Mundlos oder einer anderen Person bereitgelegt und bedient wurden. Die ganze schöne Hypothese Schorlaus zur Brandlegung, selbst wenn sie nicht so offenkundig unlogisch wäre, könnte komplett eine Brandlegung durch Mundlos selbst erklären. Die einzige Rettung für Schorlaus Konstruktion könnte hier der Zeitfaktor sein: Konnte Mundlos in der Kürze der Zeit überhaupt das Feuer legen? Wenden wir uns daher nun der Zeitfrage zu.


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► VERSCHWÖRUNG NO. 2: ES KNALLT ZU SCHNELL

Ausgangslage: Die entscheidenden Ereignisse am 4. November 2011 in Eisenach konzentrieren sich auf einen relativ kurzen Zeitraum, und innerhalb dieses Zeitraums wiederum auf wenige Minuten zwischen 11:55 Uhr und 12:07 Uhr. Um 11:55 Uhr wurde das Wohnmobil in der Straße Am Schafrain, Ecke An der Leite, in Eisenach-Stregda von der Polizei entdeckt, um 12:07 brannte es.

Im Kapitel „Dritte Ermittlung” beginnt Dengler mit den eigentlichen Ermittlungen. Dabei fällt ihm gleich auf, dass der Stern berichtet hatte, Anwohner am Tatort hätten keine Schüsse gehört. Dann liest er in der BKA-Vernehmung der Polizisten Ma. und Se. (Seite 112 f.) und „ertappt” seinen Ex-Kollegen amüsiert bei einem Fehler, denn „die beiden Streifenpolizisten hatten von Knallgeräuschen gesprochen – und der Vernehmer hatte diese Aussage automatisch als Schüsse interpretiert.”

Das Problem „Knallgeräusch vs. Schuss” lässt Dengler nicht los, er kommt öfters darauf zurück (z. B. Seite 261, 305).

Aus den Aussagen der Polizisten zum zeitlichen Ablauf schält Schorlau einen Zeitraum von 20 Sekunden heraus, die zwischen dem ersten und dem letzten „Knallgeräusch” vergangen seien. Er addiert hier die verschiedenen Angaben dazu, wie viel Zeit zwischen den einzelnen Geräuschen vergangen sei. Auch diese 20 Sekunden tauchen in den weiteren Ermittlungen immer wieder auf (etwa auf den Seiten 123, 137, 151, 303). Die „kurze Dauer” werde auch durch Aussagen von Anwohnern bestätigt.

Unstimmigkeit muss, ich wiederhole, muss aufgefallen sein

Darauf werden zwei zentrale Argumente aufgebaut: Erstens, es sei alles andere als klar, dass es sich bei den Geräuschen im Wohnmobil tatsächlich um Schüsse gehandelt habe. Vielmehr verdichtet sich der Zweifel daran im Verlauf des Buches, wenngleich ganz zuletzt zugestanden wird: Die beiden Polizisten hätten anfangs von Knallgeräuschen, „später” aber dann von Schüssen gesprochen – womit angedeutet wird, sie seien eventuell bewogen worden, ihre Aussage der „offiziellen” Version anzupassen.

Zweitens, ein „sehr hartes Argument”, der Zeitraum von 20 Sekunden sei viel zu kurz, um sich zu zweit zum Selbstmord zu entschließen, diesen durchzuführen und daneben auch noch ein Feuer zu legen. Daher sei klar, „dass der Ablauf in diesem Camper anders gewesen sein muss, als uns die Thüringer Polizei und der BKA-Kollege Bernhardt das aufgeschrieben haben.” Die Unstimmigkeit des Zeitablaufs „muss, ich wiederhole: muss aufgefallen sein”, folglich wurde „wissentlich” ein falscher Ablauf konstruiert. (S. 163f.)

Die notwendige Schlussfolgerung sei, dass Mundlos und Böhnhardt nicht im Wohnmobil erschossen worden sein könnten. Das Wohnmobil müsse demzufolge mit zwei Leichen darin absichtlich in Stregda abgestellt worden sein.


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► GEGENRECHERCHE NO. 2:

Auch hier haben wir es mit mehr als einem Einzelpunkt zu tun. Zuerst zur Ausgangslage am 4. November 2011: Es gibt zu den Minuten vor und nach 12:00 Uhr nur minimale Zeugenaussagen von AnwohnerInnen, fast alles, was von Schorlau – und auch hier in diesem Text – diskutiert wird, basiert auf den Aussagen der beiden Polizisten Ma. und Se., die auch nicht allzu umfangreich sind. Die beiden wurden, wie schon erwähnt, am 8. November 2011 vernommen, zudem hatte Ma. schon am 4. November in einem eine Seite umfassenden Vermerk seine Erinnerungen zusammengefasst. Am 21. November 2011 vernahm der BKA-Kommissar Bu. sie erneut und schrieb danach einen Bericht zum Gesamtgeschehen, der wie ebenfalls erwähnt nicht besonders gelungen war, durch seine Fehler zahlreiche Angriffspunkte bietet und auf keinen Fall als alleinige Grundlage einer Beurteilung des Geschehens dienen darf. Ma. und Se. traten darüber hinaus als Zeugen vor dem THUA und vor dem OLG München im NSU-Prozess auf und sagten dort ziemlich genau dasselbe aus wie in ihren Vernehmungen am 8. November 2011.

A. Ein Knall, ein Schuss, ein Trugschluss

Beginnen wir mit dem Thema Knallgeräusch vs. Schuss. Schorlau behauptet, die beiden Polizisten hätten eigentlich nur „Knallgeräusche” gehört und dies sei in den Ermittlungen in „Schüsse” umgedeutet worden. Hier muss Schorlau sich gefallen lassen, dass sein eigenes Zitat gegen ihn gewendet wird: Wenn er wirklich gut recherchiert hat „muss, ich wiederhole: muss (ihm) aufgefallen sein”, dass die beiden Polizisten Ma. und Se. von Anfang an durchgehend von Schussgeräuschen gesprochen haben.

In seinem Vermerk vom 4. November schreibt POK Ma., es sei „ein Schuss und kurz danach ein Zweiter” gefallen. Nachdem er dies über Funk weitergemeldet hatte und die beiden Deckung gesucht hatten, „erfolgte eine dritte Schussabgabe”15. Beim ersten Schuss waren die Polizisten nur wenige Meter entfernt von dem Fahrzeug, auch danach nicht weiter als fünf Meter.

Die Feuerwehr wurde bei ihrem Eintreffen von einem Polizisten gewarnt, es seien Schüsse gefallen.

In der Vernehmung am 8. November 2011 sagte PHM Se.: Es „fiel ein Knall, den ich hier als Schuss bezeichnen möchte”. Er bekräftigt das kurz danach noch: „Ich bin mir sicher, dass es sich bei diesen drei Knallgeräuschen um Schüsse gehandelt hat. (…) Ich bin mir sicher, dass diese Knallgeräusche als Schüsse gewertet werden können. Ich möchte das daran festmachen, ich bin Jäger. Anders kann ich diese Knallgeräusche nicht identifizieren.” Übrigens sagt er gleich danach, alle drei Schüsse hätten gleich geklungen, was er aber später revidierte.

Am gleichen Tag beschreibt Kollege Ma. „…einen lauten Knall, was durch mich sofort als Schussgeräusch wahrgenommen wurde.” Dann habe er einen Funkspruch abgesetzt, dass geschossen werde. Danach erfolgte der dritte Knall, „wo ich auch wiederum davon ausging, dass es sich um einen dritten Schuss gehandelt haben könnte.” Auf neuerliche Nachfrage des vernehmenden Kollegen, ob er sich da sicher sei, bekräftigt er es. Beide Polizisten hatten nun auch ihre Waffen gezogen. Sie hatten das Wohnmobil direkt vor sich, aber die Schussgeräusche nur gehört, hingegen nichts sehen können: Kein Loch in der Scheibe, keine Person im Inneren.

Die Schüsse lassen sich nicht wegdiskutieren

Am 21. November 2011 machte sich dann der BKA-Kollege Bu. an seinen verhängnisvollen Vermerk, wobei er mit seiner anfänglichen Verwendung des Begriffs „Knallgeräusche” vermutlich einfach objektiv bleiben wollte, was er aber nicht durchhielt. Inzwischen waren ja auch die Waffen gefunden worden, aus denen höchstwahrscheinlich geschossen worden war, und es gab zwei Erschossene, es gab also für den Kriminalisten eigentlich keinen vernünftigen Grund, nicht von Schüssen zu schreiben. Er hätte sich wohl kaum träumen lassen, dass diese kleine Ungenauigkeit in der Formulierung einmal zum Angriffspunkt einer Verschwörungsvermutung werden würde.

Auch später vor dem THUA sprachen beide Polizisten ohne Einschränkung von Schüssen: „Die Knallgeräusche hätten sich insofern „gleich angehört“, als es sich zweifelsfrei um das Abfeuern von Schusswaffen gehandelt habe. Selbst eine Platzpatrone würde sich seiner Ansicht nach anders anhören.”16

Um seine „Knallgeräusch”-Theorie zu stützen, bemüht Schorlau auch die Aussage einer Anwohnerin, die er ein bisschen frisiert. Die Aussage von Frau F. wird zunächst sinngemäß richtig zitiert, sie hatte „…laute Geräusche, ähnlich so, wie wenn man eine Tür laut zuschlägt” gehört (S. 296). Bei Schorlau wird daraus umgehend eine „Wagentür” (S. 300) und eine „Autotür” (S. 303), während aus dem Zusammenhang der Aussage – die Frau befand sich die ganze Zeit über in ihrer Wohnung – das Zuschlagen einer Zimmertür wohl der naheliegendere Vergleich wäre.

Im übrigen: Wenn es keine Schüsse gab, wieso sah dann Zeuge Se. Teile vom Dach des Wohnmobils nach oben wegfliegen als es knallte, ziemlich genau dort, wo später ein Ausschussloch zu finden war? Schorlau schreibt auch unrichtig, die Schüsse seien mutmaßlich „durch die Außenwand” des Wohnmobils gefeuert worden (S. 260), obwohl die beiden Ausschusslöcher im Dach gefunden wurden, und er behauptet, von den Projektilen seien verdächtigerweise vor Ort keine Spuren gefunden wurden (S. 304), was zumindest in Bezug auf Böhnhardt falsch ist, in dessen Kopf tatsächlich einige Teile des tödlichen Projektils gefunden wurden.

Fazit: Es gibt den von Schorlau behaupteten „Fehler” in den Ermittlungen nicht, es gibt nur ungenaue Formulierungen in einem einzelnen Vermerk. Die beiden Polizisten hörten Schüsse und haben das stets so gesagt.


B. Zwanzig Sekunden bis zum Tod!?

Auch die Zeitspanne von 20 Sekunden hat Schorlau dem Vermerk des KOK Bu. vom 21. November 2011 entnommen, indem er großzügig die angegeben Sekundenabstände zwischen den einzelnen Schüssen addiert hat.

Ist es tatsächlich möglich, die Ereignisse am Wohnmobil sekundengenau zu bestimmen, und das aufgrund der Aussagen von zwei Zeugen, die in großer Aufregung Deckung vor Schüssen aus dem Hinterhalt suchten?

In seinem ersten Vermerk vom 4. November schreibt Ma. relativ eindeutig, der erste Schuss sei unmittelbar nach den ersten aus dem Wageninneren gehörten Geräuschen um 12:05 Uhr gefallen. „Gegen 12:07 Uhr” habe er dann im Innenraum des Wohnmobils Feuer und Rauch wahrgenommen. Das lässt dem ganzen Geschehen nicht 20 Sekunden, sondern knapp zwei Minuten Raum. Diese Zeitspannen liegen, am subjektiven Empfinden gemessen, sicher beide im Bereich von „es ging sehr schnell”, doch für die Frage, was jemand in dieser Zeit alles anstellen kann und was auf keinen Fall, bedeuten 20 Sekunden oder zwei Minuten einen entscheidenden Unterschied.

In ihren Vernehmungen äußern die beiden Polizisten sich unterschiedlich genau zum Zeitablauf: Mal werden Sekundenwerte genannt, mal nur ungefähre Zeitangaben wie „in der weiteren Folge” oder „es ging alles relativ schnell”, und manchmal werden einfach die Ereignisse in ihrem Ablauf geschildert, also das und das passierte als ich das und das machte. Wie schon erwähnt, betonen sowohl Ma. als auch Bu., dass die Zeitwerte nur „Anhaltspunkte” seien und der Stress zu berücksichtigen sei, unter dem die beiden Polizisten standen. Wer will da genau behaupten können, wie viele Sekunden wirklich vergingen zwischen dem ersten Schuss und dem ersten Rauch? Es ist wohl anzunehmen, dass in einer Stresssituation die gefühlt vergangene Zeit nicht der realen entspricht; eine Situation scheint sich endlos hinzuziehen, aber im Rückblick ging alles rasant. Woher nimmt Schorlau da die Zuversicht, sich auf 20 Sekunden festzulegen, als sei die Zeit vor Ort gestoppt worden?

Was wurde im Wohnmobil diskutiert – und wann?

Die ganze Beweisführung, wonach in der Kürze der Zeit – wie viele Sekunden es auch gewesen sein mögen – der gemeinsame Entschluss zum Selbstmord unmöglich hätte getroffen werden können, krankt an der Annahme, dass dieser Entschluss tatsächlich erst in diesem Moment und übereinstimmend getroffen wurde. Wenn aber der Selbstmord für den Fall, dass kein Entkommen mehr möglich schien, schon vorher besprochen worden war? Und „vorher” kann vieles bedeuten: Jahre vorher, Tage vorher, Minuten vorher. Mundlos und Böhnhardt könnten schon seit 1998 entschlossen gewesen sein, sich niemals lebend fangen zu lassen. Oder sie hörten am 4. November 2011 mithilfe des später im Wohnmobil gefundenen Funkscanners den Polizeifunk ab, erfuhren dadurch von der Fahndung nach ihrem Wohnmobil (das Kennzeichen wurde über Funk durchgesagt), sahen um 11:55 Uhr den Polizeiwagen anrollen, aus dem erst nach fünf Minuten die Polizisten ausstiegen, und stritten sich diese fünf Minuten lang darüber, ob es nun „soweit” sei… Vieles ist vorstellbar. Es ist also nicht auszuschließen, dass schon beim ersten abgegebenen Schuss zumindest Mundlos den Entschluss zum Selbstmord bereits gefasst hatte. In der kurzen verbleibenden Zeit war es ihm durchaus möglich, zwei Schüsse abzugeben und dazwischen ein Feuer zu legen. Darauf werde ich im Kapitel 9 zurückkommen.

Fazit: Es ist absurd, wesentliche Teile der eigenen Beweisführung auf diese gefühlten 20 Sekunden zu stützen, wenn klar ist, dass es genauso gut auch zwei Minuten gewesen sein können. Nicht alles, was geschah, muss sich in der unzweifelhaft kurzen Zeitspanne zwischen dem ersten und dem dritten Schuss abgespielt haben. Für das, was bleibt, reichte die Zeit allemal.


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► VERSCHWÖRUNG NO. 3: HERR, WIRF HIRN VOM HIMMEL!

Ausgangslage: Neben dem bereits in Kapitel 1 behandelten Fehlen von Ruß und Kohlenmonoxid im Körper von Mundlos ist das Thema „Hirnreste” für Schorlau von zentraler Bedeutung in seiner Beweisführung. Es ist ihm so wichtig, dass er das Kapitel zu diesem Komplex mit „Der Beweis” betitelt. Er führt dieses Beweisthema erst recht spät im Buch ein, auf Seite 216, sozusagen als krönendes Ergebnis der kritischen Ermittlungen Denglers, der nach langer Mühe nun endlich ein sicheres Indiz gefunden zu haben meint. Zuerst fällt Dengler anhand eines Fotos aus dem Wohnmobil auf: Hinter dem toten Mundlos sei ein „Vorhang” zu sehen sowie eine Schrankwand und Handtücher. „Eigentlich müsste dort Blut und Hirngewebe kleben.” Da dies nicht der Fall sei, müsse Mundlos wohl erst nach seinem Tod – mutmaßlich durch Menzel – „neu gelegt” worden sein.

Auf S. 260 wird ergänzt, „…in den Akten findet sich kein einziger Hinweis, dass von der Tatortgruppe im Wohnmobil überhaupt Hirnmasse gefunden und asserviert wurde.” Nach weiteren kriminalistischen und medizinischen Forschungen kommt Dengler auf Seite 303 („Die widersprüchliche Lage”) zu dem Fazit: Die Art des Selbstmordes („Krönlein-Schuss”) führe unweigerlich zur weiträumigen Verteilung von Hirnmasse aus dem geöffneten Schädel. Laut Sektionsbericht fehlte in den Schädeln von Mundlos und Böhnhardt tatsächlich so einiges. Es sei daher als „extrem hartes” Argument für einen Mord zu betrachten, dass „zwei Kilo Hirnmasse im Camper zu finden sein (müssten). Sie sind aber nicht da. (…) Die Tatortgruppe hat überhaupt keine Hirnmasse im Wohnmobil gefunden und als Asservat sichergestellt.”


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► GEGENRECHERCHE NO. 3:

Schorlau stützt sich, wie es scheint, im wesentlichen auf ein Foto aus dem Wohnmobil und auf Vermerke der untersuchenden Polizei am Tatort, in denen nicht ausdrücklich von „Hirnmasse” die Rede ist. Er hätte besser genauer hingeschaut und nachgelesen.

Mundlos

Bild 2: Mundlos im hinteren Bereich des Wohnmobils

Zunächst das Foto, das Schorlau auf Seite 370 dokumentiert und das zur besseren Nachvollziehbarkeit hier farbig wiedergegeben ist. Die dunkelgraue Unterseite des hochgeklappten Bettes (die Dengler für einen Vorhang hielt, die bei der Bildunterschrift aber richtiger als „Matratzenstoff” bezeichnet wird) ist in der Tat sauber. Rechts davon befindet sich die Tür der Nasszelle (Dusche, Toilette), die geöffnet ist. Mundlos lehnt mit der linken Schulter daran, die Tür stand also offen, als er dorthin geriet. Auf dem unteren Handtuch sind rostrote Flecken zu erkennen (mit Nr. 1 markiert), die ziemlich sicher von einer Flüssigkeit stammen und nicht auf Feuer/Ruß zurückzuführen sind. Es dürfte sich dabei um Blut handeln. Auch die bei Nr. 2 sichtbaren roten Flecken auf der Tür sind ganz offensichtlich Blutspritzer.

Des weiteren sind links unten, bei Nr. 3, rosa-weißliche Bereiche zu sehen, die weder zum gestreiften Bodenbelag noch zu dem auf dem Boden großflächig verteilten Blut unter der Leiche passen. Es könnte sich um Hirnmasse handeln. In diesem Fall müsste diese entweder – vielleicht durch Löschwasser – am Boden nach vorne gespült worden sein, oder der „Krönlein-Schuss” erfolgte nicht hinten an der Wand, sondern deutlich weiter vorne und Mundlos sackte dann nach hinten. Dazu würde auch die Körperhaltung von Mundlos passen, denn die Füße sind relativ weit vorne, und nach einem Todesschuss streckt der Getötete wohl kaum behaglich die Beine aus, sondern fällt zusammen wo er sich gerade befindet.

Ein weiteres Argumente spricht dafür, dass Mundlos sich nicht in der hinteren Ecke des Raumes erschoss, wo er gefunden wurde, sondern etwas weiter vorne. Denn auch auf Fotos aus der Nasszelle (deren Tür ja offen gestanden haben muss, sonst hätte Mundlos nicht mit Schulter und Arm vor dem Türblatt liegen können) sind Blutspritzer zu sehen, vor allem auf der Toilette. Auf dem Bild weist der Pfeil bei Nr. 4 auf den Eingang zur Nasszelle.

Gehirn am Boden, Gehirn am Revolver

Revolver

Bild 3: Revolver mit „Gewebeanhaftungen“

Außerdem zeigt Schorlau auf Seite 381 ein Foto des Revolvers, der auf dem Gasherd liegt. Der Gasherd befindet sich auf dem Foto mit Mundlos’ Leiche am linken Bildrand. Am Griff des Revolvers sind seltsame weißliche Teile zu erkennen, die bei Schorlau nicht erklärt werden, die von der Polizei in der Bildüberschrift aber als „Gewebeanhaftungen” bezeichnet werden. In Farbe sind sie rosa-weiß, und es fällt schwer, sie nicht als Hirnmasse anzusehen – welche Art von Gewebe soll sonst in diesem fast faustgroßen Ausmaß ausgetreten sein? Über irgendwelche Fleischwunden bei Mundlos und Böhnhardt ist nichts bekannt.

Schon die von Schorlau selbst verwendeten Fotos zeigen also mit großer Wahrscheinlichkeit Hirnmasse im Wohnmobil. Dabei ist der Abstand zwischen dem Gasherd und dem Eingang zur Nasszelle so groß, dass es eher plausibel scheint, dass die Hirnmasse am Knauf des Revolvers von Böhnhardt stammt und die Spritzer am Handtuch und in der Nasszelle von Mundlos, dass Mundlos sich also mit dem Rücken zur Nasszelle und nicht zur hinteren Wand/Matratze des Aufenthaltsraumes erschoss.

Und was sagt die Tatortgruppe des LKA dazu? Wieso hat sie kein Hirn asserviert? Einen Teil davon konnte sie nicht sicherstellen, weil er sich an den Leichen befand. Der Arzt, der die Sektion der Leichen leitete, sagte dazu vor dem OLG München: Das (Gehirn) sei herausgeschleudert worden, auf der Kleidung seien herausgesprengte Hirnanteile gefunden worden.17

Im Tatortbericht ist mehrmals neutral die Rede von „bluttypische(n) Substanzen und teilweise Gewebeteile auf den Küchengeräten sowie auf dem Boden”.

„…es war kein sehr leckeres Bild“

Vor dem 2. THUA wurden mehrere Zeugen dazu gehört. Der Brandexperte, der das Wohnmobil am 5. November 2011 untersuchte, sagte dazu: „…es war kein sehr leckeres Bild“. Der ganze Boden sei mit Blut benetzt gewesen, „es war überall Gewebe vorhanden“. Auch ein Kollege bestätigt, Hirnmasse am Boden gesehen zu haben, jedoch: „asserviert haben wir die nicht, sie war nicht mehr im Fahrzeug, sie war anschließen vor dem Fahrzeug“, sprich, sie wurde aus dem Fahrzeug gekehrt oder gespült, da sie als Beweismittel unwichtig schien. „Vielleicht hätte man das einpacken können mit den Leichen…mh ja schwierig, aber es war deutlich und viel Gehirnmasse da, aber sie war nicht mehr im Fahrzeug, weil das ausgekehrt und besenrein war“, sagte der Zeuge. 18 Und einige Wochen vorher sagte ein anderer Polizeizeuge vor dem THUA aus: „…das ganze Gehirn lag ja auch alles auf dem Fußboden”19.

Dass die Polizisten die unschöne Suppe aus Löschwasser, Blut und Hirnresten am Boden des Wohnmobils nicht „asservierten”, ist vielleicht verzeihlich. Entscheidend ist die Feststellung, dass diese Zeugenaussagen die Fotodokumente bestätigen: Es war eindeutig Hirnmasse in relevanter Menge im Wohnmobil vorhanden, auch wenn sich dazu keine speziellen Vermerke der Tatortgruppe finden. Ob es sich um die gesamten „fehlenden” zwei Kilogramm handelte, kann dahingestellt bleiben, denn die Argumentation Schorlaus beruht ja auf dem völligen Fehlen von Hirnmasse. Die Tatsache, dass die zitierten Aussagen nach dem Erscheinen des Buches gemacht wurden, rettet ihn auch nicht wirklich. Denn erstens gab es die Fotos schon vorher, und zweitens ist in den Vermerken ja bereits von „Gewebeteilen” die Rede, und es gehört nicht viel dazu, darauf zu kommen, dass damit nur Hirnmasse gemeint sein kann. Da dieses Gewebe nicht asserviert und untersucht wurde, lässt sich nicht sicher sagen, ob es von beiden Toten oder nur von einem stammte. Es bliebe also die theoretische Möglichkeit, dass nur einer der beiden im Wohnmobil erschossen wurde. Hier eröffnet sich ein spannendes Feld für neue Verschwörungsfantasien, die diese komplizierte Situation aufklären…

Fazit: Die Behauptung, es habe keine Hirnmasse im Wohnmobil gegeben, ist falsch. Damit sind die zwei zentralen Standbeine in Schorlaus Beweisführung bereits weggeknickt: Es konnte gezeigt werden, dass Mundlos trotz niedrigem CO-Hb-Wert im Blut das Feuer selbst gelegt haben kann und dass mindestens ein tödlicher Schuss, wahrscheinlich aber beide, im Inneren des Wohnmobils abgegeben wurden. Doch noch gibt es einige Argumente zu bearbeiten…


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► VERSCHWÖRUNG NO. 4: DER DRITTE MANN

Ausgangslage: Zu einem Mord gehört ein Mörder, klar. Wenn wir als wahr unterstellen – weil die Aussagen der beiden Polizisten Ma. und Se. prinzipiell glaubwürdig sind –, dass es im Wohnmobil um kurz nach 12:00 Uhr drei mal knallte und dann ein Feuer ausbrach, kann nicht alles lange vorher präpariert worden sein, sondern es muss zeitnah etwas vorgefallen sein. Das spitzt sich zu auf den Verdacht, jemand habe kurz vor den Geschehnissen das Wohnmobil verlassen. Auch wenn Schorlau die bekannte These, Mundlos und Böhnhardt seien praktisch in Anwesenheit der Polizei erschossen worden, letztlich fallenlässt zugunsten der Idee, sie seien bereits tot gewesen als das Wohnmobil abgestellt wurde, stellt die Frage des „dritten Mannes” (oder Frau, oder Fantômas?) doch einen wichtigen Punkt in Denglers Ermittlungen dar, denn mit diesem Verdacht beginnt im Grunde seine Recherche auf Seite 106f. im Kapitel „Dritte Ermittlung” erst wirklich: Er hat in den Qualitätsmedien Stern und Berliner Morgenpost gelesen, Anwohner hätten eine „dritte Person” gesehen, „die das Wohnmobil kurz vor dem Eintreffen der Polizei verlassen hat”. Dass Dengler hier den Fehlschluss zieht, diese dritte Person hätte doch von den Polizisten gesehen werden müssen, obwohl er eine Sekunde vorher noch selbst vorgelesen hat, dass die Person sich kurz vor dem Eintreffen der Polizei davon gemacht habe, scheint erst einmal nur ein Flüchtigkeitsfehler der „akribischen Recherche”, wird aber in der Folge zu einer Tatsachenbehauptung.

Die Frage der dritten Person ist aus zwei Gründen auch später noch wichtig: Erstens wird durch diese vermutete dritte Person belegt, dass die offizielle Version vom Geschehen falsch sein muss, was Spekulationen darüber erlaubt, was noch alles vertuscht wird; zweitens könnte diese dritte Person, wenn sie schon nicht geschossen hat, doch für Knallgeräusche und Brandlegung verantwortlich sein. Wichtige Argumente von Schorlau sind hier: Die Grube neben dem Wohnmobil sei von den Behörden wahrheitswidrig als „tiefe Baugrube” dargestellt worden, obwohl sie in Wirklichkeit kein Hindernis darstellte (S. 108, S. 209, S. 227f.); Anwohner hätten „jemanden aus dem Camper fliehen sehen” (S. 208, S. 227, S. 279); in den Ermittlungsvermerken werde auffällig versucht, die Variante „dritte Person” zu widerlegen, obwohl das „eigentlich niemand behauptet hat” (S. 208). Die Frage, ob es den beiden Polizisten möglich war, unter dem Wohnmobil hindurchzusehen (S. 112), wird nicht weiter vertieft, ich will sie aber mit behandeln, weil sie öffentlich hier und da schon thematisiert wurde.

Dengler zieht aus diesen Überlegungen den Schluss, es seien Befragungen der AnwohnerInnen nötig, was dann ab Seite 294 ausführlich geschieht. Allerdings gibt es dabei keine einzige Aussage zu einer „dritten Person”, wir bleiben bis zum Ende des Buches im unklaren, was es mit dem Halbsatz aus der Berliner Morgenpost unter Berufung auf den Stern auf sich hatte. Schorlau lässt das Thema einfach unter den Tisch fallen.


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► GEGENRECHERCHE NO. 4:

Auch hier ist eine wichtige Quelle für Schorlau der schon öfter erwähnte Vermerk des BKA-Kommissars Bu. vom 21. November 2011, der in der Tat eine „tiefe Baugrube” erwähnt. Ansonsten stützt Schorlau sich auf eher fragwürdige Quellen: Die Geschichte von der „dritten Person” stand wenige Tage nach dem 4. November 2011 bei stern.de und bei Bild, unter Bezug auf Aussagen von Anwohnern, ohne dass dies genauer ausgeführt wurde: Gab es eine oder mehrere Zeugenaussagen dazu? Was genau war beobachtet worden? Wie glaubwürdig waren solche Aussagen, wenn z. B. direkt daneben zitiert wurde, es seien keine Schüsse gefallen, „das hätte ich gehört”?

A. Polizeiermittlung

Dass Schorlau der Polizei zum Vorwurf macht, sich mit der Frage einer „dritten Person” beschäftigt zu haben, mit anderen Worten: korrekt und gründlich ermittelt zu haben, mutet angesichts seiner ansonsten scharfen Kritik an den Ermittlern einigermaßen skurril an. Zumal er selbst in unmittelbarem Zusammenhang nachgewiesen hat, dass keineswegs „eigentlich niemand behauptet hat”, es könne eine dritte Person gegeben haben, immerhin hat er selbst die entsprechenden Presseberichte dazu zitiert, die vor der Vernehmung der Polizeizeugen erschienen sind. Davon abgesehen, war es für die Polizei im Fall von zwei gewaltsam zu Tode gekommenen Menschen eine Selbstverständlichkeit, mögliches Fremdverschulden in die Überlegungen einzubeziehen. In den Vernehmungen der Polizisten Ma. und Se. am 8. November 2011 wird ganz allgemein gefragt: „Haben Sie am Fahrzeug Personen wahrgenommen?” und „Haben Sie eine Person währenddem Sie hier vor Ort waren und alle Wahrnehmungen getroffen haben aus dem Führerhaus des Wohnmobils herauskommen sehen?” Hier hinein zu lesen, es werde Munition gegen eine These gesammelt, die überhaupt niemand aufgestellt habe, erfordert sehr viel Fantasie.

Ein möglicher Ursprung der Gerüchte von der „dritten Person” war eine Kommunikation innerhalb der Polizei, die vielleicht bruchstückhaft an Journalistenohren gelangt sein könnte. Es gab nämlich tatsächlich eine Meldung über eine dritte Person. Der damalige Oberbürgermeister von Eisenach, Doht, sagte dazu vor dem THUA, „zum damaligen Zeitpunkt ist man davon ausgegangen, es müsse noch eine dritte Person geben“. Er habe auch von seinem „Hauspolizisten“ später gehört, dass den ganzen Tag noch weiter gefahndet worden sei. Man sei von einer Auseinandersetzung bei den Bankräubern ausgegangen und habe deswegen einen dritten Mann gesucht.20

Der verdächtige Anhalter aus dem Wäldchen

Bei der Polizei war zudem etwa eine halbe Stunde nach dem Brand des Wohnmobils ein Anruf eingegangen, wonach ein Mann an der Ausfahrt Eisenach Ost der nahegelegenen Autobahn A4 gesehen worden sei, der versucht habe, Autos anzuhalten. Das war nur wenige Kilometer vom Tatort Stregda entfernt und schien der Polizei wichtig genug, umgehend mit Autos und Hubschrauber eine Fahndung einzuleiten, die allerdings erfolglos blieb.

Als das BKA dieser Spur Anfang März 2012 noch einmal nachging und den Anrufer Ge., der die verdächtige Person am 4. November telefonisch gemeldet hatte, aufspürte und vernahm, löste sich die ganze Geschichte aber in Nebel auf. Der Zeuge Ge., ein Lkw-Fahrer, behauptete steif und fest, er habe seine Beobachtung an der Ausfahrt Neudietendorf gemacht, 50 km östlich von Eisenach. Der verdächtige Mann sei aus einem Wäldchen an der Landstraße gekommen und habe zu trampen versucht. Ein Hubschrauber sei da schon zu hören gewesen, und er habe im Radio etwas von einem Bankraub gehört, daher habe er seine Beobachtung für wichtig gehalten. Als ihm die BKA-Beamten vorhalten, was im Einsatzprotokoll der Thüringer Polizei über seinen Anruf steht, sagt er entgeistert: „Das gibt(‛s) doch nicht. Der Polizist hat mich wohl falsch verstanden. Ich bin zu dieser Zeit nach Ichtershausen gefahren und nicht nach Eisenach.”

Es scheint plausibler, dass in der Hektik des 4. November in der Einsatzzentrale der Ort falsch aufgenommen wurde, als dass dunkle Mächte den Zeugen zur späteren Korrektur seiner Aussage gezwungen haben. Von dieser Story vom „dritten Mann” bleibt also nichts übrig. Sie könnte aber die Grundlage der späteren halbgaren und nie konkretisierten Gerüchte gewesen sein.

B. Aussagen am Tatort zur möglichen „dritten Person”

In den aus den Akten ersichtlichen rund 30 Befragungen von AnwohnerInnen gibt es keine einzige Erwähnung einer „dritten Person”, die sich vom Wohnmobil entfernt hätte. Erwähnt wird lediglich – auch von den beiden Polizisten – ein Nachbar, der sein brandgefährdetes Auto wegfahren wollte und von den Polizisten weggescheucht wurde, bevor die Feuerwehr eintraf. Dieser Mann „entfernte” sich daraufhin natürlich von dem Wohnmobil.

Die Aussagen der beiden Polizisten zu dieser Frage vermischen ein wenig objektive und subjektive Faktoren. POK Ma. sagt21, er könne sich hier „absolut festlegen”: „Wir haben von dem Moment an als wir hier vor Ort waren keine anderen Personen gesehen, weder an das Fahrzeug laufen sehen noch vom Fahrzeug laufen sehen.” Er könne „komplett ausschließen”, dass irgendjemand das Wohnmobil verlassen oder betreten habe, solange er in der Nähe gewesen sei. Beide Polizisten meinen, eine solche Person hätte nach rechts oder links auf dem Bürgersteig weggehen müssen und wäre dann von ihnen gesehen worden, was keine objektive Feststellung, sondern eine Vermutung ist.

Ma. sagt, er habe in der Deckung hinter dem Pkw etwa fünf Meter vom Wohnmobil entfernt gekniet und dabei unter dem Wohnmobil hindurch sehen können, er hätte darum wahrnehmen müssen, selbst wenn jemand das Fahrzeug auf der abgewandten Seite verlassen hätte. Diese Einschätzung ist verschiedentlich angezweifelt worden, auch im THUA, wo unterstellt wurde, um das sehen zu können, hätte Ma. auf dem Boden liegen müssen. Das ist objektiv falsch, wie jeder und jede leicht überprüfen kann: Aus einer Entfernung von ca. 5 Metern kann aus einer knieenden Position ohne weiteres so weit unter einem Wohnmobil hindurchgeschaut werden, dass von einer dahinter stehenden Person Füße und Unterschenkel deutlich sichtbar sind. Da die Tür des Wohnmobils beim Auffinden geschlossen war, müsste die „dritte Person” zumindest einen Moment lang daneben gestanden haben (nämlich um die Tür zu schließen) und könnte also auch nicht durch einen Hechtsprung in die Baugrube dem Blick des Polizisten entronnen sein.

Zu bedenken ist dabei auch, dass es um sehr kurze Zeiträume geht, so dass auch Konzentrationsfehler oder Ablenkungen der Polizisten kaum in Betracht zu ziehen sind. Als sie sich im Streifenwagen dem Wohnmobil näherten, kamen sie von der Nordseite, fuhren also auf die Seitentür des Fahrzeugs zu. Zu diesem Zeitpunkt konnte niemand unbemerkt hinausgelangen. Dann parkten sie ein und näherten sich von der anderen Seite dem Wohnmobil. Von dieser Annäherung bis zum Ausbruch des Brandes vergingen nicht mehr als drei Minuten. In dieser Zeit befanden sich die beiden Polizisten in einer Entfernung von drei bis fünf Meter von dem Wohnmobil. Ringsum war keinerlei Autoverkehr und keine Passanten, sondern nur ein ruhiges Wohngebiet. Die Aufmerksamkeit der Polizisten war ganz auf das Wohnmobil fokussiert. Es kann daher angenommen werden, dass verdächtige Bewegungen und Geräusche keine große Chance hatten, unbemerkt durchzurutschen.

C. Baugrube und toter Winkel

ToterWinkel2

Bild 4: Der tote Winkel, rechts das ansteigende Gelände mit Buschbewuchs

Der Polizist Se. hat ausgesagt, es sei „nicht möglich” gewesen, auf der abgewandten Seite des Wohnmobils zu entkommen, da sich dort ein „größeres Loch” befunden habe, „in das ein ganzes Haus gepasst hätte”22. Diese objektiv falsche Aussage – wie Schorlau richtig erkannt hat – wurde am 21. November von dem BKA-Kommissar aufgegriffen, der von einer „zwei Meter tiefen Baugrube” schreibt, die er für steil und unüberwindlich hielt. Diese Darstellung wird zwar in den Ermittlungen ansonsten nirgends wiederholt (nur PD Menzel bemühte sie in einer Aussage vor dem THUA noch einmal), doch sie ist unbestreitbar manipulativ. Die Grube ist, wie auf den Tatortfotos klar zu erkennen ist, weder steil noch unüberwindlich, sondern mehr ein sanfter Graben. Der Verdacht, hier werde etwas klarer geredet als es wirklich ist, ist nicht von der Hand zu weisen. Allerdings ist eine Flucht durch die Grube dennoch nicht wahrscheinlich.

ToterWinkel

Bild 5: Der tote Winkel aus der Vogelperspektive

Zum einen aufgrund der bereits beschriebenen Möglichkeit von POK Ma., unter dem Wohnmobil hindurchzusehen. Zum zweiten weil, siehe Foto, das Gelände jenseits der Baugrube zwar nicht völlig kahl, aber doch recht offen ist, ein unbemerktes aufrechtes Gehen ist dort so gut wie unmöglich. Rings herum stehen Wohnhäuser, und es ist anzunehmen, dass spätestens nach dem Ausbruch des Brandes viele der dort wohnhaften (und vielfach schon etwas älteren, daher zuhause befindlichen) Leute aus dem Fenster sahen. Das Gelände steigt auch noch leicht an und endet an Vorgärten und Häusern, nach weniger als 30 Metern muss die „dritte Person” die Deckung der spärlichen Büsche dort verlassen.

Zudem waren schon nach wenigen Minuten von überall her Polizeifahrzeuge in Alarmstimmung auf der Anfahrt, bevölkerten das kleine Wohnviertel und sperrten die Zufahrtsstraßen ab.

Der tote Winkel ist begrenzt

Und schließlich ist der tote Winkel hinter dem Wohnmobil, wie auf den Fotos gezeigt, nur von begrenzter Nützlichkeit. Auf der linken Seite (Straße An der Leite) ist es kaum möglich, innerhalb des toten Winkels von der Brachfläche herunter zu gelangen. Rechts ist es auch nur in direkter Nachbarschaft von Häusern möglich. Der Abschlussbericht des 1. THUA spekuliert über solch ein Wegschleichen im toten Winkel, ohne das jedoch genauer zu erforschen.23

Fazit: Die früh entstandenen Geschichten über eine „dritte Person” lassen sich höchstwahrscheinlich auf Gerüchte und Halbwissen zurückführen. Es wäre zudem eine wahre Meisterleistung gewesen, sich über das Brachland unbemerkt zu entfernen. Es gibt keine Aussagen zu derartigen Beobachtungen – weder in den Ermittlungsakten noch vor den Untersuchungsausschüssen noch in den zahlreichen unabhängigen Rechercheartikeln in Medien aller Art. Vielleicht auch deshalb argumentieren sowohl Verschwörungsforscher im Internet als auch Schorlau bezüglich der „dritten Person” schwammig: Mal heißt es, da müsse jemand gewesen sein und das werde vertuscht, dann wieder, Mundlos und Böhnhardt seien lange vorher erschossen worden und die „dritte Person” habe das Wohnmobil abgestellt und sich entfernt bevor die Polizei kam, wofür es verständlicherweise weniger potenzielle Augenzeugen geben würde. Das ist aber nur ein Rückzugsgefecht, um die geplatzte erste Story irgendwie zu retten. Auch wenn der hundertprozentige Gegenbeweis letztlich nicht zu erbringen ist, ist die Existenz der „dritten Person” doch hinreichend unwahrscheinlich, um sagen zu können, dass da nichts dran ist.


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► VERSCHWÖRUNG NO. 5: WANN STAND WO EIN WOHNMOBIL?

Ausgangslage: Verbunden mit der Frage, ob eine dritte Person am 4. November 2011 in Stregda am oder im Wohnmobil war, beschäftigt sich Schorlau damit, wann genau das Wohnmobil dort geparkt stand und wann nicht. Der Polizist „Brauer” führt in Stregda Zeugenbefragungen durch (Kapitel „Brauer vernimmt Nachbarn”, Seite 294ff.), eigentlich mit dem Ziel, Aussagen über eine dritte Person am Wohnmobil zu erhalten. Solche gibt es überhaupt keine – Schorlau stützt sich auf die tatsächlichen Aussagen der AnwohnerInnen, die er leicht verfremdet –, aber es scheint sich ein neuer Widerspruch zur offiziellen Version aufzutun.

Laut „Brauer” stand der Camper auf jeden Fall aber zwischen neun und halb zehn da, wo man ihn später fand” – also just zu der Zeit, als zwischen 09:15 und 09:20 Uhr der Bankraub stattfand. Auf Seite 302 weiß Dengler daher, dass das Wohnmobil den ganzen Vormittag vor Ort gestanden habe, belegt durch „einige glaubwürdige Zeugen”, weshalb „all die Aussagen der Leute” nicht stimmen könnten, die nach dem Bankraub die Verladung der Flucht-Fahrräder ins Wohnmobil an anderer Stelle gesehen haben wollten. Damit wäre dann zum einen erneut die Lügenhaftigkeit der offiziellen Bekundungen bewiesen, zum anderen ein wichtiges Indiz dafür erbracht, dass Mundlos und Böhnhardt bereits zuvor hingerichtet wurden.


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► GEGENRECHERCHE NO. 5:

Man könnte es hier kurz machen und einfach nur die Aussagen der AnwohnerInnen zitieren, wie Schorlau sie wiedergibt, denn schon seine eigenen Zitate von Seite 294 bis 299 belegen seine Behauptungen von Seite 300 und 302 überhaupt nicht. Er scheint darauf zu spekulieren, dass das Gedächtnis seiner LeserInnen nicht weiter zurückreicht als zehn Zeilen.

Aber in aller Ruhe.

Knapp dreißig AnwohnerInnen hatten Erinnerungen daran, das Wohnmobil am 4. November morgens und/oder vormittags gesehen zu haben, einige hatten es auch schon am Vortag in der Gegend gesehen. Schorlau verwendet davon etwa sechzehn, einige wörtlich zitiert, andere bearbeitet. Die Aussage einer wichtigen Zeugin (Cornelia F.) montiert er an vier Stellen (erste, siebte, achte und fünfzehnte Aussage), ohne kenntlich zu machen, dass es sich um ein und dieselbe Zeugin handelt. Auch die Aussage von Petra O. scheint zwei mal aufzutauchen (dritte und zwölfte Aussage).

Die Zeitangaben der Befragten decken sich, wie bei Zeugenaussagen nicht anders zu erwarten, nicht immer. Manche erinnern sich an eine genaue Uhrzeit, andere nur an einen ungefähren Zeitraum. Und selbst wenn verschiedene Zeugen auf die Uhr gesehen haben sollten: wer weiß, ob ihre Uhren genau gleich gingen? Manche Aussagen sind auch offenkundig unrichtig (etwa Erika H.: Das Wohnmobil habe seit zwei Tagen an dieser Stelle gestanden). Insgesamt lässt sich aber aus den Aussagen relativ genau nachvollziehen, was wann geschehen ist.

Rekapitulation der Wohnmobil-Fahrt

Das Wohnmobil kam am 4. November 2011 zwischen 06:15 und 08:00 nach Stregda und parkte in der Straße Am Schafrain dort ein, wo es dann auch später stand und brannte. Es gibt eine Zeugin, die es schon um 05:30 Uhr morgens gesehen haben will, dem widersprechen aber drei andere.

Bis etwa 08:30 Uhr blieb es dort stehen, dann fuhr es zu dem Parkplatz am Gewerbegebiet Am Stadtweg, nur etwa fünf Minuten Fahrzeit entfernt, wo es parkte. Dort sah ein Zeuge es um 08:45 Uhr erstmals stehen.

Es gibt zwei Zeugenaussagen von Anwohnern, die dem entgegenstehen und die eigenartigerweise von Schorlau nicht zitiert werden, obwohl es die einzigen sind, die seine These stützen könnten. Manfred S. sagte, er sei „gegen 9 Uhr” weggefahren und habe das Wohnmobil Am Schafrain stehen sehen. In einem anderen Vermerk der Polizei wird allerdings festgehalten, er habe keine Beobachtungen gemacht. Jedenfalls aber legt er sich auf die Uhrzeit nicht fest. Und der Zeuge Hans-Joachim N., der allerdings eine Querstraße weiter wohnt, meint, das Wohnmobil um 09:15 Uhr geparkt gesehen zu haben. Ein anderer Zeuge (Klaus S.) ist sich dagegen ganz sicher, dass das Fahrzeug um 08:30 Uhr, als er unterwegs zu einem Arztbesuch war, nicht mehr vor Ort parkte. Diese Aussage und die beiden, die das Wohnmobil um 09:00 Uhr auf dem Parkplatz Am Stadtweg verorten, wirken schlüssiger.

Der Bankraub dauerte nur wenige Minuten. Von der Bank zum Parkplatz Am Stadtweg ist es nur etwa ein Kilometer, bei schneller Fahrradfahrt in weniger als zwei Minuten zu erreichen. Die Bankräuber dürften also schon um etwa 09:25 Uhr am Wohnmobil gestanden haben. Der Zeuge Egon S., der die Verladung der Räder in das Fahrzeug sah, meinte zwar, das sei um 09:35-09:40 Uhr gewesen. Er hatte diese Zeit aber nachträglich rekonstruiert aus anderen Zeiten (wann er zuhause losgegangen war, wann er die Polizei angesprochen hatte) und erklärte, er könne die Uhrzeit „nicht mit Sicherheit bestätigen”. Es könnte also sehr wohl auch ein paar Minuten früher gewesen sein. Die Fahrt des Wohnmobils zum Am Schafrain verlief laut Zeugen „zügig”, dauerte also maximal fünf Minuten. Es ist daher anzunehmen, dass das Wohnmobil etwa um 09:30 Uhr Am Schafrain einparkte.

Der Not-Zeuge kann die Uhr auch nicht zurückdrehen

Schorlaus wichtigster Zeuge (zitiert als Nr. 16, Seite 299), Peter H., ein damals 78jähriger Rentner, hatte guten Grund, das Wohnmobil wahrzunehmen, denn es stand unverschämterweise auf seinem Stamm-Parkplatz. Er sagte dazu: „Als ich 09:30 Uhr aus Richtung In der Flur zu meiner Wohnanschrift fuhr, fiel mir sofort ein weißes Wohnmobil auf, welches vor dem orangenen Pkw parkte. Wegen dieses Wohnmobils konnte ich nicht mehr auf meinen Parkplatz fahren u. stellte mich stattdessen vor das Wohnmobil.” Schorlau hat hier bei der freien Bearbeitung ein kleines Detail verändert, indem er den Zeugen sagen lässt: „Um 9.30 Uhr kam ich zurück. Und da stand das Wohnmobil schon da. Ich weiß es genau, weil ich nicht mehr auf meinen angestammten Parkplatz kam.” Die Formulierung „ich weiß es genau”, die in Wirklichkeit in der Aussage nicht vorkommt, soll die genannte Uhrzeit glaubwürdiger erscheinen lassen. In Wirklichkeit sind die von dem Zeugen genannten Uhrzeiten aber eher ungenau. Er sagt nämlich auch, er habe „zwischen 12:15 und 12:30” Uhr das Haus verlassen – und nicht wie bei Schorlau „etwa 12:15 Uhr” –, er war nämlich der „dritte Mann”, der sein Auto wegfahren wollte und von den Polizisten verjagt wurde. Da um 12:15 Uhr bereits die Feuerwehr eintraf, muss das vor 12:15 Uhr geschehen sein, Herr H. irrt sich also in seiner Zeitschätzung.

Damit lässt sich die Bewegung des Wohnmobils schlüssig beschreiben: Zwischen 09:25 und 09:30 fuhr es vom Parkplatz Am Stadtweg los und kam wenige Minuten danach, 09:30 Uhr plus minus einige wenige Minuten, Am Schafrain an.

Fazit: Die Aussagen der AnwohnerInnen bestätigen nicht Schorlaus Behauptung, sondern vielmehr, dass das Wohnmobil an diesem Vormittag zwischen 08:30 Uhr und 09:30 maximal eine Stunde fort war – die entscheidende Stunde, in der der Bankraub stattfand. Niemand sagt, das Wohnmobil habe „zwischen neun und halb zehn” vor Ort gestanden – das ist Schorlaus freie Erfindung.


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► VERSCHWÖRUNG NO. 6: DAS ZWEI-HÜLSEN-PROBLEM, PULVERDAMPF UND BLAUE BOHNEN

Ausgangslage: Die Frage, wie es geschehen konnte, dass im Wohnmobil zwei aus der Pumpgun ausgeworfene Hülsen lagen, obwohl normalerweise solche Hülsen nicht von selbst herausfallen, sondern vom Schützen aktiv durch Repetieren des Schaftes ausgeworfen werden, hat schon mehrfach die Gemüter bewegt. Erinnert sei nur an einen Bericht im „Nachrichtensender” N24 vom November 2013, aufgrund dessen ich mich schon einmal mit der Situation im Wohnmobil am 4. November 2011 beschäftigt hatte. Schorlau nimmt sich des Themas ab Seite 171 (Kapitel „Der Jäger”) an, legt es dann beiseite und lässt Dengler auf Seite 305 als „achtes Argument” aufzählen, es gebe für die zweite Hülse „keine Erklärung”.

Rund um die Waffen im Wohnmobil scheint es weitere Verdachtsmomente zu geben. So ist einige Verwirrung um die beiden Heckler&Koch P2000 Pistolen entstanden, die dort lagen und die den beiden 2007 in Heilbronn niedergeschossenen Polizisten gehört hatten: Welche wurde wann identifiziert und sichergestellt? Schorlau widmet sich dem auf Seite 110, 317, 340 und 354 und entwickelt die These, der von ihm der Mittäterschaft verdächtigte PD Menzel habe hier die Hand im Spiel gehabt, indem er eine Pistole „selbst deponiert” und dann „zielsicher aus dem Schutt gezogen” habe. Das sieht Dengler auch bestätigt in der vertraulichen Aussage eines Feuerwehrmannes (Seite 270), er selbst habe im Wohnmobil keine Waffen gesehen (dann können da wohl auch keine gewesen sein…). Er erhofft sich eine Aufklärung dieser Frage durch die angeblich verschwundenen Fotos der Feuerwehr aus dem Inneren des Wohnmobils.

Drittens verliefen die Untersuchungen der Waffen und der beiden Leichen in Bezug auf wechselseitige Spuren höchst unbefriedigend: An den Waffen waren keine Fingerabdrücke vorhanden, was der alte Kriminalist Dengler als „der Hammer” bezeichnet, und an den Händen der Toten wurden keine Schmauchspuren festgestellt, die eigentlich beim Abfeuern einer Schusswaffe absolut sicher entstehen müssen (Seite 218, Seite 304 als ein „halbhartes Argument”).

Demnach hätten sich die Verschwörer bei der Inszenierung des Selbstmords von Mundlos und Böhnhardt einen Anfängerfehler nach dem anderen geleistet.


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► GEGENRECHERCHE NO. 6:

A. Die rätselhafte Hülse

Das BKA hat sich mit dem Problem der zweiten Hülse im Frühjahr 2012 beschäftigt. Ein Gutachten vom 4. Mai 2012 besagt, dass bei einer herabfallenden Flinte durch die Erschütterung beim Aufprall die leere Hülse ausgeworfen werden kann. Die Versuche des BKA wurden später von anderen wiederholt und bestätigt. Das Rätsel darf als gelöst gelten, auch wenn Schorlau bei seiner „akribischen Recherche” die Veröffentlichungen der letzten zwei Jahre dazu offenbar übersehen hat.

B. Wann wurde welche Waffe identifiziert?

Soweit es aus den Ermittlungen zu rekonstruieren ist, war der Ablauf etwa der folgende: Beim ersten Öffnen des Wohnmobils wurde die Aufmerksamkeit der Polizisten sofort auf die Sitzecke gelenkt, denn dort war offensichtlich der Brandherd, und unter dem Tisch blinkte die vermeintliche Bombe, die sich dann als Ladegerät entpuppte. Es scheint daher auch plausibel, dass trotz des chaotischen Brandschuttes auf dem Tisch jemandem die darunter halb verborgene Pistole und die unten daraus austretenden goldglänzenden Patronen auffielen – wer das war, darüber gehen die Meinungen auseinander: PD Menzel nimmt das für sich in Anspruch24, andere Polizeizeugen widersprechen25, vielleicht wurde die Entdeckung ja auch zweimal gemacht. Das war die Pistole von Kiesewetter. Sie blieb vorerst am Ort liegen, allerdings sei die Munition durch Augenschein bereits als „Behördenmunition” erkannt worden. Es ist auch anzunehmen, dass Polizisten die Pistole, die sie selbst täglich tragen, auch in angekohltem Zustand gut erkennen.

Ansonsten war von dem großen Waffenarsenal im Wohnmobil anfangs nicht viel zu sehen, die meisten Waffen wurden erst nach und nach entdeckt. Als Polizisten der Tatortgruppe (TOG) sich vorsichtig in das Wohnmobil hineinbegaben, sahen sie auf dem Boden der Nasszelle eine weitere H&K P2000 liegen. Im späteren Bericht des LKA heißt es dazu: „Die im unmittelbaren Eingangsbereich auf dem Boden in der Nasszelle (…) liegende und geladene Pistole „HK P2000“ wird vor Abtransport des Wohnmobils dokumentiert (…) und sofort gesichert, um eine weitere Spurenkontamination durch den angewiesenen Abtransport des Wohnmobils zu verhindern.”26 Dabei ist die Formulierung „im unmittelbaren Eingangsbereich” nicht auf den Eingang des Wohnmobils, sondern auf den der Nasszelle im Inneren zu beziehen. Diese Pistole, die Dienstwaffe von Arnold, wurde nachmittags um 16:20 Uhr anhand der Seriennummer identifiziert. Damit war die Spur zum Mordfall Heilbronn offengelegt. Erst im Zuge der weiteren Untersuchung des Wohnmobils nach dessen Abschleppung wurde um 23:11 Uhr die zweite H&K P2000 herausgeholt und als die Dienstwaffe von Kiesewetter identifiziert.

Die Frage, inwieweit ein Betreten des Wohnmobil „spurenschonend” möglich war oder nicht und ob so etwas geschehen ist, durfte oder nicht durfte hat für etwas Durcheinander gesorgt, da offensichtlich ist, dass weder der Einsatzleiter Menzel noch die Tatortprofis vom LKA die Vorschriften genau eingehalten haben, was nachher natürlich niemand zugeben möchte. Es gibt Fotos von einzelnen Polizisten, die keine Handschuhe tragen, und es ist offenkundig, dass Polizisten das Wohnmobil betraten, denn anders war die Waffe aus der Nasszelle nicht zu erreichen (und vermutlich von der Außentür aus nicht einmal zu sehen).

Lügen – oder eher Durcheinander ohne ernsthafte Folgen?

Waffe-Kiesewetter

Bild 6: Lage der Pistole von Kiesewetter

PD Menzel vergrößerte sowohl durch seine Erklärungen bei der ersten Pressekonferenz am 5. November 2011 als auch später vor dem THUA das Durcheinander, indem er die beiden Waffen von Arnold und Kiesewetter verwechselte, was Schorlau ihm dann als „Falschaussage” und „Täterwissen” vorhält. Es gibt aber keine dokumentierte Aussage von Menzel, in der er vor 23:11 Uhr am 4. November von der „Waffe Kiesewetter” spricht. Es ist daher anzunehmen, dass er am 5. November etwas durcheinandergebracht hat, immerhin war der Name Kiesewetter aufgrund des Mordfalls überregional bekannt, der Name des überlebenden Beamten Arnold hingegen nicht. Menzel, der nicht den Eindruck hinterlässt, er lasse sich gerne berichtigen oder gebe gar Fehler zu, ist auch vor dem THUA bei seiner Version geblieben, obwohl sie nicht stimmen kann27. Für ihn war es am Nachmittag des 5. November vermutlich völlig unerheblich, welche der Pistolen wo gelegen hatte und welche als erste, welche als zweite identifiziert worden war, denn inzwischen waren nun einmal beide als die fraglichen Dienstwaffen identifiziert worden.

Das Foto aus dem Wohnmobil zeigt die Lage von Kiesewetters Pistole – es ist zwar vermutlich keines der angeblich verschwundenen Feuerwehr-Fotos, die in Wirklichkeit zumindest teilweise in den Akten sind, ohne allerdings kenntlich gemacht zu werden, doch es ist unzweifelhaft direkt am Tatort aufgenommen worden28. Bei Nr. 2 ist die Pistole zu sehen, bei Nr. 1 die aus dem Magazin ausgetretene Munition. Bei Nr. 3 noch einmal das Ladegerät unter dem Tisch, Nr. 4 zeigt den Brand-Ausbruchsort. Die Vermutung, Menzel habe nach dem Öffnen der Tür mal eben schnell unter Zeugen eine verkohlte Pistole unter den Schutt geschoben, wirkt nicht plausibel. Wenn sie entdeckt werden sollte, warum dann die Umstände, sie kaum erkennbar unter Brandreste zu schieben, anstatt sie einfach auf den Boden fallen zu lassen? Und wenn sie zur Entdeckung gedacht war, warum blieb sie dann bis abends dort liegen und wurde nicht sofort „aus dem Schutt gezogen”?

C. Spuren an Waffen und Händen

Es ist in der Tat verwunderlich, dass an den Waffen keine Fingerabdrücke gefunden wurden. Allerdings gesteht bereits Schorlau zu, dass dieses Argument nur „halbhart” sei, denn durch Brand und Löschwasser könnten solche Spuren verloren gegangen sein. Genau das wird auch in dem Behördengutachten zur Untersuchung auf daktyloskopische Spuren (= Fingerabdrücke) vom 3. Januar 2012 vermutet. Möglicherweise gibt es in Bezug auf Fingerabdrücke aufgrund des verbreiteten „Tatort-CSI”-Expertentums im Publikum eine übertrieben Erwartungshaltung29. Es kommt in der Kriminalistik tatsächlich häufig vor, dass keine oder nicht ausreichende Fingerabdruckspuren zurückbleiben, wenn der Untergrund nicht ideal dafür ist. Das Fehlen von Fingerabdrücken ist insofern bedauerlich, aber kein Indiz für eine Manipulation der Waffen. Es konnten, trotz Einwirkung von Feuer und Wasser, zahlreiche DNA-Spuren von Mundlos und Böhnhardt an den Waffen und an Munition gesichert werden. Nun sind die Verschwörungstheoretiker gefragt: Wieso sollte die eine Art von Spuren an die Waffen praktiziert werden, die andere aber nicht? Oder andersherum, wieso wurden Fingerprints abgewaschen, DNA-Spuren aber nicht?

Das Fehlen eindeutiger Schmauchspuren ist dem BKA schon im Dezember 2011 aufgefallen und wird, wie im Falle der Fingerabdrücke, auf die Einwirkung von Feuer, Hitze, Brandschutt und Löschwasser zurückgeführt. Laut einem Vermerk des BKA können Schmauchspuren zwar sehr leicht entstehen (selbst beim Anfassen der Waffe, ohne sie abzufeuern), sind aber auch flüchtig und können bereits bei leichtem Abstreifen an der Hose verlorengehen, umso mehr also bei der Situation im brennenden Wohnmobil. Das ist kein Beweis, dass es so gewesen sein muss, aber zumindest eine schlüssige Theorie.

Fazit: Auch hier wieder viel Schmauch um nichts, oder jedenfalls um sehr wenig. Die Frage der zweiten Hülse aus der Pumpgun darf als beantwortet gelten. Die Verwirrung um die beiden Dienstwaffen aus Heilbronn geht auf einen selbstgerechten Polizeidirektor zurück, der nicht zugeben kann, dass er da einmal etwas verwechselt hat. Und die fehlenden Schmauchspuren sind auffällig, aber nicht unerklärlich.


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► VERSCHWÖRUNG NO. 7: DER VERSCHWUNDENE NOTARZT

Ausgangslage: Im Kapitel „Füße voraus” (Seite 149ff.) stößt Dengler auf ein weiteres verdächtiges Indiz, das ihn elektrisiert: Niemand rief einen Notarzt, obwohl klar war, dass im Wohnmobil Personen sein mussten. Dengler meint, das sei „Täterwissen”: „Die wussten, dass sie nur noch Leichen finden.” Auf Seite 266 führt Schorlau dafür als Zeugen einen ausgedachten Feuerwehrmann ein, der auf die Frage, warum kein Notarzt anwesend war, antwortet: „Frag mich nicht! Ich hätte als erstes den Krankenwagen und einen Arzt gerufen. Dann wäre ich zum Löschen übergegangen und hätte geguckt, ob jemand drin ist.”

Damit ist nicht nur Einsatzleiter Menzel der Mitverschwörung verdächtig, sondern mehr oder weniger alle Polizisten und Feuerwehrleute mit Leitungsfunktion vor Ort. Erkenntnisse wie diese tragen zu Denglers fatalistischen Gedanken gegen Ende der Ermittlung bei, wonach überall nur Feiglinge und Ja-Sager am Werke seien.


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► GEGENRECHERCHE NO. 7:

Diese Gegenrecherche kann kurz ausfallen. Genau so, wie es der erfundene Feuerwehrmann gemacht hätte, ist es in der Realität geschehen. Gleichzeitig mit der Feuerwehr traf der erste Rettungswagen (RTW) mit zwei Rettungssanitätern am Tatort ein. Parallel war der Notarzt alarmiert worden, der gegen 12:30 Uhr, also nach dem Löschen des Wohnmobils, eintraf. Etwas später kam noch ein zweiter RTW zum Tatort.

Wenn Schorlau ernsthaft recherchiert hätte, wäre ihm aufgefallen, dass die Verschwörungs-Webseite „friedensblick” dieselbe Frage bereits im Juni 2015 besprochen und auf einem der spätestens seit März 2015 im Internet verfügbaren Tatortfotos zutreffend einen RTW erkannt hatte. Die zu stellende Frage war demnach, was die Sanitäter (und der Notarzt) getan oder nicht getan hatten, da es in den bekannt gewordenen Ermittlungsakten keinen Vermerk zu ihrer Tätigkeit gab.

Die Alarmierung von Seiten der Einsatzzentrale war eine Routinehandlung, die mit dem Anruf bei der Feuerwehr gekoppelt war und deshalb nicht gesondert vermerkt wurde, was durch die Aussage des einen Rettungssanitäters vor dem THUA bestätigt wird: „Alleine durch die Einsatzmeldung müsste der Notarzt eigentlich parallel informiert worden sein.“30 Und so war es auch. Der Notarzt Dr. Sch. berichtete vor dem THUA, wie er nach dem ersten Einsatz in der überfallenen Bank einige Zeit später nach Stregda gerufen wurde, wo er aber nicht an das Wohnmobil herangelassen worden sei, zuerst wegen der Gefahr von Schüssen oder Explosionen, dann mit der Begründung, die „Bankräuber” seien tot. Normalerweise ist der Notarzt zuständig ist für die Feststellung des Todes, doch die Polizei schickte ihn weg, da man bereits die Gerichtsmedizin dafür gerufen habe. „Es war ungewöhnlich aber wir mussten es akzeptieren“, sagte er dazu31.

„Retten, löschen, bergen” – aber Toten kann auch der Notarzt nicht helfen

Es wird wohl außer Schorlau niemand ernsthaft von Feuerwehr oder Notarzt verlangen, dass sie – getreu dem Motto der Feuerwehr „Retten, löschen, bergen” – zuerst in ein lichterloh brennendes Wohnmobil hineinkriechen um nach Menschen zu suchen und es danach erst löschen. Als die Feuerwehr ankam, schlugen hohe Flammen aus dem Fahrzeug, und die beiden Polizisten Ma. und Se. sagten vor dem THUA, die Einsatzkräfte der Feuerwehr seien angekommen und hätten beim Aussteigen schon einen Schlauch in der Hand gehabt und den Brand sofort gelöscht. Es sei gar keine Zeit für Einweisungen vor Ort gewesen32. Die nach und nach eintreffenden Führungsbeamten, vor allem KOK Lo. und PD Menzel, gaben dann ihre Einschätzungen an Feuerwehr und Rettungspersonal weiter, die nicht ganz einheitlich waren: in dem Wohnmobil könnten Personen liegen, die „im Sterben” oder „schon verstorben” seien; es sei geschossen worden und es bestehe Explosionsgefahr, weshalb man in Deckung bleiben sollte – später gab es deswegen handfesten Krach zwischen der Führung von Polizei und Feuerwehr, weil diese Warnung am Anfang unterblieben sei und die Feuerwehrleute also gefährdet worden seien.

Auch einer der Rettungssanitäter sagte vor dem THUA, es sei für sie aufgrund des starken Brandes im Wohnmobil klar gewesen, dass drinnen niemand mehr am Leben sein konnte. Wie sich später zeigte, waren diese Einschätzungen übertrieben, denn der untere Bereich des Innenraums war kaum verbrannt, doch das war im Moment des Brandes von außen wohl kaum zu beurteilen. Wenn die Polizisten streng nach Vorschrift das Wohnmobil gar nicht betreten hätten, hätten sie sicher Schwierigkeiten gehabt, zu entscheiden, ob Böhnhardt wirklich tot war, denn er lag mit den Füßen in Richtung Tür unter einigem Schutt am Boden. Da sie aber auch bis zur Nasszelle vordrangen, wo sie die eine Pistole fanden, konnten sie auch erkennen, dass Böhnhardts Kopf zerschossen war.

Die Frage, ob ein Notarzt zwingend notwendig ist, um den Tod festzustellen, ist längst nicht so klar wie gelegentlich behauptet wird. Es ist zwar üblich und erwünscht, doch nicht vorgeschrieben. Wenn der Notarzt nicht akut gebraucht wird und zu einem anderen Einsatz bei Lebenden gerufen wird, kann auch ein anderer Arzt den Tod offiziell feststellen. Das sollte in diesem Fall die Ärztin der Gerichtsmedizin übernehmen.

Fazit: Einmal mehr zieht Schorlau den Kurzschluss, etwas sei nicht geschehen, nur weil er nichts davon weiß, und behauptet einfach etwas erfundenes. Der Notarzt war da, und die vor Ort gefallenen Äußerungen, wonach im Wohnmobil alle tot sein dürften, lassen sich als spontane Einschätzungen aus der Situation heraus erklären.


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► VERSCHWÖRUNG NO. 8: DER ERSTE ANGRIFF AUF DEN TATORT

Ausgangslage: Die Behandlung des Tatorts „Wohnmobil” wird von Schorlau an verschiedenen Stellen kritisiert und als „gründliche” und „zielgerichtete Verwüstung” beschrieben. Im Kapitel „Die weiteren Fakten” zählt er auf Seite 167 auf, welche Maßnahmen zur Tatortverwüstung PD Menzel ergriffen habe: Der Tatort hätte eigentlich bis zum Eintreffen der Spurensicherung unberührt und abgesperrt verbleiben müssen, stattdessen betrat Menzel das Wohnmobil, zog den Stecker eines ihm unbekannten elektrischen Gerätes ab und ließ das Fahrzeug dann „über eine 40 Grad schräge Laderampe” auf einen Abschleppwagen ziehen, wodurch „alle Beweismittel und alle erdenklichen Spuren” durcheinander purzelten. „Die Zerstörung des Tatorts war allumfassend.” Dann wurde das Wohnmobil „ohne jede Sicherheitsvorkehrung” in der Halle des privaten Abschleppunternehmens abgestellt, anstatt es „ins Polizeipräsidium” zu bringen.

Auf Seite 217 wird ergänzt, die Halle sei lediglich abgeschlossen worden, so dass „ab 4. November kurz nach 16 Uhr” Zeit für „Beweismittelinszenierungen” gewesen sei. Auch das sei vermutlich der Hintergrund dafür, dass die Fotos der Feuerwehr vom Tatort, die die Veränderungen im Wohnmobil belegen könnten, verschwunden seien und die entsprechende Speicherkarte leer zurückgegeben worden sei (Seite 214f., 271).

In dem zentralen Kapitel „Die widersprüchliche Lage” wird das auf Seite 305 rekapituliert, ergänzt um den Fakt, es sei „vor einer Schmauchuntersuchung im Wohnmobil – der Camper mit einem Hochdruckreiniger ausgespült” worden. Auch die „40 Grad schräge Rampe” wird auf Seite 317 noch einmal bemüht, „wodurch im Inneren des Campers Leichen, Löschwasser, Brandschutt, Waffen – praktisch sämtliche Beweismittel – durcheinandergeworfen” worden seien.

Mit diesen Indizien soll einmal mehr die Rolle von PD Menzel als „Cleaner” belegt werden, also als jemand, der hinter den Tätern planmäßig den Tatort aufräumt und Beweise vernichtet. Aber es muss noch mehr Verschwörer geben, denn die „Beweismittelinszenierung” in der Halle müsste durch andere Personen erfolgt sein.


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► GEGENRECHERCHE NO. 8:

A. Die Abschleppung

Das einfachste zuerst: Die Geschichte von der „40-Grad-Rampe” hat ihren Weg auch in die Untersuchungsausschüsse gefunden, wobei die Zahlen dabei offenbar nur Gefühlswerte sind, denn innerhalb ein und derselben Sitzung werden auch mal verschiedene Werte genannt. So ist im THUA zunächst die Rede von 20 Grad Steigung, bei Betrachtung eines Fotos sagt dann der Abgeordnete Kellner, die Rampe komme ihm „steil” vor, woraufhin eine Weile später der Abgeordnete Untermann behauptet, Kellner habe gesagt, es seien 45 Grad gewesen, was dieser laut Protokoll aber gar nicht gesagt hat. Zuletzt setzt sich die spektakulärste Zahl (45 Grad) im Bericht durch.33 Auch der Inhaber der Abschleppfirma beteiligt sich an diesem munteren Zahlenspiel, wenn er auf Nachfrage bestätigt, ein Winkel von 30-40 Grad könne schon hinkommen.34

Abschleppung1

Bild 7: Abschleppen des Wohnmobils am 4.11.2011

Warum so kompliziert, wenn man einfach nachschauen kann? Schiebeplateau-Abschleppwagen wie der auf dem Foto erkennbare haben technische Datenblätter. Dort wird der maximale Auffahrwinkel normalerweise mit 7-10 Grad angegeben, die Profilzeichnungen der Plateaus zeigen aber Rampen mit Winkeln von etwas mehr als 10 Grad. Das in Eisenach verwendete Modell dürfte dem Schiebeplateau AL/ST 200 der Firma TBZ entsprechen, das einen von mir gemessenen Auffahrwinkel von 15 Grad hat (siehe Fotos). Auf dem Originalfoto aus Eisenach ist der Winkel aufgrund der perspektivischen Verkürzung nicht objektiv messbar, kann aber annäherungsweise auf einen Bereich von 15-25 Grad eingegrenzt werden. Mit einer Schätzung von 15-20 Grad Winkel liegen wir also wohl nicht schlecht. Von steilen 40 Grad kann keine Rede sein35!

Abschleppung2

Bild 8: Vergleichbares Schiebeplateau

Abschleppung3

Bild 9: Technische Daten eines Schiebeplateaus

Die 20 Grad Differenz machen den Unterschied aus zwischen „alles purzelt durcheinander” und „einige Dinge verschieben sich leicht”. Außerdem erklärte der schwäbische Brandexperte Dr. Ha. vor dem THUA auf die Frage, ob der Abtransport des Wohnwagens Auswirkungen auf sein Untersuchungsergebnis gehabt haben könne: Nein, es sei ein normaler Hergang, dass man einen mobilen Tatort irgendwo hinbringt, um ihn dann zu untersuchen. Und sein Kollege KHK N. bestätigt: „Alles war so festgebacken, da hat sich nicht viel bewegt durch den Transport“. So äußert sich auch KHK Ho., TLKA: „Es war schon eine recht homogene Masse, nicht mehr so viel Spielraum, dass da was verrutschen könnte.“36 Um etwaige Lageveränderungen feststellen zu können, gab PD Menzel nach eigener Aussage Anweisung an die Tatortgruppe, vorher gründlich im Wohnmobil zu fotografieren.

B. Warum keine kriminaltechnische Untersuchung vor Ort?

Wie die beteiligten Kriminalpolizisten und PD Menzel vor dem THUA berichten, gab es am 4. November 2011 vor Ort eine Diskussion über das weitere Vorgehen. Die Polizei stand vor folgenden Problemen: Es stand zu befürchten, dass die Spurensicherung viele Stunden, vielleicht sogar mehrere Tage dauern könnte. Wenn einmal mit der Spurensicherung angefangen worden war, wurde eine Verlagerung noch schwieriger. Es war November, die frühe Dunkelheit drohte. Der Tatort lag mitten in einem Wohngebiet und konnte nur schwer so lange abgesperrt werden gegen Neugierige und Medien. Es fehlte an benötigter Infrastruktur wie Strom und Wasseranschlüssen. Ob es eine Plane oder ein Zelt gab, groß genug, um das große Wohnmobil komplett und noch die Arbeit daneben abzudecken, wusste niemand (die gebrachten Planen erwiesen sich als zu klein um auch nur das Wohnmobil für den Transport zu sichern). Schließlich gibt es in Eisenach das von Schorlau geforderte „Polizeipräsidium” überhaupt nicht, sondern nur zwei Polizeiinspektionen, die beide über keine geeignete Halle verfügten. Die Entscheidung, das Wohnmobil in die Halle des Abschleppunternehmens zu bringen, folgte also der pragmatischen Überlegung, es möglichst schnell an einen möglichst nahen Ort zu schaffen, wo die Spurensicherung gemacht werden konnte.

C. Erster Angriff, Tatort- und Spurensicherung

Neben dem eigenmächtigen Vorgehen von Menzel am Tatort (Abziehen des Steckers etc.) gab es vor allem in einer Sache Unmut bei der Tatortgruppe des LKA: Menzel hatte Anweisung gegeben, erst die Leichen zu bergen zwecks Identifizierung und danach erst Spuren zu sichern. Das verstieß gegen die Regeln der Praxis beim „Ersten Angriff”37. PD Menzel rechtfertigte sich damit, er habe aufgrund der Kombination aus unerwartetem Verhalten der Bankräuber und den vermutlichen Polizeiwaffen im Wohnmobil gemutmaßt, dass hier etwas größeres als nur eine Bankraub-Serie im Gange gewesen sei. Hier bietet er eine Angriffsfläche für Verschwörungsvermutungen („aha, er wusste Bescheid!”), doch seine Geschichte könnte auch ganz einfach stimmen. Ganz so amateurhaft, wie Schorlau es darstellt, war das Vorgehen am Wohnmobil nicht. Auf zahlreichen Fotos ist zu sehen, dass die Kriminalisten Einweg-Handschuhe trugen. Es gab drei Absperrringe um das Wohnmobil, so dass selbst der Bürgermeister zu seiner Empörung nicht zum Tatort durchkam.

Der Vorwurf, das Wohnmobil sei ohne vorherige Untersuchung auf Schmauchspuren im Inneren gesäubert worden, ist angesichts der Verrußung des Innenraums durch den Brand einigermaßen albern.

Was die ominösen Fotos der Feuerwehr angeht, gibt es widersprüchliche Angaben zum Geschehen: Die einen sagen, die Speicherkarte sei sofort freiwillig herausgegeben worden, andere, dies sei zuerst verweigert worden und deshalb eine formale Sicherstellung erklärt worden. Die in den bekannt gewordenen Ermittlungsakten enthaltenen zahlreichen Tatortfotos sind nicht eindeutig beschriftet, es fällt aber auf, dass die Polizei-Fotos keine Zeitstempel haben, während einige Bilder vom Brandgeschehen Zeitstempel aufweisen. Es könnte sich also dabei um Fremdfotos, etwa die der Feuerwehr, handeln. Wie viele Fotos die Feuerwehr tatsächlich gemacht hat und welche Qualität diese aufweisen, ist bisher meines Wissens nirgends öffentlich diskutiert worden.

Bezeichnenderweise hat das rechte Verschwörungsblog um „fatalist”, das in jeder Kleinigkeit wühlt bei dem vergeblichen Versuch, die Ehre seiner Kameraden Mundlos und Böhnhardt zu retten, die Frage dieser Fotos nach einiger Zeit beiseite gelegt und erklärt, die Fotos seien in der Tat bei den Akten (wie PD Menzel es auch gesagt hat) und der ganze Rummel um angeblich verschwundene Feuerwehrfotos sei ein Ablenkungsmanöver der Verschwörer.

Die Speicherkarte wurde bereits am 11. November 2011 leer an die Feuerwehr zurückgegeben. Das hatte auch Sinn, denn es wurde von Anfang an von der Polizei versucht, das Durchsickern von Geschichten und Bildern an die Medien zu verhindern. Das ist aber nicht, wie Schorlau meint, „merkwürdig”, sondern ebenso wie die Vergatterung der beteiligten Feuerwehrleute zur Verschwiegenheit ein an sich logisches Vorgehen der Polizei, die naheliegenderweise stets zu verhindern sucht, dass laufende Ermittlungen öffentlich werden (wobei sie die Vorschriften des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung auf ihrer Seite weiß).

D. Die Halle

Wenn Schorlau einerseits beklagt, das Wohnmobil sei in der Halle nicht besonders gesichert gewesen, andererseits aber unterstellt, Teile der Polizei seien ohnehin in die „Beweismittelinszenierung” verwickelt, stellt sich die Frage, wie denn die gute Polizei das Wohnmobil hätte absichern sollen gegen die böse Polizei? Tatsache ist, dass am ersten Tag bis gegen Mitternacht ununterbrochen die Kriminalpolizei am Wohnmobil gearbeitet hat, um Leichen und Waffen zu bergen. Auch in den folgenden Tagen waren tagsüber quasi dauernd Beamte am Wohnmobil. Nachts blieb es allerdings in der Tat unbewacht stehen in der lediglich normal abgeschlossenen Halle, zu der nur der Abschleppunternehmer und die Polizei einen Schlüssel hatten.38

Eine fensterlose abgeschlossene Garagenhalle könnte selbstverständlich von gewieften Verschwörern geöffnet werden, die dann – beispielsweise – eine Patronenhülse auf einen Sitz legen, die dann später gefunden wird und den ersten Schuss im Wohnmobil erklärt, für den zuvor keine Spur gefunden worden war. Auf der anderen Seite war aber für die Polizisten vor Ort kein Grund für erhöhte Sicherheitsmaßnahmen gegen solche Manipulationen erkennbar, denn die wichtigsten Spuren waren aus ihrer Sicht ja dokumentiert und gesichert und die Täter tot. Eine zusätzliche Absicherung der Halle hätte so gesehen eher gegen Neugierige, SensationsjournalistInnen oder Diebe Sinn gemacht. Doch auch Komplizen hätte es ja theoretisch geben können, die Beweisstücke beseitigen wollten… Die schlechte Absicherung der Halle ist somit einer der wenigen kleinen Punkte, wo Schorlau den Finger auf eine wirkliche Wunde legt.

Fazit: Der Umgang mit dem Wohnmobil als Tatort war bei weitem nicht so unprofessionell wie von Schorlau behauptet, von einer „Verwüstung” kann keine Rede sein. Die Abschlepprampe war nicht 40 Grad steil, sondern höchstens 20 Grad geneigt, das Innere des Wohnmobils wurde durch den Abschleppvorgang kaum beeinträchtigt. Es gab einzelne Fehler und Ungenauigkeiten bei der Tatortbehandlung, bei denen aber weder Absicht noch System zu belegen sind. Es dürfte sich um Schlampereien handeln, wie sie in jedem Kriminalfall vorkommen, nur dass sie normalerweise nicht (oder nur im folgenden Strafprozess) von Außenstehenden bemerkt werden.


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► VERSCHWÖRUNG NO. 9: WER ERZÄHLT HIER GESCHICHTEN? MOTIVE UND LÜGEN

Ausgangslage: Schorlau befasst sich fast gar nicht mit der Motivation der NSU-Täter – aus seiner Sicht logisch, da diese ja unerheblich war, waren sie doch nur Marionetten dunkler Mächte im Hintergrund. Doch immerhin vermerkt Dengler in dem Kapitel „Die widersprüchliche Lage” auf Seite 303 als „weiches Argument” Nummer drei, es sei unplausibel, dass erfahrene Gewalttäter wie Mundlos und Böhnhardt nur aufgrund des Erscheinens von zwei älteren Streifenpolizisten eine „spontane Deradikalisierung” erfahren und sich postwendend erschossen hätten. Auch das Legen des Feuers scheint Dengler nicht plausibel (Seite 206).

Mehr beschäftigt ihn die Frage, was die mutmaßlichen Verschwörer warum taten und sagten und wieso sie damit „durchkamen”. Auf Seite 203 erfahren wir, dass PD Menzel bei der Pressekonferenz am 5. November 2011 sagte, dass „beide Personen sich erschossen haben”, was Dengler als „schon wieder eine neue Version” auslegt. Zwei Seiten später wird eine Zeitung zitiert, der zufolge Menzel gesagt habe, „sie haben mit einer MPi auf uns geschossen”, obwohl er doch gar nicht dabei war, und die Entdeckung des Wohnmobils auch noch um eine Stunde zu früh angibt, womit bewiesen sei, dass er „gelogen” hat. Denn Dengler weiß: „Auch auf die Beamten wurde nicht geschossen. Es wurde kein Projektil gefunden.”

Das BKA bekommt sein Fett weg, weil der Bericht zum mutmaßlichen Ablauf des Doppelselbstmords „Pseudologik” sei, der BKA-Beamte müsse „verzweifelt” gewesen sein und könne seine Erklärung „selbst nicht ernsthaft geglaubt haben”. Denn wenn er die „naheliegende Annahme” geschrieben hätte, dass jemand anderes Mundlos erschossen hatte, „hätte er gegen die Weisung von oben verstoßen” (Seite 309f.). Schorlau macht auch weitere Fehler in den Veröffentlichungen der Polizei ausfindig: So hatte der BKA-Präsident Ziercke am 21. November 2011 gesagt, es seien bei (nur) „einem” der Täter Rußpartikel in der Lunge gefunden worden, was falsch war.

Auf Seite 312 beklagt Schorlau, dass die „durch nichts belegte Mord-Brand-Selbstmordhypothese des BKA als Tatsachenbehauptung” in der Anklage des Generalbundesanwalts erscheint.

All das kulminiert in der verzweifelten Tirade auf Seite 329 im Kapitel „Die Lüge und der Polizeiberuf”: „Keiner war dazwischengegangen” … „Niemand hatte gegen die Lüge protestiert” … „Die Lüge war durchmarschiert vom kleinsten Beamten bis zum Präsidenten des Bundeskriminalamtes und dem Generalbundesanwalt”.


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► GEGENRECHERCHE NO. 9:

A. Mundlos, Böhnhardt, Handlungsmotive

Anders als Schorlau würde ich die von ihm zitierte Ferndiagnose „spontane De-Radikalisierung” nicht von vorneherein als „esoterisch” und „Bullshit” abtun. Ich habe schon weiter oben, Ende des 2. Kapitels, etwas darüber spekuliert, was sich im Wohnmobil abgespielt haben könnte. Zwei wesentliche Punkte, die nicht objektiv zu klären sein werden, sind: Welche Absprachen zum Vorgehen hatten Mundlos und Böhnhardt wann getroffen, und welche Informationen hatten sie beim Eintreffen des Streifenwagens? Ob sie in der Lage waren, den aktuellen Polizeifunk abzuhören und die Funksprüche richtig zu deuten, ist nicht sicher. Wussten sie, wann die Ringalarmfahndung aufgehoben wurde? Blieben sie lieber noch eine Weile länger stehen, um sicherzugehen? Über Funk war gegen 10:00 Uhr zum ersten Mal das Kennzeichen ihres Wohnmobils zur Fahndung gemeldet worden39, also lange vor Ende der Ringalarmfahndung. Wenn sie das gehört hatten, wussten sie, dass das vermeintlich sichere Fahrzeug ab sofort zu einer gefährlichen Falle geworden war und dürften in den folgenden zwei Stunden viel Gelegenheit gehabt haben, darüber zu diskutieren, was sie nun tun sollten.

Eine Flucht zu Fuß oder mit den Fahrrädern hätte nahe gelegen, doch dann hätten sie sehr viel Material, Waffen und Geld, zurücklassen müssen. Wenn sie die Informationen aus dem Funk nicht hatten, musste ihnen spätestens mit dem Herannahen des Streifenwagens um 11:55 Uhr klar werden, dass etwas schief gegangen war. Dessen Annäherung war so auffällig-unauffällig, dass ein Zufall auszuschließen war: Er näherte sich langsam, fuhr vorbei, setzte zurück, parkte, und die beiden Polizisten blieben fünf Minuten lang im Wagen sitzen und beobachteten das Wohnmobil. Von den zwei möglichen Ausfahrten aus dem kleinen Wohngebiet war damit eine schon fast blockiert.

Wenn es einen abstrakte Entschluss gab, sich niemals lebend festnehmen zu lassen, lag nun an sich nahe, sich eine finale Schießerei mit der Polizei zu liefern und als Märtyrer zu sterben – unterstellt, Mundlos und Böhnhardt waren nach wie vor ideologisch feste und fanatische Täter, wofür zwar das von ihnen gemachte Bekennervideo spricht, aber nicht so sehr die Tatsache, dass sie soweit bekannt seit vier Jahren keinen politischen Anschlag mehr begangen hatten. Anders als Schorlau meint, gab es für sie durchaus handfeste Gründe, das Wohnmobil anzuzünden: Es war voll mit Beweisstücken, die die Polizei zumindest zu Beate Zschäpe, André Eminger, Holger Gerlach und Max-Florian Burkhardt führen würden. Der Entschluss, sich nicht lebend festnehmen zu lassen, bedeutet nicht, dass man nicht versucht, andere Personen zu schützen.

Wie könnte es abgelaufen sein?

Ich spekuliere mal eine Geschichte zusammen, die mit den Fakten besser in Einklang zu bringen wäre als die Story von Schorlau: Böhnhardt als cholerischer und gewalttätiger Typ greift nach der Maschinenpistole und sagt wütend: „Jetzt kommen sie, ich nehme so viele wie möglich mit in die Hölle, und mit den beiden Fettsäcken da fange ich an!” Mundlos als der eher reflektierende Typ sitzt hinten im Wohnmobil und wird von Zweifeln befallen, die irgendwo zwischen Resignation und De-Radikalisierung liegen, er denkt „jetzt isses eben vorbei, Scheiß drauf”.

Böhnhardt vorne, versteckt hinter dem Vorhang, ballert mit der MP los, an deren Schuss-Einstellungen er vorher einmal herumgebastelt hatte. Aufgrund dessen hat sie nach dem ersten Schuss Ladehemmung, und der erste Schuss bleibt in der Tür stecken. Dieses fast schon slapstickhafte Scheitern des finalen Shoot-out-Versuchs dürfte Mundlos’ fatalistische Haltung verstärkt haben, vom Allmachtsgefühl zur Versagerangst ist es nur ein kurzer Schritt. Während Böhnhardt vorne die MP wegwirft und nach einer anderen Waffe greifen will, entscheidet Mundlos spontan, dass alles sinnlos ist und schießt ihn in den Kopf.

Jetzt muss es schnell gehen, sonst fehlt der Mut für den letzten Schritt. Mundlos ist aufgeregt und steht unter Strom. Er dreht den Gashahn auf und legt ein Gewicht auf das Ventil, dann zündet er die Windstopper-Jacke an der Sitzecke an, das alles ist nicht lange durchdacht, sondern folgt der einfachen Vorstellung Gas – Feuer – Explosion. Er hockt sich neben den Herd, den Rücken zur Nasszelle. Und dann der dritte Knall und Ende. Das in dieser kurzen Zeit ausgetretene Gas reicht nur für eine Brandverstärkung, vielleicht auch für die erste Stichflamme aus dem Dach. Ende der Geschichte.

B. Die Verschwörer

Dengler ist ein echtes Kind des BKA, er sieht auf Seiten der Verdächtigen keine Fehler, Irrtümer, Schlampereien und Schwindeleien, er sieht nur zielgerichtete Lügen. Sprich, er wendet ganz genau jene Logik an, die seit Jahrzehnten bei der staatlichen Verfolgung von Linken geübt wird und die immer wieder aufs Neue von kritischen PublizistInnen angeprangert wird: Alles ist Absicht, überall ist Verdunkelung! Es ist von da nur noch ein ganz kurzer Weg zu der Totschlag-Logik, wonach das Fehlen eines Beweises beweist, dass der Beweis absichtlich beseitigt wurde.

PD Menzel ist da ein dankbares Opfer, weil er in den ersten Tagen nach dem 4. November 2011 allerlei Halbwissen von sich gegeben hat, vielleicht auch mal ungenau zitiert wurde, und zu diesen Schlampereien vier Jahre später nicht stehen kann, sondern sie bei Gelegenheit zurecht zu reden versucht. Wenn er sagte, dass „beide Personen sich erschossen haben”, war das nicht „schon wieder eine neue Version”, sondern einfach nur eine ungenaue Ausdrucksweise zu einem Zeitpunkt, als es noch keine genaue kriminalistische Untersuchung gab und niemand sicher sage konnte, wer zuerst auf wen geschossen hatte. Zumal es wohl etwas vermessen wäre, einen Tag nach der Tat einen Halbsatz als „schon wieder” eine neue Version abzutun, ganz so als seien schon zehn andere in aller Ruhe diskutiert worden. Übrigens ist diese scheinbare Unwahrheit ohnehin nur ein Aufhänger, um uns durch Denglers Mund Schorlaus Meinung darüber kundzutun, ob Misstrauen in die Arbeit der Polizei als Fluch oder als Segen zu werten sei.

Wenn eine Zeitung behauptet, Menzel habe gesagt, dass mit einer MP auf „uns” geschossen worden sei, dann ist damit ganz offenkundig die Polizei insgesamt gemeint. Dass aus der MP geschossen worden war, war zu erkennen, da eine verklemmte Patrone im Lauf steckte. Dass das Projektil erst deutlich später gefunden wurde (aber immer noch einige Jahre vor Erscheinen von Schorlaus Buch), ändert nichts daran, dass die Tatsache des Schusses an sich von der Polizei unmittelbar nach dem 4. November als erwiesen galt. Aus all dem eine „Lüge” zu schlussfolgern, ist nichts anderes als wishful thinking. Nicht die Polizei hat hier gelogen, sondern der Krimi-Autor.

Die Lüge marschiert auf kurzen Beinen durch

Die Kritik am BKA stützt Schorlau erneut auf den Vermerk von KOK Bu. vom 21. November 2011, in dem dieser ausdrücklich über „Hypothesen” spricht, die er zum Tathergang aufstellt – welcher zwei Wochen nach dem Vorfall auch noch bei weitem nicht „ausermittelt” sein kann. In die Zitate des BKA-Beamten liest Schorlau dabei Aussagen hinein, die da gar nicht stehen, weil die Frage, wie die Hülse nach dem zweiten Schuss aus der Pumpgun ausgeworfen werden konnte, auch Bu. einfach nicht schlüssig beantworten konnte.

Dass am selben Tag BKA-Präsident Ziercke mit einer von mehreren falschen Auskünften an die Presse trat (Rußverschluckung bei einem Täter festgestellt), ist zwar peinlich für diesen, wäre aber für einen Mitverschwörer doch recht ungeschickt, denn das Gegenteil stand ja nun mal im Sektionsbericht, der Teil der Akten war und nicht geheim bleiben konnte. Naheliegender ist die Annahme, dass unter dem damaligen starken öffentlichen Druck die Repräsentanten der einzelnen Behörden bzw. deren ZuarbeiterInnen Fehler begingen, Sprechzettel ungenau waren, und im Zweifelsfall schnell mal etwas dahingesagt wurde, ohne dass es überprüft worden war.

Wenn Schorlau schließlich auch den Generalbundesanwalt mit ins Verschwörerboot holt mit dem Vorwurf, in der Anklageschrift werde die „durch nichts belegte Mord-Brand-Selbstmordhypothese des BKA als Tatsachenbehauptung” dargestellt, zeigt er damit nur, dass er offenbar bei seinen zahlreichen „akribischen Recherchen” noch nie eine staatsanwaltschaftliche Anklageschrift gesehen hat. Denn diese sind grundsätzlich im Indikativ verfasst und nicht im Konjunktiv. Eine Anklage ist per se eine Behauptung.

Wenn zuschlechterletzt die Lüge „durchmarschiert” ist bis an die Spitze der Gesellschaft, fühlt man sich etwas an die „Invasion der Körperfresser” erinnert. Dengler, umgeben von Verschwörern und feigen Mitläufern. Der Beginn einer paranoiden Psychose.

Und das ist das Ende von neun Kapitel der großen Gegenrecherche. Was jetzt folgt, ist für die wahren Fans der Aufklärung: Eine Kurzübersicht über die zahlreichen weiteren Fehler und Versäumnisse in Schorlaus Buch jenseits der „großen” Geschichte. Ein notwendiger Anhang, denn wer wie ich die Behauptung aufstellt, es sei so gut wie alles falsch in Schorlaus Buch, muss das auch zu belegen versuchen.


DER REST: VOR- UND NEBENGESCHICHTEN

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► KAPITEL 10: NEONAZIS UND DAS TRIO IN THÜRINGEN, 1996-2003

Der einzige aufrechte Polizist in der Soko Rex

Die Geschehnisse der 1990er Jahre werden von Schorlau teils als Background für den NSU, vor allem aber zur Charakterisierung von Polizist „Brauer” genutzt. Dieser hat Schorlau offensichtlich im persönlichen Gespräch stark beeindruckt und trat auch vor den Untersuchungsausschüssen als untypischer Polizist auf: Ehrlich motiviert, gegen rechts vorzugehen, und nachhaltig frustriert von der Politik, die das oftmals ausgebremst hatte. Dass deswegen nicht zwangsläufig alles richtig sein muss, was er sagt bzw. erinnert, wird von Schorlau vernachlässigt.

„Brauer”, eigentlich Mario Melzer, war Mitglied der „Soko Rex” in Thüringen, die von November 1995 bis etwa Februar 1997 bestand und die vor allem deshalb gegründet worden war, weil zeitgleich ein Ermittlungsverfahren nach § 129 (kriminelle Vereinigung) gegen den „Thüringer Heimatschutz” (THS) lief. Er war nach eigener Aussage der am längsten gegen Rechts ermittelnde Beamte im TLKA. Nach der berühmten Garagen-Durchsuchung im Januar 1998 habe er Kritik am Einsatz geäußert und sei daraufhin mehr oder weniger aus dem Bereich gemobbt worden.40

Melzers Auftritte bei den Untersuchungsausschüssen haben teils zwiespältige Eindrücke hinterlassen. Er bemühte sich um Aufklärung, zeigte aber auch, wie es im Gerichtsjargon heißen würde, eine gewisse Belastungstendenz. Er verdächtigte Kollegen der heimlichen Kooperation mit dem LfV, blieb aber die angekündigten Belege schuldig. Er ließ eine leichte Anfälligkeit für Verschwörungsideen durchblicken (Dinge hätten „ein absolutes Geschmäckle” wie in einem „ganz schlechten amerikanischen Krimi”; die Garage in Jena sei möglicherweise vom Thüringischen Landesamt für Verfassungsschutz (TLfV) absichtlich an das Trio herangespielt worden), war offenkundig beleidigt, dass er im November 2011 trotz seines Fachwissens nicht in die Ermittlungsgruppe BAO Trio berufen worden war, und ermüdete die Abgeordneten durch längere ausschweifende Geschichten.41

Laut Schorlau wusste Melzer seit 1996 durch die Telefonüberwachung (TKÜ), dass Tino Brandt, der „Chef” von „160 Thüringer Neonazis”, V-Mann des TLfV war. Das stimmt so nicht. Die TKÜ hatte bis Ende 1996 keine Erkenntnisse erbracht (außer, dass Brandt am Telefon vorsichtig war). Etwa zum Jahreswechsel 1996/97 sickerte gesprächsweise im Kollegenkreis durch, Brandt könne V-Mann sein, was nach Aussage eines anderen engagierten Kommissars, Uwe Hagemann, bis dahin „völlig außerhalb unserer Vorstellungskraft lag”42. Ende Januar 1997 galt es dann als sicher, zumal auch der aussagewillige Rechte Tom Turner am 21. Januar 1997 bei der Polizei gesagt hatte, Brandt könne man nicht trauen, denn „er arbeitet mit dem Verfassungschutz”. Melzer selbst sagte später, der rechte Informant Ivo Sauerbrey habe ihm bereits 1996 Hinweise gegeben, dass Brandt V-Mann sei. So oder so währte die Zeitspanne zwischen dem ersten Hinweis bei der Polizei und der Erkenntnis, dass Brandts V-Mann-Job in der rechten Szene ein offenes Geheimnis war, nicht sehr lang. Das „Exklusivwissen” von Melzer in dieser Sache war also nicht ganz so exklusiv.

Nopper und die 40 V-Leute, ein Märchen aus dem Thüringer Wald

Schorlau versäumt nicht, mehr als einmal auf die vermeintlichen 40 Spitzel im THS einzugehen (Seite 210, 234, 292). „Brauer” sagt, er kenne „allein vierzig V-Leute” im THS, die von „Nopper und Konsorten” gesteuert worden seien. Diese bewusst ungenaue Formulierung unterschlägt, dass daraus keineswegs, wie von Schorlau geschrieben, zu schließen ist, „jeder Vierte von ihnen wurde vom Verfassungsschutz bezahlt”. Denn diese Zahl bezeichnet alle Informanten, die in den etwa sieben Jahren des Bestehens des THS (1995-2002) für irgendeine Behörde tätig waren. Es ist damit nicht gesagt, für welche Behörde, wie lange, ob weisungsgebunden/bezahlt oder nicht, in welcher Funktion, von welcher Bedeutung; der THS hatte außerdem in diesen sieben Jahren mit Sicherheit deutlich mehr als 160 Mitglieder, es gab ja eine Fluktuation. Die Kurzformel „40 Spitzel von 160 THS-Mitgliedern” ist also ebenso griffig wie falsch43.

Als 1997 die sogenannte „Theaterbombe” gefunden wurde, kam es zu einem Streit darüber zwischen Melzer und einem Kontaktbeamten des LfV. Das war aber, anders als von Schorlau auf Seite 212 dargestellt, nicht der große Oberbösewicht Peter Nocken (im Buch „Nopper”).

Die „Theaterbombe” in Jena, hinter der die Polizei sehr schnell die Kameradschaft Jena und insbesondere Böhnhardt vermutete, enthielt zwar nur 10-12 Gramm TNT, war also mehr eine Demonstration („wir haben das Zeug!”) als ein Bombenanschlag. Sie löste aber einiges an Ermittlungen aus. Dazu gehörte auch ein Observationsauftrag an das polizeiliche MEK gegen Böhnhardt, was an Schorlau vorbeigegangen ist. Als das MEK wegen Personalknappheit nicht weiterkam, sprach die Soko Rex dann den Verfassungsschutz auf Amtshilfe beim Observieren an – die Initiative ging dabei nicht vom LfV aus, wie Schorlau es schildert.

Auf Seite 319 klärt Schorlau uns auf, die Haftbefehle gegen Mundlos und Böhnhardt seien einmal im Zuge eines „Weihnachtsfriedens” über die Feiertage außer Kraft gesetzt worden”, und dann sei deren Reaktivierung im Januar verdächtigerweise „übersehen” worden. Was er damit meint und wann das gewesen sein soll, war nicht aufzuklären. Es gab niemals Haftbefehle nur gegen Mundlos und Böhnhardt, aber nicht gegen Zschäpe. Haftbefehle werden auch nicht über Feiertage „außer Kraft gesetzt” – was ohnehin nur ein Gericht tun könnte – und dann wieder „reaktiviert”. Meint Schorlau hier ein Aussetzen von Fahndungsmaßnahmen? Oder handelt es sich eher um eine aus Halbwissen entstandene Melange? Denn Böhnhardt hätte am 10. Dezember 1997 eine Haftstrafe antreten müssen, was möglicherweise wegen der bevorstehenden Feiertage nicht unmittelbar durchgesetzt worden war, was wiederum ein bisschen an die „Weihnachtsamnestie” im Knast erinnert, die auch „Tatort”-ExpertInnen kennen. Der Erlass eines Haftbefehls zum Strafantritt verzögerte sich dann im Januar 1998 im bürokratischen Apparat.

Januar 1998 – wie alles anfing

Über den Januar 1998 schreibt Schorlau (Kapitel „Theaterbombe”, Seite 212f.): LfV-Vize „Nopper” habe im Vorfeld der Garagen-Durchsuchung Informationen aus der LfV-Observation nur unter der Bedingung zur Verfügung gestellt: „keine Verhaftungen, keine Durchsuchung von Pkw”. Böhnhardt sei dann während der Durchsuchung von einem Polizisten vor einem Haftbefehl gewarnt worden. Kurz nachdem dann am 28. Januar Haftbefehl ergangen war, habe das TLfV gemeldet: Die drei Gesuchten wollten über Belgien nach Südafrika flüchten, weshalb die Fahndung „weitgehend heruntergefahren” wurde. Alles in allem sei das eine „organisierte Überführung in den Untergrund” gewesen.

Dieses Thema ist zweifellos nicht ganz aufgeklärt und es ist, anders als etwa beim 4. November 2011 in Eisenach, nicht ratsam, von einer hinreichend vollständigen Faktenlage auszugehen. Doch das ist kein Grund, die bekannten Fakten falsch darzustellen. Die angeblichen Bedingungen des TLfV waren Aussagen, die von Polizisten dem Staatsanwalt Schultz zugeschrieben werden, was dieser bestreitet44. Die tatsächlichen „Bedingungen” des TLfV bezogen sich auf die Geheimhaltung der Observation und deren deshalb verweigerte Gerichtsverwertbarkeit. Eine Durchsuchung von Fahrzeugen war ohnehin nicht ausgeschlossen worden (es wurde auch ein Pkw durchsucht).

Die Behauptung, Böhnhardt sei vor einem drohenden Haftbefehl gewarnt worden, ist nicht mehr als ein Gerücht: Böhnhardts Mutter, die schon so einiges gesagt hat, das keiner Überprüfung standhält, hatte behauptet45, bei einem Zusammentreffen mit ihrem Sohn während der Fahndung habe er ihr erzählt, ein Polizist habe ihm diese Warnung „zugeraunt” auf dem Weg zur Garage Nr. 5 – diese Geschichte hat den Schönheitsfehler, dass Böhnhardt soweit bekannt niemals mit der Polizei auf dem Weg zur gefährlichen Garage Nr. 5 (der etwas entfernter liegenden Bombenwerkstatt) war, sondern von zuhause aus das Weite suchte. Sprich: Entweder Böhnhardt hat seine Mutter angeschwindelt, oder seine Mutter hat sich das ganze zusammengereimt oder ausgedacht. Grund genug für Schorlau, es als Tatsache zu präsentieren.

Fahndung ab 1998 auf wunderlichen Irrwegen

Was die Meldung „Flucht über Belgien nach Südafrika” angeht, stimmt bei Schorlau mal wieder fast nichts: Die Rede war von einer Flucht in die USA, Südafrika kam erst Monate später ins Spiel. Die Meldung des TLfV wurde auch nicht nach Erlass des Haftbefehls gemacht, sondern davor, die Information steht folgerichtig auch im Haftbefehl drin. Sie diente nicht dazu, die Fahndung „herunterzufahren” – die ja sowieso gerade erst begann –, sondern im Gegenteil zur Erhöhung des Fahndungsdrucks, denn die mögliche Flucht ins Ausland war ja gerade ein wichtiges Argument für den Erlass des Haftbefehls gewesen.

Es gab bei der Polizei tatsächlich 1998 im Zuge der Fahndung nach dem Trio zeitweise den Verdacht, Zschäpe sei vielleicht V-Frau des Thüringer LfV, wie es Schorlau auf Seite 292 erwähnt. Der Hintergrund dieses Verdachts ist aber so dünn, dass die diesbezüglichen Erklärungen des damaligen Zielfahnders Wunderlich schon etwas den Geruch einer wohlfeilen Bemäntelung des eigenen Scheiterns haben. Wunderlich hatte 1998 mit dem Vater von Mundlos gesprochen, der in den vergangenen Jahren durch manch bizarren Auftritt mit leichten Anzeichen von Verfolgungswahn (so auch vor dem OLG München) von sich reden machte. Warum Wunderlich den Professor Mundlos als „glaubwürdig” einstufte, als dieser Zschäpe verdächtigte, hat er nicht erklärt. Vielleicht meinte er damit auch nur, dass er es für glaubwürdig hielt, dass Mundlos tatsächlich einen anonymen Brief erhalten hatte, der Zschäpe denunzierte. Diesen Brief wollte Mundlos aber dem Polizisten nicht einmal zeigen. Später bagatellisierte Mundlos den Brief, er habe ihn weggeworfen, es sei wohl nur eine Warnung an ihn gewesen (wovor und weshalb, blieb unklar)46.

Auf dieser mageren Grundlage verfasste Wunderlich am 19. März 1998 einen wunderlichen Vermerk, von dem es zwei Versionen gibt: Eine, die den Verdacht gegen Zschäpe enthält, und eine, in der dieser Absatz fehlt und der nicht von ihm unterschrieben wurde47. Wie dem auch sei, von einem ernsthaft begründeten Verdacht kann hier wohl nicht die Rede sein.

Die Fahndungspanne 2003 war wohl mehr eine Kommunikationspanne

Auf Seite 318 schreibt Schorlau über die in den Medien schon öfters diskutierte „Fahndungspanne” kurz vor dem Eintritt der Verjährung 2003. Damals sei ein Kollege von Melzer beauftragt worden, Böhnhardt „festzunehmen”. Doch der Vizepräsident des TLKA Jackstat habe ihn angewiesen, „diesen Einsatz möglichst im Sande verlaufen zu lassen”.

Ob der Vizepräsident des TLKA das umstrittene Telefonat wirklich führte, was er darin sagte, was er damit eventuell meinte und wie die Polizisten darauf reagierten, ist umstritten. Die Zeugen von damals widersprechen sich entschieden. Doch selbst wenn damals wirklich von weiter oben gebremst wurde, zwischen „kriegen Sie mal besser nichts raus” und „überanstrengen Sie sich nicht, die Spur ist eh kalt” liegt nicht sehr viel, es kann an der Betonung hängen. Selbst der Kriminalbeamte Grosa47a, der diese Geschichte berichtet hat, hat gleichzeitig betont, der fragliche Anruf habe die Fahndung der Polizei überhaupt nicht beeinflusst, es sei lediglich der Versuch einer Beeinflussung gewesen.

Schon das Zustandekommen der ganzen angeblichen Böhnhardt-Sichtung ist ein Beispiel für das interne Chaos bei der Thüringer Polizei. Ein Polizist hörte auf einem Gartenfest einen anderen Gast plaudern, er habe einen der Gesuchten getroffen. Erst soll es Mundlos gewesen sein, dann war es Böhnhardt. Ob die Begegnung ein paar Wochen oder mehrere Monate her ist, bekam die Polizei scheinbar nie heraus. Der Zeuge war ein alter Kumpel Böhnhardts aus der rechten Szene. Er behauptete, Böhnhardt in exakt demselben Auto gesehen zu haben, dass dieser vor seinem Untertauchen fuhr und das inzwischen längst verkauft war. In einem TV-Interview nach 2011 wirkte der damalige Zeuge unglaubwürdig, war auch unverändert ein Rechter. Die Geschichte kann ebensogut erfunden gewesen sein, ein Missverständnis, oder auch eine gezielte Desinformation um die Reaktion der Polizei zu testen. Am wenigsten wahrscheinlich ist, dass die Begegnung mit Böhnhardt wirklich stattgefunden hatte, noch nicht lange her war und dass somit eine reale Chance bestanden hätte, ihn zu fassen.


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► KAPITEL 11: ANDERE TATEN DES NSU

Köln, Keupstr., 9. Juni 2004

Dieser Anschlag ist der Einstieg für Schorlaus Geschichte; auch hier meldet Dengler schon erste Zweifel an und stützt sich dabei auf ungenaue Darstellungen rund um das angebliche Erscheinen von zwei bewaffneten Männern in zivil, die nach der Explosion am Tatort gesehen wurden. Der Brief von Herrn „Tufan” (eigentlich: Demir) ist eine subjektive Beschreibung des Geschehens, keine Kameraaufnahme mit Zeitstempel. Anders als von Schorlau dargestellt, steht in dem Original-Brief nicht, dass einer der beiden Bewaffneten an „einer Art Durchfahrt, durch die man die Keupstraße verlassen kann” gestanden habe, was Schorlau als Indiz dafür präsentiert, diese beiden Mitverschwörer hätten die Flucht der Täter decken sollen. Was die Zeiten angeht, war Demir bei der Explosion in Deckung gegangen und irgendwann kurz danach auf die Straße getreten. Wie viel Zeit verstrichen war, gibt er nicht an. Er sagt auch nicht, wer sonst noch auf der Straße war, oder dass sonst keine Polizisten in der Straße waren. Es ist also eine bloße Vermutung, dass diese beiden vermeintlichen Zivilpolizisten unmittelbar nach der Explosion und vor dem Rest der Polizei vor Ort waren. Wenn Demir sich nur um wenige Minuten irrt, können es zwei von vielen Polizisten gewesen sein, die am Tatort erschienen.

[Nachtrag 13.03.2016: An dieser Stelle muss ich mich korrigieren: In seiner späteren Vernehmung im November 2012 erklärte Herr Demir tatsächlich, einer der beiden Männer habe „neben der Unterführung” gestanden. Zudem sagte er aus, Feuerwehr und Polizei seien erst „7 – 10 Minuten später” erschienen, was zwar zu lang erscheint, aber zumindest eine deutliche Wahrnehmung einer zeitlichen Reihenfolge erkennen lässt. Ein Punkt für Schorlau! Herr Demir sagte allerdings auch aus, dass seinem Gesamteindruck nach die beiden keine Tatbeteiligten gewesen seien.]

Die Tatsache, dass die Polizei damals ihre erste Meldung von einem „Terroranschlag” nach 40 Minuten wieder zurückzog, hat nach dem November 2011 bis hinauf zum Ex-Bundesinnenminister Schily für peinliche Auftritte und Kratzfüße gesorgt. Der Vorgang passt nun einmal auch exakt zu den voreingenommenen und fremdenfeindlichen Ermittlungen der Polizei.

Andererseits behaupten Pressemeldungen der Polizei oft übertrieben und vorschnell Dinge, die von den Medien dann ungeprüft hinausposaunt werden, denn auf die Polizei ist ja Verlass, oder? Wenn sich dann später, manchmal, herausstellt, dass die Meldungen falsch waren, wird von denselben Medien wieder „Skandal” geschrien. Nur höchst selten werden die eigenen Fehler von Polizei und Medien nachträglich irgendwann korrigiert. Eigentlich konnte eine Dreiviertelstunde nach der Explosion niemand sicher sagen, was der Hintergrund der Tat war, denn es gab keine bekannten Täter, kein offensichtliches konkretes Angriffsziel und kein Bekennerschreiben. Insofern war eher die erste Pressemeldung der Polizei falsch, weil objektiv vorschnell. Aber das in der Zeit nach 2011 öffentlich zu sagen, konnte sich niemand erlauben.

Ähnlich sensibel ist die von Schorlau auf Seite 77 (Kapitel „Dengler in Köln, 2004”) angeschnittene Frage, wer in Deutschland wann Zusammenhänge zwischen dem Kölner Anschlag 2004 und der Česká-Mordserie gesehen hat oder wer wann einen rassistischen Hintergrund der Taten vermutet und ausgesprochen hat. Unbestreitbar ist, dass der Bombenanschlag von Köln 2004 seinerzeit sehr schnell und entgegen der Darstellung von Polizei und Innenministerium von vielen als rechtsradikal angesehen wurde. Es ist auch klar, dass innerhalb der Familien der Mordopfer, die ja am besten wussten, dass die Ermittlungen der Polizei gegen die Opfer sinnlos und falsch waren, einige den Verdacht hatten, die Mörder könnten Rechtsradikale sein. Doch viel mehr ist da nicht zu finden. Einige wenige PublizistInnen haben nach 2011 versucht, politisches Kapital aus der unbelegten Behauptung zu schlagen, sie hätten es vorher schon gewusst und seien ignoriert worden, doch insgesamt ist festzustellen, dass vor 2006 nirgends öffentlich ein organisierter rechtsradikaler Hintergrund der Taten behauptet wurde. Die internen Diskussionen bei der Polizei über einen möglichen Zusammenhang zwischen Köln und der Česká-Serie und über einen möglichen politischen Hintergrund waren da schon einen Schritt weiter, auch wenn sie eine Minderheitenmeinung blieben und keine Konsequenzen hatten.


Kassel, 6. April 2006

Kurz widmet sich Schorlau dem Mord an Halit Yozgat in Kassel (Seite 139ff.), liefert aber nur ein paar Stichpunkte zu diesem bereits ausführlich – auch von mir – behandelten Thema. Die Zeugenaussage des wichtigen Tatortzeugen Ahmed A.-T. hat Schorlau offenbar nur oberflächlich gelesen, denn er meint, dieser habe den hessischen Verfassungsschutzbeamten und Tatverdächtigen Andreas Temme als „Bodybuilder” beschrieben und die Polizei habe auch nach einem solchen gefahndet, obwohl A.-T. in Wirklichkeit sagte: „Der war zwar breit, aber nicht so bodybuildermässig durchtrainiert. Eher fett.” Zudem behauptet Schorlau wahrheitswidrig, „die Zeugen” hätten „einheitlich” ausgesagt, dass Temme im Internet-Café eine Plastiktüte getragen habe. Tatsächlich gibt es dafür nur einen einzigen Zeugen, nämlich A.-T., die anderen Personen im Internet-Café haben keine solchen Beobachtungen berichtet.

Auch stellt Dengler zusammenhangslos fest, die Ähnlichkeit zwischen dem Kasseler Mord 2006 und dem Kölner Bombenanschlag 2004 sei „offensichtlich”, was sich in der Mutmaßung erschöpft, in Köln seien zwei Zivilpolizisten am Tatort gesehen worden und in Kassel ein Verfassungsschützer – mehr Ähnlichkeiten kann er nicht benennen, ein ziemlich armseliger „Beweis” für die Ähnlichkeit in Form von „Staatsbeamten am Tatort”.


Heilbronn, 25. April 2007

Der Mordfall Heilbronn ist ein dankbares Thema für Spekulationen, weil er bis heute unlogisch erscheint, nicht richtig in das Bild der anderen NSU-Taten passt und zahlreiche Ermittlungsfehler nach sich zog. Schon 2010, also lange vor der Aufdeckung des NSU, begannen die Verschwörungsfantasien hier Blüten zu treiben. Dabei war das Boulevardmagazin Stern, auf das Schorlau so große Stücke hält, dass er mehrmals Artikel zitiert, ein Vorreiter48. Die Grundstory von 2010 besagt, am Tatort Theresienwiese sei irgendetwas mit Islamisten und vielleicht auch osteuropäischer Mafia gelaufen, als der Mord passierte.49 Nach dem 4. November 2011 wurde sie ausgeschmückt und beinhaltete danach diverse Einzelheiten, die zwar nicht unbedingt zueinander passen, aber doch eine schöne Räuberpistole ergeben. Schorlau spart sich die Mühe, all das noch einmal zu schreiben, und druckt einfach fünf Seiten aus dem Stern nach (Seite 287ff., „Der Mord in Heilbronn”).

Der Fall Heilbronn ist ein langer Artikel für sich und kann hier nur angeschnitten werden. Ein paar der Indizien, die der Stern nannte, sind:

* Es gebe einen Bericht des militärischen US-Geheimdienstes DIA über eine Observation am Tatort, die wegen des „shooting incidents” abgebrochen worden sei (das Magazin druckte am 1. Dezember 2011 ein Faksimile ab).

* Am Tatort sei ein Islamist observiert worden und zwei Islamisten von der Polizei kontrolliert worden, wobei unklar bleibt, was das eine mit dem anderen zu tun hatte (aber je mehr Islamisten, desto verdächtiger).

* Bei einer Filiale der Santander Bank in Heilbronn seien am Tattag etwa zwei Millionen Euro bar durch Islamisten eingezahlt worden. Im Stern vom 13. September 2010 ist sogar von einem „zweistelligen Millionenbetrag” die Rede.

* In der Nähe des Tatorts sei auf der Autobahn ein Mitglied der US Special Forces wegen Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt worden.

LKA Baden-Württemberg und BKA gingen diesen und anderen Aspekten nach. Man bat auch den Stern um Unterstützung bei der Aufklärung, die Redaktion hatte es aber mit dem Antworten nicht so eilig wie mit dem Einfordern von Auskünften und schickte erst nach knapp zwei Monaten eine ausweichende Antwort.

A. Der Observationsbericht

Was die angebliche Observation durch US-Behörden und deutsche Verfassungsschützer angeht, wurden die entsprechenden Behörden um Auskunft gebeten und verneinten derartige Einsätze. Die US-Dienste blieben recht kurz angebunden und erklärten, einzelne Details wie die ungewöhnliche Schreibweise der Uhrzeit deuteten darauf hin, dass der Observationsbericht gefälscht sei. Vermutlich hatten sie wenig Lust, irgendwem mitzuteilen, wie ihre Observationsberichte tatsächlich aussehen. Es fiel an diesem Bericht aber auch einem Unkundigen auf, dass er nicht „Surveillance Report” o. ä. überschrieben war, sondern „Contact report”, so als sei es nicht um eine Observation, sondern um ein geheimes Treffen gegangen. Außerdem ist die Rede von „right wing operatives” für Rechtsextremisten, aber „operative” bezeichnet im Englischen Facharbeiter oder Agenten, in diesem Zusammenhang wohl eher letzteres.

Im Zuge der weiteren Ermittlungen ergaben sich weitere Zweifel. Die Geschichte von der angeblichen Observation ähnelte auffällig einer Geschichte, die ein gewisser Reinhard K. zwei Wochen zuvor der Polizei angeboten hatte. Just am Tag der Veröffentlichung im Stern wurde er vom LKA erstmals vernommen. Er behauptete, die Sache von der US-Observation zufällig aufgeschnappt zu haben bei seiner Arbeit als ziviler Angestellter der 66th Military Intelligence (MI) in Hanau. Mit der Presse geredet zu haben, bestritt er. Und obwohl er ebenfalls bestritt, irgendwelche Details zu kennen, meinte er, die beiden Hauptverantwortlichen der Observation namentlich benennen zu können.

Diese beiden US-Amerikaner wurden im März 2012 als Zeugen vernommen und bekundeten, dass sie mit Reinhard „Hardy” K. im Streit gelegen hatten, weil sie gegen ihn wegen Unregelmäßigkeiten im Dienst ermittelt hatten und ihm die Entlassung drohte. Er sei Trinker gewesen, habe sich für James Bond gehalten, seine Kollegen genervt und sei schließlich 2009 nicht mehr neu angestellt worden. Deshalb habe er verschiedentlich gedroht, zuerst mit einem Seitenwechsel zum Verfassungsschutz oder BKA, dann mit der Veröffentlichung von Internas in der Presse. Es sei nun seine Rache gewesen, ihre beiden Namen zu nennen. Die Angaben der beiden Zeugen gewannen insofern an Glaubwürdigkeit, als später bekannt wurde, dass K. sich 2008 erfolglos beim LfV Hessen beworben und 2009 dem MAD Informationen angeboten hatte, die dieser aber ablehnte, da der Eindruck bestand, K. wolle sich nur „interessant machen”.

Argumente dafür, dass der Observationsbericht gefälscht war

Bei dem angeblichen Observationsbericht wiesen die beiden US-Amerikaner in ihrer Vernehmung auf zahlreiche Unstimmigkeiten hin, die ihnen im Vergleich zu üblichen US-Formularen aufgefallen seien. Der Zeuge Tilghman R. erklärte, die sprachliche Diktion klinge nach einem Deutschen, nicht nach einem Muttersprachler. „Right wing operatives” sei unsinnig, es müsse „right wing group” oder „right wing people” heißen (abgesehen davon: woher wussten die Observanten denn überhaupt, dass es Rechtsextremisten waren, wenn sie doch eigentlich Islamisten beobachteten?). Das Protokoll sei merkwürdig kurz, das Datum nicht dem militärischen Standard Tag/Monat/Jahr entsprechend, auch die Uhrzeit werde beim Militär anders geschrieben, die Sicherheitseinstufungen seien lückenhaft und teils falsch platziert.

Sein Kollege Travis H. ergänzte, er sehe „ganz viele Fehler”, darunter grammatikalische und verwendete Abkürzungen, auch hätte es „Report” und nicht „report” heißen müssen, etc. Diese Aussagen vermitteln das Bild, der vermeintliche Bericht sei von jemandem verfasst worden, der ähnliche Berichte nach Form und Inhalt schon gesehen hatte, aber weder mit den Formalia noch mit der englischen Sprache wirklich gut vertraut war – was eine ziemlich exakte Beschreibung von Reinhard K. gewesen sein dürfte.

Auch wenn die Möglichkeit in Betracht zu ziehen ist, dass die US-Amerikaner hier bewusst falsche Fährten gelegt haben könnten, ist doch zu beachten, dass die beiden US-Officers nicht von selbst kamen, sondern von K. überhaupt erst ins Spiel gebracht worden waren. Zudem klingt die Geschichte von K. nicht sonderlich überzeugend. Sein Detailwissen wie auch der angebliche Observationsbericht setzen sich beide nahezu vollständig aus den im November 2011 öffentlich bekannten Informationen zum Mordfall Heilbronn inklusive des Sensationsartikels im Stern von 2010 zusammen50.

Bei nahezu jedem größeren Skandal mit Vertuschungsgerüchten tauchen Exoten mit angeblich wichtigen Meldungen auf, die sich nach Aufmerksamkeit und/oder Geld sehnen und angelesenes Wissen als exklusiv verkaufen wollen, erinnert sei etwa an Andreas Kramer beim Luxemburger „Bomeleeer”-Prozess. Es gibt leider viele Journalisten und auch ein paar Journalistinnen, die sich wie ausgehungerte Löwen auf solche Leute stürzen und völlig kritiklos alles abschreiben was diese erzählen.

Etwas Hoffnung auf eine Rettung der absaufenden Meldung kam beim Stern auf, als das LfV Baden-Württemberg zugeben musste, dass es wirklich einen Einsatz eines einzelnen Beamten in Heilbronn am 25. April 2007 gegeben habe. Doch es habe sich um ein geplantes Treffen mit einer V-Person gehandelt, und zudem sei der Beamte erst nachmittags in Stuttgart losgefahren. Auch spätere Meldungen, möglicherweise seien am Tattag FBI-Beamte irgendwo im Bereich gewesen, ließ sich bisher nicht verifizieren. Das wird zwar den beteiligten Behörden als Unwille zur Aufklärung und aktive Vertuschung vorgeworfen, doch der angebliche Observationsbericht ist nicht nur formal, sondern auch inhaltlich offenkundig unrichtig, so dass dahingestellt bleiben kann, ob er der DIA oder dem FBI zugeschrieben wird (immerhin: würde er vom FBI stammen, wären vielleicht die nicht-militärischen Angaben zu Datum und Uhrzeit entschuldbar).

B. Die Islamisten von Heilbronn

Der „Contact report” nennt ein konkretes Observationsziel: Den Islamisten Mevlüt Kar. Nach Ansicht der deutschen Behörden war Kar aber im April 2007 nicht in Deutschland, er hatte sich bereits 2002 in die Türkei abgesetzt und stand von dort aus mutmaßlich in Kontakt mit der islamistischen „Sauerland-Zelle”. Der Artikel von Stern bzw. Nübel hatte einen losen Zusammenhang nahe gelegt zwischen dem angeblich observierten Kar, der Jahre zuvor im Raum Mannheim gelebt hatte, und zwei Islamisten, die kurz nach dem Mord in Heilbronn in der Nähe des Tatortes von der Polizei kontrolliert worden seien (zusammengefasst: Islamisten am Tatort!). Mit dem einen war ein laut BKA fundamentalistischer Imam aus Stuttgart gemeint, Rabbie Ha., über dessen angebliche Kontrolle in Tatortnähe es keine Unterlagen gibt. In seiner Vernehmung 2012 sagte er aus, er sei am 25. April 2007 in Frankfurt am Main gewesen.

Der andere war Jamil Ahmad Ch., der seit langem in Heilbronn nicht weit vom Tatort Theresienwiese wohnte. Ch. wurde am Tatort mitnichten kontrolliert, sondern meldete sich selbst bei der Polizei als Zeuge, weil er einer der ersten am Tatort gewesen, von den Polizisten dort aber weggeschickt worden war. Er ist ein bekannter Funktionär der gemäßigt-islamistischen libanesischen Partei Amal, die vor 25 Jahren auch bewaffnet im Libanon kämpfte, dann aber von der radikaleren Hisbollah überflügelt wurde. Ob Ch. daneben etwas mit der Hisbollah zu tun hat, ist ungewiss. Ch. wurde mehrfach vernommen, er selbst meint, mehr als fünfzig mal, was angesichts seiner auch sonst sehr ausschweifenden Aussagen wohl nicht wörtlich zu nehmen ist. Seine Aussagen waren von nicht allzu großem Wert. Über irgendeine Bekanntschaft zwischen Jamil Ch. und Rabbie Ha. ist dem BKA nichts bekannt geworden, geschweige denn irgendeine Verbindung zu Mevlüt Kar.

Was beweist die Tatsache, dass ein fundamentalistischer Imam aus Stuttgart am Tattag in Heilbronn wahrscheinlich nicht kontrolliert wurde, ein libanesischer Politiker in Heilbronn sich als Zeuge meldete und ein mutmaßlicher islamistischer Terrorist fünf Jahre zuvor in Mannheim gewohnt hatte? Absolut nichts. Nübel bzw. der Artikel im Stern versuchten, durch reines Name-Dropping von zeitlich, örtlich und inhaltlich nicht zusammenhängenden Personen den Eindruck einer Verbundenheit zu erzeugen, die sich nirgends auch nur ansatzweise belegen lässt.

C. Schmutziges Bargeld bei der Santander Bank?

Der angebliche Observationsbericht nennt auch noch eine konkrete beobachtete Handlung: Die Einzahlung einer gewaltigen Summe Bargeld durch Islamisten bei der Santander Bank in Heilbronn. Die Santander Bank teilte Ende Februar 2012 dem BKA offiziell mit, dass im Zeitraum März bis Mai 2007 keine vergleichbar hohe Bareinzahlung, auch nicht gestückelt, in Heilbronn stattgefunden habe und in ganz Deutschland keine von mehr als 1 Mio. Euro. Rein formal würden „selbst Anfragen von Kunden zu geplanten hohen Bargeldeinzahlungen, die von den Banken abgelehnt werden, zu Geldwäscheverdachtsanzeigen (führen).” Die Ermittler stellten zurecht fest, dass in dieser Richtung weitere Ermittlungen sinnlos seien, denn wenn es eine solche Bareinzahlung entgegen solch strenger Vorschriften doch gegeben haben sollte, werde die Bank das niemals zugeben. Es würde eine bewusste Komplizenschaft der Großbank mit islamistischen Terroristen bedeuten, was dann wieder ein Thema für die ganz großen 9/11-Verschwörungsspezialisten wäre.

D. Die Special Forces halten sich nicht an die deutsche Straßenverkehrsordnung

Von den vier Punkten der US-Islamisten-Verschwörung in Heilbronn bleibt jetzt nur noch der US-Elitesoldat, „der eine Dreiviertelstunde vor dem Mord auf der Autobahn 6 bei Heilbronn in einem BMW mit Tarnkennzeichen der US-Streitkräfte geblitzt wurde. Am Steuer saß Master Sergeant Andrew H., der damals wie Kiesewetters Einheit in Böblingen stationiert war. H. war auf islamistischen Terror spezialisiert und wurde inzwischen wieder in die USA versetzt. BKA-Fragen nach seinem Auftrag an diesem Tag wurden von den Amerikanern nie beantwortet. Die deutschen Ermittler hakten auch nicht nach.” (Soweit Schorlaus Zitat aus dem Stern). Andrew Hu. gehörte damals der 10th Special Forces Group (SFG) an, die in Böblingen stationiert ist51. Im Raum Stuttgart gibt es zahlreiche us-amerikanische Militäreinrichtungen, darunter allein fünf Kasernen; die Böblinger Panzerkaserne mit den Marines und Special Forces ist eine der größten und verfügt unter anderem über den wichtigsten US-Supermarkt Deutschlands („Panzer Exchange”). Sie befindet sich etwa 4 km entfernt von der Wildermuth-Kaserne, in der die Bereitschaftspolizei stationiert ist, und nicht wie von Schorlau behauptet (Seite 272) „auf demselben Gelände”. Ist es wirklich verdächtig, zwei Personen aus Böblingen etwa 70 km nördlich im Raum Heilbronn anzutreffen?

Inwieweit Hu. persönlich „spezialisiert” war, oder ob seine Spezialisierung eben in seiner Zugehörigkeit zur SFG begründet lag, hat der Stern uns nicht verraten können. Haben die Special Forces sich nach 2001 noch mit der Amal beschäftigt, oder mit fundamentalistischen Imamen aus Stuttgart, wenn sie aus dem Kriegseinsatz in Afghanistan oder dem Irak zurückkamen? Auch das wissen wir nicht. Die „Versetzung” von Hu. in die USA bestand offenbar in seiner Versetzung in den Ruhestand im August 2009, er soll heute in Florida leben, wie die US-Behörden dem BKA auf Nachfrage im Januar 2012 mitteilten.

Hu. fuhr am 25. April 2007 um 13:04 Uhr vermutlich mit 125 km/h und damit etwas zu schnell im Bereich der Anschlussstelle Heilbronn/Neckarsulm. Wie das Blitzer-Foto zeigt, saß er allein in seinem Fahrzeug, einem 14 Jahre alten BMW der 3er-Serie. Theoretisch hätte er den Tatort zur Tatzeit problemlos erreichen können. Das BKA hatte alle Autokennzeichen überprüft, die irgendwo rund um Tatort und Tatzeit festgestellt worden waren, vor allem bei Geschwindigkeitsmessungen, und dabei waren auch ein paar Kennzeichen mit unklarem Hintergrund im Raster hängengeblieben. Zahlreiche Kennzeichen konnten überhaupt niemandem zugeordnet werden oder waren angeblich gar nicht ausgegeben, ein reiches Feld für weitere Verdächtigungen – wobei der Grund oft einfach falsches Ablesen war. Auch bei dem Autobahnblitzer, der Andrew Hu. erfasste, waren laut Polizeivermerk fast 70 % der Kennzeichen auf den „selten schlechten” Fotos gar nicht zu erkennen! Das BKA ermittelte dann, dass zwei Autokennzeichen „für die amerikanische Zulassungsstelle ausgegeben” worden seien, darunter das von Hu. (S-KI 2750). Die Autobahn A6 ist übrigens eine überdurchschnittlich stark befahrene Strecke, im Jahr 2010 wurden dort im Schnitt pro Tag 76.000 Fahrzeuge gezählt.

Die Heilbronn-Verschwörungsstory: Konstruiert und wenig fundiert

Wenn wir jetzt die Menge der us-amerikanischen Einrichtungen rund um Stuttgart, die Fahrzeugdichte auf der A6 an einem normalen Tag und die Zahl von zwei festgestellten auf US-Stellen zugelassenen Fahrzeugen in einer Liste, die hunderte von Autos umfasst, gegeneinander stellen, kommt unweigerlich heraus, dass die Anwesenheit von Hu. auf der Autobahn überhaupt keinen Beweiswert für den Mordfall Heilbronn haben kann. Mit Sicherheit fahren täglich dutzende US-Amerikaner in zivilen Fahrzeugen auf den Autobahnen um Stuttgart herum. Ob es sich wirklich um ein „Tarnkennzeichen” für geheime Einsätze handelte – und was für eine Art Einsatz es gewesen sein könnte –, oder ob es einfach der Privatwagen von Hu. war, ist völlig ungewiss. Am selben Vormittag wurde in Bad Rappenau, nur 20 km entfernt von Heilbronn, ein Mercedes mit dem amtlichen Kennzeichen HH-GJ 11.. geblitzt, zugelassen auf den Verlag Gruner + Jahr. Lässt sich daraus etwa schließen, dass auch das Magazin Stern in den Mordfall verwickelt war?

Der Stern versucht selbst Jahre später noch, das Gesicht zu wahren, indem in larmoyanter Art auf „verantwortlicher” Journalismus gemacht wird („Trotz aller bis heute bestehender Zweifel an der Echtheit des Papiers entschloss sich der stern seinerzeit zur Veröffentlichung der Frage: „Mord unter dem Auge des Gesetzes?“ (Nr. 49/2011). Die darin erwähnten Behörden – Amerikaner und Verfassungsschutz – bestritten ihre Anwesenheit umgehend. Schnell war von einer Fälschung die Rede.”)52 Das ändert nichts daran, dass das Magazin und sein Autor Nübel nicht viel mehr gemacht haben, als allerlei Gerümpel zusammenzustellen und dann zum Ensemble zu erklären in der Hoffnung, irgendwas daran werde schon stimmen.

Nübel scheint dabei nicht von schlechtem Gewissen geplagt zu werden, denn in dem Buch „Geheimsache NSU” (2014) reitet er weiter auf seinen toten Ponys herum und beklagt sich wortreich darüber, dass er als unglaubwürdig verleumdet werde. Das hat er sich selbst zuzuschreiben. Hier ist einmal der Bewertung des LKA Baden-Württemberg zuzustimmen, das Ende Oktober 2011 vermerkte: „Alle Ausführungen des Nübel in dem Buch „Die Taschenspieler“ erscheinen nach Gesamtbewertung des Sachverhalts recht konstruiert und wenig fundiert. Das hat Schorlau nicht daran gehindert, den Kram 1:1 nachzudrucken.

Schließlich bringt der Mordfall Heilbronn noch den verstorbenen Zeugen Florian H. ins Spiel. Dessen Tod ist anderswo gründlicher untersucht worden als er hier jetzt möglich ist. Es scheint mir überzeugend aufgeklärt worden zu sein, dass er tatsächlich Selbstmord beging und dass seine Geschichten über den geheimen Super-NSU Aufschneidereien oder, im äußersten Falle, irgendwo mitgehörte und nicht wirklich verstandene Details zum NSU und dessen mutmaßlichen regionalen Unterstützern gewesen sind. Auch hier sei an Andreas Kramer erinnert.


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► KAPITEL 12: NEONAZI-BEWEGUNG UND RASSIMUS, DEUTSCHLAND IN DEN 1990ER JAHREN

A: 1991

Auf Seite 114ff. gibt uns Schorlau über den Zeitungsjournalisten „Harder” etwas Nachhilfe in deutscher Zeitgeschichte, vor allem durch schlimme Zeitungsschlagzeilen aus dieser Zeit zum Thema „Asylantenflut”. Sodann versucht er, uns zu überzeugen, dass auch der „Qualitätsjournalismus” damals nicht anders als die BILD-Hetze war. Zum Beleg zitiert er aus einem Spiegel-Artikel vom 14. Oktober 1991 von Cordt Schnibben. Diese „Beweisführung” ist ein Schlag unter die Gürtellinie: Schorlau hat allem Anschein nach den Originalartikel überhaupt nicht gelesen, sondern stützt sich, wie anhand seiner ausgewählten Zitate ersichtlich, lediglich auf einen Text der Webseite netz-gegen-nazis.de. Dort wird der fragliche Artikel von Schnibben, der vier Seiten lang ist und sich in erkennbar solidarischer Absicht mit den MigrantInnen und der Reaktion der Deutschen auf diese beschäftigt als „erschreckender” Beleg für Rassismus präsentiert. Als „Beweis” werden einige wenige von Schnibben in sarkastischer Form wiedergegebene rassistische Klischees der normaldeutschen Bevölkerung als Ausdruck seiner eigenen Meinung fehlgedeutet. Dass das Titelblatt des fraglichen Spiegel die kritische Frage stellt, ob die Polizei vor dem Terror der Skinheads kapituliert, wird dabei selbstverständlich auch unterschlagen, weil es nicht ins Bild passt. Der Text bei „netz-gegen-nazis” ist in diesem Punkt eine peinliche Entgleisung, die Schorlau mal eben so bei sich reinkopiert. Zudem ist der Angriff ausgerechnet gegen den linksliberalen Journalisten Schnibben, der sich gegen Rassismus engagiert, eine Frechheit, für die Schorlau sich umgehend entschuldigen sollte.

Was den Neonazi Rainer Sonntag betrifft, macht Schorlau ihn auf Seite 225 durch den Mund des früheren MfS-Offiziers „Bader”53 zum KGB-Einflussagenten wenn nicht gar zum KGB-CIA-Doppelagenten. Schorlaus Quelle dafür ist ein Artikel, in dem ohne schlüssige Beweisführung behauptet wird, alle Informanten, die der auch für den KGB tätige DDR-Staatsschutz-Polizist Georg S. in Dresden geführt habe – und Sonntag war einer von ihnen – seien automatisch auch Agenten des KGB-Führungsagenten von S. gewesen, damals Wladimir Putin. Ob aber der KGB tatsächlich über S. alle Quellen der politischen Polizei „überwarb” oder nur einige, und ob Sonntag dazugehörte, bleibt unklar. Putin gewann S. erst Mitte der 1980er als KGB-Agenten, und Sonntag wurde bereits 1987 in den Westen abgeschoben. Quelle des Artikels war nicht S. selbst (verstorben), sondern ein Freund von ihm. Und von einer Tätigkeit Sonntags für die CIA ist überhaupt keine Rede.

B. 1992

Der rassistische Pogrom von Rostock war sicherlich nicht ganz spontan, es spricht einiges dafür, dass er von westdeutschen Neonazis vorbereitet, zumindest aber teilweise gelenkt worden ist. Die These, er sei staatlich inszeniert bzw. absichtsvoll zugelassen worden, um den politischen Druck für die Verschärfung des Asylrechts zu erzeugen, ist nicht neu und wird von Schorlau en passant aufgegriffen. Zu behaupten, es fehle nur „der letzte Beweis”, wie Schorlau einen ZDF-Journalisten zustimmend zitiert, unterstellt, es gebe schon eine ganze Menge Belege dafür. Das ist aber nicht so, es ist nach wie vor eine Vermutung, die nur nach dem Prinzip „cui bono” (wem nutzt es) funktioniert.

C. Mitte der 1990er

Über den Ex-MfSler „Bader” und den Polizisten „Brauer” lernen wir in den Kapiteln „Berlin-Hellersdorf: Eine Art Café” (Seite 218ff.) und „Thüringen” (S. 233ff.) mehr über das Wachsen der ostdeutschen Neonazi-Bewegung. Die Strukturen der Neonazi-Szene in der Ex-DDR „wurden vom Staat aufgebaut”, „…es (war) der neue Staat (…), der diese Bande organisierte, sie ausrüstete, sie finanzierte”, „über den Neonazis in Thüringen schwebte die schützende Hand des Staates.” Und schließlich: Am Tag vor Durchsuchungen machten V-Mann-Führer Hausbesuche und sagten, was weg müsse: „Es geschah ihnen nichts. Sie hatten eine Generalamnestie.”

Dass der Staat – und dessen temporäre Abwesenheit – seinerzeit keine rühmliche Rolle spielte, dass es sogar Überschneidungen von Interessen oder Personen gegeben haben mag, dem werden AntifaschistInnen kaum widersprechen. Aber der Rest ist Augenwischerei. Die Neonaziszene existierte in der DDR vor 1989 bereits im Halb-Verborgenen. Machtvakuum und Zukunftsängste schufen ab 1990 einen perfekten Hintergrund für die Explosion aggressiver Fremdenfeindlichkeit im Osten. Dazu kamen gut organisierte westdeutsche Neonazis, vor allem die FAP um Kühnen, Worch etc., die massiv in Ostdeutschland aktiv waren und Strukturen schufen, was Schorlau völlig ausblendet. Das Klischee von der Neonaziszene, die irgendwie aus dem Nichts kam, also inszeniert worden sein müsse, verbindet kurioserweise linke mit rechten Verschwörungsgläubigen.

Tino Brandt war sicher wichtig, doch die Tendenz, ihn zum Dr. Fu Man Chu der ostdeutschen Neonazis aufzublasen, ist ein überflüssiges Hobby von Rechtsradikalen und JournalistInnen. Die einen wie die anderen versuchen, durch die Kombination „superwichtig” plus „V-Mann” die These von der staatlichen Steuerung zu beweisen (eigentlich recht armselig von den Rechten, dass sie sich so angestrengt bemühen, ihre eigene Fernsteuerung zu belegen, oder?). Wie stark der Einfluss des Verfassungsschutzes auf Brandt und über diesen auf die Szene war, ist umstritten. Zumeist werden dabei Brandts eigene Aussagen als Beleg angeführt, aber diese sind widersprüchlich, und seine Glaubwürdigkeit ist nicht besonders hoch. Er äußert sich je nach Lage: Gegenüber seinem Neonazi-Kumpel Thorsten Heise spielt er den coolen Jongleur, der die Fäden in der Hand hält, vor Gericht hingegen ist er der arme, vom TLfV manipulierte Junge. Die Wahrheit dürfte irgendwo schräg daneben liegen.

Auch die Warnungen von V-Leuten vor Durchsuchungen sind alles andere als aufgeklärt. Brandt selbst sagte 2014 vor dem OLG München im NSU-Prozess, er habe über 20 Hausdurchsuchungen erlebt, und nur bei 3-4 davon sei er vorher gewarnt worden54. Dagegen prahlte er 2007 gegenüber Heise damit, nur in zwei Fällen sei er nicht vorbereitet gewesen. Was davon stimmt nun? Die Darstellung von Schorlau, es sei quasi normale Routine gewesen, dass V-Mann-Führer am Tag vor Hausdurchsuchungen die Wohnungen inspizierten und deren Säuberung veranlassten, ist jedenfalls reine Erfindung, und die hinter einzelner solcher Vorfälle stehende Motivation wäre dann immer noch zu diskutieren.

Die hohe Zahl von Durchsuchungen an sich spricht dagegen, dass der Staat vor allem damit beschäftigt war, eine „schützende Hand” über die Neonazis zu halten. Auch frühere Mitarbeiter der polizeilichen Sonderkommissionen in Thüringen und Sachsen haben glaubhaft vermittelt, dass sie ernsthaft gegen die Rechten vorgingen oder das zumindest versuchten. Und wer AntifaschistInnen aus der Region fragt, wo das Pflaster damals für Linke besonders unangenehm war, wird mit Sicherheit zu hören bekommen: Im Knast. Denn die Gefängnisse waren gut gefüllt mit den angeblich unter „Generalamnestie” lebenden Neonazis.

D. 1999

Ende der 1990er begann die Bildung von rechten Terrorzellen, Vorreiter war dabei unter anderem die englische Gruppe „Combat 18” (C18). Schorlau schreibt auf Seite 78 (Kapitel „Dengler in Köln, 2004”), die in Köln verwendete Nagelbombe sei „typisch” für „die englischen Combat-18-Killer” gewesen. In Wirklichkeit hat nur David Copeland, dessen C18-Mitgliedschaft vermutet, aber nicht bewiesen ist, 1999 in London Nagelbomben gebaut. C18 hat sich vor allem durch markige Sprüche und interne Machtkämpfe einen Namen gemacht, ansonsten war „typisch” für C18 das Basteln von Briefbomben und Einzelgängeraktionen mit Schuss- oder Stichwaffen. Schorlau weiß also auch darüber nicht viel.

2005/2006 übergab der V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) Thomas Richter („Corelli”) dem Amt eine DVD mit tausenden von Fotos, betitelt mit „NSU / NSDAP”. Daraus macht der Stern, von Schorlau auf Seite 291 zitiert, „Datenträger, (…) die sich auf den NSU beziehen”. Das soll suggerieren, der Verfassungsschutz habe die Organisation NSU schon 2006 aufgrund mehrerer Quellen gekannt. Nun haben zwar Zeugen vom BfV berichtet, man habe das Kürzel an sich gekannt, aber nicht einordnen können, konkret ist aus der DVD von Richter aber kein Honig für Verschwörungstheorien zu saugen. Es gibt Quellen der rechten Szene, die behaupten, es gebe mehrere Versionen der DVD, aber die Unterschiede können nur marginal sein, es handelt sich im wesentlichen um eine Sammlung von Fotos zu Neonazi-Themen. Der Plural „Datenträger” ist hier also unangebracht.

Zudem hatte schon der Neonazi-Führer Michael Kühnen vor seinem Tod 1991 zur Bildung eines „NS-Untergrund” aufgerufen, es handelte sich also um keine Neuerfindung von Mundlos und Böhnhardt, sondern um einen Begriff mit längerer Tradition. Auf der DVD waren keine Fotos, die mit den Taten des NSU in Zusammenhang standen. Ob die Ersteller der DVD von den ersten Taten des „eigentlichen” NSU wussten, ist daher nicht zu beantworten. Es wirkt nicht unplausibel, dass es sich um Parallelhandlungen handelte und das Trio 2002 den Begriff „NSU” wählte, weil er bereits eine bekannte „Marke” bei Neonazis war.

E. 2015

Wir erreichen die Gegenwart. Schorlau fragt auf Seite 119 rhetorisch, „Wer steckt hinter Pegida und all diesen Bewegungen und Bürgerinitiativen wirklich?” Dieses typische Stilmittel im Vorwort von Verschwörungsliteratur will uns dahin führen, dass die Personen, die wir handeln sehen, nicht die entscheidenden seien. Sind also die Rassisten, Nationalisten, Neonazis, die auf den Straßen unterwegs sind, Menschen angreifen, sich in Parlamente wählen lassen, nicht „wirklich” gefährlich, wissen sie nicht was sie tun? Fallen wir zurück auf das Analyseniveau der John-Heartfield-Fans, die dessen Collagen wörtlich nehmen und glauben, der deutsche Nationalsozialismus sei ein vom Großkapital gekauftes Theaterstück gewesen und keine politische Massenbewegung? Schorlau, mach die Augen auf! Pediga & Co. sind sehr wirklich, und wenn sie auch heute oft albern und dumm wirken – genau so wirkte die NSDAP 1925 auch. Wer also die Gefahr des Rechtsrucks in Deutschland beschwört, und dafür gibt es ja auch gute Gründe, kann sich die Suche nach geheimnisvollen Lenkern im Schatten sparen.

Auf Seite 351 versucht Schorlau leider, diese Gefahr mit falschen Zahlen zu untermauern. Ihm zufolge hätten 2015 „bis zum August 340 Flüchtlingsunterkünfte gebrannt”, auch habe es „kaum Fahndungserfolge” gegeben.

Statistik ist ein gefährliches Terrain. Schorlaus Zahl ist frei erfunden. In der Zeit Januar bis Ende August 2015 zählte die Tageszeitung taz 46 Brandanschläge, wobei wirklich alles bekannt gewordene mitgezählt wurde, brennende Zeitungen im Garten und Anschläge auf benachbarte Objekte inklusive. Die Amadeu-Antonio-Stiftung kam laut Zeit.de für 2015 insgesamt auf 31 versuchte oder vollendete Brandanschläge. Netz-gegen-Nazis meldete für 2015 insgesamt 93 Brandanschläge auf Unterkünfte, wobei die hohe Zahl die Vermutung nahelegt, dass auch hier alle Versuche und auch alle geringfügigen Fälle mitgezählt wurden. Die Liste der taz enthält rund 10-12 Anschläge bis Ende August 2015, bei denen es Verletzte und/oder erheblichen Sachschaden gab. Es ist also kompletter Unfug, zu behaupten, in diesem Zeitraum hätten „340 Unterkünfte gebrannt”, so schlimm die einzelnen Fälle auch sind.

Auch die Aufklärungsquote ist nicht ganz so miserabel wie von Schorlau befürchtet. Sie ist mit etwa 24 % zwar niedriger als bei vorsätzlicher Brandstiftung allgemein (je nach Deliktstyp 36 % bis 53 % Aufklärungsquote), doch die beiden Straftaten sind nur bedingt vergleichbar. Bei Brandstiftungen allgemein ist von einem viel niedrigeren Organisierungsgrad und weniger „krimineller Energie” auszugehen, da sind alle Zündler und Idioten erfasst, die mal eben irgendwo etwas anzünden und sich um Spuren und das unerkannte Entkommen nicht groß scheren. Ich schätze, dass die Aufklärungsquote bei organisierten Brandanschlägen linker Gruppen maximal im einstelligen Prozentbereich liegen dürfte, und hier wird wohl niemand der Polizei mangelnden Aufklärungswillen unterstellen. Insofern ist 24 % zwar keine beeindruckende Aufklärungsleistung der Polizei, aber immerhin gab es überhaupt Fahndungserfolge.


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► KAPITEL 13: CIA, BND, STAY BEHIND, RAF UND DER GANZE REST

Wer bis hierher durchgehalten hat, ist jetzt bereit für die ganz großen Verschwörungen. Schorlau hatte ja, wie eingangs zitiert, eine Neubewertung der „bisherigen Theorien und Deutungsmuster der bundesrepublikanischen Geschichte” angedroht. Über das Buch verteilt versorgt uns Schorlau mit Informationen über die Gründungsgeschichte der Bundesrepublik und besonders des Bundesnachrichtendienstes (BND) und der geheimen Widerstandsorganisation „Stay Behind”, über die Machenschaften des Verfassungsschutzes vor allem nach 1990 und über die Intrigen der Neuzeit. Auch ein Ausflug zur Rote Armee Fraktion (RAF) 1989 darf nicht fehlen. Zur (hoffentlich) besseren Nachvollziehbarkeit folge ich auch hier wieder den Themen chronologisch, nicht in der sprunghaften Reihenfolge des Buchtextes.

A. Die ersten dreißig Jahre der Bundesrepublik: BND und „Stay Behind”

Diese Terrain ist publizistisch inzwischen so erschlossen, dass die Geschichten und auch die damit verbundenen Fehler recht schnell zu finden sind. Schorlau bleibt hier konventionell, wenn er – zutreffend – feststellt, dass die Wurzeln des BND nicht zu trennen sind von den Seilschaften alter Nazis, die unter dem Banner des Antikommunismus nach 1945 anstandslos in die Dienste des Westens traten (im Kapitel „Think Tank”, Seite 156ff.). Aber schon bei dem Versuch, die NS-Belastung des BND durch die Nennung von Namen zu belegen, scheitert Schorlau einmal mehr in Sachen saubere Recherche, obwohl es dazu genug historisches Material gäbe.

Er schreibt, die CIA habe 1954 in einem Bericht „die schrecklichen Namen” aufgelistet, „die jetzt für den neuen westdeutschen Dienst arbeiteten”. Er nennt zuerst Klaus Barbie, der in der Realität zwar Ende der 1940er Jahre für den us-amerikanischen Dienst CIC arbeitete, aber erst nach seiner Flucht aus Deutschland 1966 in Bolivien vom BND als Informant angeworben wurde und vermutlich nie eine wichtige Rolle für den BND spielte. Der zweite sei Alois Brunner, der tatsächlich 1947 nach Syrien geflohen war und dort vermutlich V-Mann des BND wurde (es gibt Spekulationen, er habe schon vorher in Kontakt zum BND gestanden). Der dritte sei Franz Rademacher, der in Wirklichkeit 1962 in Syrien vom BND als Informant angeworben und schon nach einem Jahr enttarnt und verhaftet wurde. Und der vierte schließlich, Walther Rauff, war nach Chile geflohen und arbeitete dort ab 1958 als gut bezahlter V-Mann des BND.

Zusammengefasst: Von diesen vieren war keiner hauptamtlicher BND-Agent. Drei waren definitiv nicht vor 1958 für den BND tätig, beim vierten weiß man es nicht. Es gibt wirklich einen CIA-Bericht zur NS-Belastung beim BND von vermutlich 1954, den Schorlau gemeint haben könnte, in diesem ist aber weder vom „braunen Sammelbecken” (so Schorlaus Zitat) die Rede, noch werden – logischerweise – die vier prominenten Namen von BND-Informanten aus späteren Jahren genannt.55 Es gab beim BND zahlreiche hauptamtliche Mitarbeiter mit NS-Vergangenheit, zum Beispiel von Bolschwing, Fiebig, Flegel, Friede, Hösselbarth, Höttl, Issel, Kuckuck, Kudoke, Krichbaum, Lächert, Lauterbacher, Lienhard, Neubourg, Oebsger-Röder, Schütz, Somann, Wellhöner. Alle nicht prominent genug für Schorlaus Liste? Oder gar nicht recherchiert? Dass es innerhalb der CIA durchaus eine lang anhaltende Kontroverse über die Zuverlässigkeit und die NS-Belastung des BND-Personals gab, sei nur am Rande hinzugefügt.

Die Darstellung, die Planung der CIA sei gewesen, den BND „komplett und für immer für die Vereinigten Staaten” arbeiten zu lassen, ist eine ahistorische Verkürzung und blendet aus, dass die CIA seinerzeit die Organisation Gehlen (Vorläufer des BND) nur widerstrebend von der US-Army übernommen hatte und dass die spätere Souveränität der BRD und auch des BND stets Bestandteil der US-Sicherheitspolitik in Europa war (weshalb die USA auch u. a. durch die Währungsreform die Teilung Deutschlands massiv vorantrieben). Die bis in die jüngste Vergangenheit reichende Dominanz der US-Dienste ist kein exklusives Phänomen der deutsch-amerikanischen Beziehungen, sondern gilt innerhalb der NATO insgesamt, auch wenn sicher der BND besonders stark davon betroffen war und ist. Das Gerede von „für immer” ist aber wieder so ein Stilmittel aus der Verschwörungs-Mottenkiste, aus der die großen Pläne der Weltenlenker gezogen werden. Wie sagte schon olle Brecht? Es wechseln die Zeiten, die riesigen Pläne der Mächtigen kommen am Ende zum Halt.

Stay Behind, keine Erfolgsgeschichte

Kommen wir nun zu einem meiner Lieblingsthemen, der geheimnisvollen Stay-Behind-Organisation (SBO)56, über die Schorlau auf Seite 184 (Kapitel „Dr. Schweikert”) und Seite 224 (Kapitel „Berlin-Hellersdorf: Eine Art Café”) jeweils einen West- und einen Ost-Insider schwadronieren lässt. Hier werden alle Klischees und Halbwahrheiten aneinandergereiht, die vor allem seit Anfang der 1990er Jahre penetrant durch die Medien geistern57. Es wird behauptet, die Westalliierten hätten „kurz nach Ende des Zweiten Weltkrieges (…) Geheimarmeen (gegründet)”, so als ob stehende Bataillone im Wald vergraben worden seien für den Kampf gegen die Sowjets. Tatsächlich sollten die meisten SBO-Gruppen und -Netze nicht kämpfen, sondern nur Spionage hinter der Front betreiben und Schleusungen (etwa von abgeschossenen Piloten) organisieren. Sie waren auch nicht ansatzweise „Armeen”, sondern kleinere Agentennetze. Die ersten derartigen Gruppen, darunter der „Technische Dienst” (TD) mit seinen ominösen und umstrittenen „Internierungs- und Tötungslisten”, waren mittlere Katastrophen und mussten bald wieder aufgelöst werden, weil sie zur Hälfte von Betrügern und Schaumschlägern geführt wurden, zur anderen Hälfte schlecht funktionierten, instabil, unkontrollierbar und insgesamt schlecht koordiniert waren.

Übrig blieb am Ende der „Geheime Widerstand” des BND, der wiederum nichts zu tun hatte mit dem TD und seinen „Tötungslisten”, was Schorlau, für den 1952 und 1960, TD und BND offenbar irgendwie alles dasselbe ist, durcheinanderbringt. Die SBO des BND war die einzige dieser Organisationen, bei der einzelne Kleingruppen ab Ende der 1950er Jahre so etwas wie ernsthafte Guerilla-Ausbildung mit Sprengkurs etc. bekamen (in Bad Tölz bei den Special Forces, nicht in Grafenwöhr wie Schorlau schreibt). Dass diese „hoch bewaffnet, gedrillt”, waren und „töten (konnten), ohne Spuren zu hinterlassen”, ist eine Räuberpistole. Diese NATO-Ninjas waren überwiegend ältere Männer, die vor allem übten, wie man heimlich Funkgeräte bedient und abgeworfene Fallschirmlieferungen versteckt; ihre Kampfausbildung stammte überwiegend noch aus der Wehrmacht und ihr wichtigster Geheimplan war, im Falle eines sowjetischen Angriffs von den Amerikanern in Sicherheit gebracht zu werden.

Einige wenige von ihnen romantisieren das heute nachträglich als tolle Partisanen-in-Reserve-Zeit, was dann in ZDF-Doku-Beiträgen58 mit düsterer Musik zum halben Armageddon aufgeblasen wird, vermutlich hat sich hier auch Schorlau bedient. Das ist jetzt ein wenig zugespitzt, aber das dauernde „Geheimarmee”-Gerede ohne auch nur Halbwissen über die historischen Vorgänge zu haben ist einfach nicht zum Aushalten. Zudem mischt Schorlau hier auch noch die Problematik hinein, dass da in Deutschland „eine Geheimarmee, geführt durch eine fremde Macht tätig war (übrigens ein zentraler Grund für die USA, ab 1956 dem BND die Verantwortung dafür zu übertragen und sich dieser Führung zu entledigen). Aber, so Schorlau durch „Dr. Schweikerts” Mund, der BND sei ja auch „im Kern (Instrument) einer anderen Regierung”, spricht, Marionette der USA. Also, wir Deutschen werden fremdregiert! Und dann sei die SBO auch noch verantwortlich für das Münchener Oktoberfestattentat 1980, was zwar „jeder weiß”, nur „gerichtsverwertbar” war es für Dengler nicht zu beweisen.

Die angebliche Omnipotenz des MfS, auch so ein beliebtes Klischee im „Enthüllungs”-Journalismus, wird dann einmal mehr in Bezug auf die SBO bemüht. Das MfS habe beobachtet, wie die Amis mit alten Nazis „ein bisschen Krieg” gespielt hätten: „Sie setzten Funksprüche im Wald ab. Übten Sprengstoffattentate. Verdeckte Morde. Wir kannten sie alle. Im Ernstfall hätten wir sie alle kassiert.” Die Übungen mit den „alten Nazis” hatten in den 1950er Jahren stattgefunden. Die Sprengübungen fanden in militärischer Umgebung mit BND-Agenten in den 1960er Jahren statt. Und die Kenntnisse des MfS über das SBO-Netz stammen aus den 1980er Jahren. Aber was soll’s? 1952, 1961, 1984 – ist doch irgendwie alles dasselbe.

B. Gab es die Rote Armee Fraktion?

Schorlaus Verbeugung vor dem „lieben Eki” Sieker ist die Einfügung von dessen Geschichte vom „RAF-Phantom” in sein Buch. Sieker geht wie eingangs erwähnt mit dieser hanebüchenen und wirren Story seit dem Erscheinen des gleichnamigen Buches 1992 hausieren. Eines seiner Lieblingsthemen ist dabei die Behauptung, Alfred Herrhausen sei 1989 nicht von der RAF getötet worden, wofür Schorlau ihm in seiner Dankbarkeit eine Story mit Dengler als tragischem Helden darin serviert.

Die kurze tour de force durch den Fall enthält, wie könnte es anders sein, zahlreiche Fehler. Die Lichtschranke für die Bombe konnte ohne weiteres nach dem Vorbeifahren des Vorausfahrzeugs von einem Beobachter aktiviert worden sein, auch wenn Dengler dies verwunderlich fand. Die Personenschützer „zogen den Fahrer aus dem Wagen”, ließen Herrhausen aber drin – war es nicht eher so, dass der Fahrer sich selbst aus dem Wagen befreite und danach versuchte, den sterbenden Herrhausen aus dem Wagen zu ziehen? Doch „die merkwürdigen Vorfälle rissen nicht ab. Der Mercedes (…) kam ins Werk des Herstellers nach Untertürkheim. Dort verschwand er.” Und zwar über 20 Jahre später, was für eine dichte Kette von Ereignissen! Weil Sieker ihn nicht in seiner Garage parken wollte vermutlich. Quelle für das „Verschwinden” ist ein oberflächlich recherchierter Artikel in der „Welt“ von 2013, der aber wenigstens plausible Theorien für ein „harmloses” Verschwinden des Autowracks anbietet. Das Bekennerschreiben der RAF habe, schreibt Schorlau, nichts „Besonderes” enthalten: „keinen Fingerabdruck, keinen Beweis, kein Täterwissen”. Fingerabdrücke zum Beweis der Urheberschaft, das gab es einmal in den frühen Anfängen der RAF und ansonsten nur in Krimiheftchen beim Bahnhofsbuchhandel. „Täterwissen” war unzweifelhaft die Bezeichnung des Sprengsatzes als „selbstgebaute Hohlladungsmine” im Text der RAF, was zwar technisch nicht ganz richtig war, aber auch vom BKA einige Zeit lang so verwendet wurde.

Auf Seite 132 erntet Sieker anonym die Lorbeeren dafür, den V-Mann des hessischen Verfassungsschutzes Siegfried Nonne der Lüge überführt zu haben (Nonne war im Januar 1992 von den Ermittlern offiziell als Kronzeuge für den Tatverdacht gegen bestimmte RAF-Mitglieder präsentiert worden). Zu Unrecht, denn das BKA hatte ihm von Anfang an nicht getraut, und das Magazin Der Spiegel hatte bereits am 9. März 1992 geschrieben, kaum noch jemand glaube Nonnes Geschichte. Sieker mit seinem ARD-Monitor-Bericht kam zwar mit einem Widerruf Nonnes, aber eben erst am 1. Juli 1992, als der Kronzeuge eigentlich längst geplatzt war.

Im folgenden erklärt Schorlau (oder Sieker), warum ganz allein wegen Nonnes Lügen bis heute der Irrglaube an eine Täterschaft der RAF vorherrsche: „Die Grundlagen der Story erweisen sich zwar als falsch, aber wenn die Geschichte einmal in der Welt ist, glaubt es die Öffentlichkeit bis in alle Ewigkeit.” Welch prophetische Worte, wenn wir sie umdrehen und auf die NSU-Verschwörungsstory von Schorlau, Sieker & Co. anwenden! Amen.

C. 1989 – Deutschland wird immer noch fremdregiert!

Im Kapitel „Think Tank” (Seite 156ff.) macht Schorlau uns mit den Positionen des Historikers Josef Foschepoth vertraut, die er sich zu eigen macht, ohne deren Umstrittenheit im akademischen Diskurs zu beachten59. Demnach galt in der BRD 1989 „immer noch weitgehend Besatzungsrecht”, das von der Bevölkerung „ohne wesentliche Proteste” geduldet wurde, die irrtümlich glaubte, „in einem souveränen Staat zu leben.” Grundlage für diese Behauptung ist die Tatsache, dass die 1955 geschlossenen Pariser Verträge zur Souveränität der BRD einzelne Ausnahmeregelungen enthielten und es zudem geheime mündliche Zusagen von Bundeskanzler Adenauer gegenüber den Westalliierten gab.

Diese „alliierten Vorbehaltsrechte” waren aber bis 1989 zusammengeschnurrt auf den besonderen Status von West-Berlin, das Mitspracherecht bei der Wiedervereinigung und einzelne Privilegien in Sachen Geheimdienstarbeit und Telefonüberwachung. Und selbst diese letzteren Vorrechte wurden, soweit bekannt, schon seit langem praktisch nicht mehr ausgeübt. Dass es im Rahmen der NATO Bündnisverpflichtungen gab, ist auch klar. All dies wurde aber ausgehandelt und nicht von außen diktiert. Daraus zu schließen, die BRD sei nicht souverän gewesen, sondern von Besatzungsmächten geknechtet, und die Bevölkerung werde diesbezüglich betrogen, ist schon so bedenklich nahe an den Positionen der rechtsradikalen Reichsbürger-Bewegung, dass Schorlau hier mindestens hätte deutlich machen müssen, wie er seine Auffassung von diesen rechten Spinnern abgrenzen will.

Der ganze Besatzungsrecht-Humbug ist notwendiger Hintergrund für die Hypothese, hinter dem NSU steckten irgendwie fremde Geheimdienste. Da aber auch gleichzeitig bundesdeutsche Geheimdienste dahinter stecken sollen, müssen letztere die Erfüllungsgehilfen ersterer gewesen sein. So lesen wir daher auf Seite 175 im Kapitel „Jura” aus der Sicht des BfV-Vizepräsidenten „Welker” (eigentlich wohl Fritsche, BfV-Vize 1996-2005): „Seine eigentlichen Dienstanweisungen (kamen) aus der amerikanischen Botschaft.” Dies bezeugt dann gleich im folgenden Kapitel der US-Bösewicht Spencer, wenn er 1989/90 sagt, es gehe darum, die Kontrolle über Deutschland „zu behalten”.

D. Wenn Marionetten die Fäden ziehen: Der Verfassungsschutz und seine Machenschaften im deutschen Osten in den 1990ern

Dauerverschwörer im Dengler-Krimi ist der Verfassungsschützer „Nopper” (Peter Nocken, langjähriger Vizepräsident des TLfV), der mutmaßlich auch wegen seiner peinlichen Verwicklung in den Skandal um den hessischen V-Mann Nonne (s. o.) sein Heil in der Flucht in die „neuen Länder” gesehen hatte.

Doch zunächst ist es das BfV, das im Osten sät und erntet: Der Verfassungsschützer „Lindner” (eigentlich Lingen, ein Deckname des BfV-Beamten, der maßgeblich die berüchtigte Akten-Schredder-Aktion 2011/12 verantwortete, vgl. Seite 82ff. im Buch) habe mit der Operation „Rennsteig” sein „Meisterstück” abgeliefert, er habe „nach der Wende in Thüringen über 40 Neonazis als V-Leute rekrutiert”, er „steuerte” damit den THS.

Auch hier wabern wieder einmal Jahre und Aktivitäten in eins zusammen, die weit auseinander liegen. Die Operation Rennsteig lief wirklich im weiteren Sinne „nach der Wende”, aber auch deutlich nach dem von Schorlau behaupteten Aufbau neonazistischer Strukturen in Ostdeutschland seitens der Behörden, nämlich erst ab 1997. Ziel war dem BfV zufolge, ein Gegengewicht zu dem Monopol des V-Mannes Tino Brandt in Thüringen zu schaffen, da man dessen Meldungen zunehmend misstraute. Bei der Operation wurden nicht 40, sondern etwa 8-12 V-Leute angeworben, davon sechs im Bereich des THS. Die Zahl 40 dürfte Schorlaus Zweitverwertung der bereits oben kritisch diskutierten angeblichen 40 Spitzel im THS insgesamt sein.

Davon mal ganz abgesehen, wird die Operation Rennsteig vielleicht auch insofern allgemein überbewertet, als sie – im Gegensatz zu anderen Operationen – eben bekannt wurde. Wer maßt sich an, zu beurteilen, ob das ein „Meisterstück” war, solange wir die diversen anderen Operationen der Ämter nicht kennen?

Der THS wurde Schorlau zufolge durch Tino Brandt gesteuert, der aber V-Mann des TLfV und dessen Vize Nocken war, welcher die thüringischen Neonazis „mithilfe der V-Leute” aufgebaut, sie geschult und ihnen Organisation und Struktur gegeben hatte – Moment mal, war das nicht gerade noch Herr Lingen und das BfV gewesen? Wir haben hier einen Führungskonflikt: Wer hat denn nun gesteuert? Nocken an geraden und Lingen an ungeraden Tagen?

Denglers anfänglicher Glaube „der Verfassungsschutz mordet nicht” (seine Ermittlungen zum Oktoberfestattentat 1980 hat er vergessen) ist ein rhetorisches Lippenbekenntnis, das nur eingeführt wird, um möglichst malerisch widerlegt zu werden. Sein Ex-Boss „Dr. Schweikert” äußert sich subtil: „Die (Landesämter) haben Observationsteams, das schon, aber eine Hinrichtung? Das kann ich mir nicht vorstellen.” Beim BfV ist er da schon weniger sicher. Das soll so klingen, als seien Observationsteams schon halbe Spezialkommandos, was sicher zutrifft, wenn man „Polizeiruf 110” für Schulungsfilme und „Alarm für Cobra 11” für Hollywood-Blockbuster hält.

Doch kommen wir noch einmal zu Herrn Nocken. Dieser „Nopper”, der ab Mitte des Buches durch zunehmend häufige Erwähnung am Rande nach und nach zum finsteren Gegenspieler von Dengler aufgebaut wird, soll der Pate der Neonazis in Thüringen sein. „Nopper” war „die schützende Hand” über den Neonazis in Thüringen (Seite 235). Er war dies bis 2011, denn „erst nach Stregda” (also im November 2011) „löste sich der Heimatschutz auf”. Auch während Denglers Ermittlungen ab 2014 ist „Nopper” weiterhin Vizepräsident und „der starke Mann”, der „die Fäden (zieht) in Thüringen” beim TLfV (Seite 202, 234, 309).

Nun war Nocken aber nur bis 2001 Vizepräsident des TLfV und ist seitdem als Rechtsanwalt tätig60. Und der THS trat nach 2002 nicht mehr in Erscheinung, die bisherigen Mitglieder der einzelnen Kameradschaften orientierten sich anderweitig, durchaus auch weiter rechtsradikal. Wer hat also zwischen 2002 und 2011 bitte wen geschützt und gesteuert? Indem Schorlau „Nopper” zu einem schattenhaften Strippenzieher jenseits von Zeit und Raum verklärt, macht er es umso schwerer, die tatsächlichen dubiosen Aktivitäten des TLfV Ende der 1990er Jahre, in die Nocken verstrickt war, klarer zu sehen.

Wir kommen zum Ende und damit zum Sinn des Lebens, pardon, der Verschwörung. Wenn die einzelnen Spieler der von Schorlau ungeordnet dargebotenen Konspiration, also US-Geheimdienstler, Stay-Behind-Ninjas, Verfassungsschutzgauner, Vertuschungspolizisten und Neonazis, und deren Motive und Tatbeiträge aus der Geschichte geschält und zueinander in Beziehung gesetzt werden, kommt ein reichlich schwurbeliges Gesamtbild heraus.

  • Danach steuert der Verfassungsschutz, der ja selbst von den USA gesteuert wird, die Neonazis.
  • Die USA erpressen mit diesem Wissen die Bundesregierung, die aber ohnehin gar nicht souverän ist.
  • Die CIA bastelt komplizierte Fallen, um Neonazis und Verfassungsschutz in Verbindung zu bringen, obwohl sie ja als Boss des Verfassungsschutzes das ohnehin selbst befohlen hat und darüber gut Bescheid wissen müsste.
  • Die Idee ist, Neonazis dazu zu bringen, schwere Straftaten zu begehen – normalerweise kommen die nie von selbst auf solche Ideen.
  • Die Fallen der CIA funktionieren nicht: 2000 wird eine Ku-Klux-Klan-Zelle in Baden-Württemberg gegründet, um Neonazis aus einer Organisation in Thüringen anzulocken, die sich just zu dieser Zeit auflöst; in Heilbronn wird 2007 auf Polizisten geschossen und kein ordentlicher Sachbeweis für die Anwesenheit der NSU-Neonazis am Tatort produziert (merke: die CIA verschwört bevorzugt im Südwesten Deutschlands – die Amis stehen auf Heidelbörg und Bäiden-Bäiden).
  • Der NSU ist irgendwie vom Verfassungsschutz manipuliert, irgendwie aber auch von der CIA, alles weitere ist nebulös.
  • Mit dem möglichen Skandal der NSU-Enttarnung, der in der Realität einige Führungsbeamte der Besoldungsgruppe B9 abwärts den Job kostete, wird die gesamte Wirtschaftspolitik der Bundesregierung erpresserisch eingenordet.
  • Der NSU wird schließlich hingerichtet, und zwar so auffällig, dass danach ein riesiger Apparat der Vertuschung ins Laufen gebracht werden muss, der jahrelang dutzende von Leuten umfasst bei Verfassungsschutz, Polizei, Medien, Politik.

Und im Himmel ist Jahrmarkt.


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Fußnoten:

1Interviews Stuttgarter Zeitung, 21.10.2014, und Antifa-Info-Blatt, 21.09.2015; alle kursiven Texte sind Zitate aus Dokumenten.

2Nachwort „Die schützende Hand”

5In meiner folgenden ausführlichen Behandlung von Schorlaus Argumenten habe ich eine andere Reihenfolge der Einzelpunkte gewählt, die mir passender erschien.

6Interview Antifa-Info-Blatt, s.o.

7Interview Antifa-Info-Blatt, s.o.

8Einige hier angeführte Gegenargumente belege ich mit Aussagen, die nach Erscheinen von Schorlaus Buch datieren. Das heißt aber nicht, dass die entsprechenden Informationen einer „gründlichen” Recherche nicht schon lange vorher zugänglich gewesen wären.

9Schorlau beschreibt übrigens auch die Lage der Sitzecke falsch, sie lag in Fahrtrichtung links, nicht rechts (und der Gasherd rechts und nicht links). Aber das ist natürlich nur ein Punkt in Sachen Genauigkeit, nicht von Bedeutung für den Sachverhalt.

10Abschlussbericht 1. THUA, S. 1265.

11Die Zuverlässigkeit von Zeugenaussagen nimmt nach Einschätzung von ExpertInnen mit dem zeitlichen Abstand zum Geschehen in so besorgniserregendem Maße ab, dass in der Fachdiskussion dafür plädiert wird, Befragungen immer so schnell wie möglich durchzuführen und zeitnah protokollierte Befragungen in Ermittlungen und Gerichtsverhandlungen stärker zu gewichten als spätere persönliche Aussagen.

12Das zeigen die ersten Tatortfotos der eintreffenden Polizeikräfte: Bevor der erste Feuerwehrwagen im Bild erscheint, ist dichter weißer Qualm zu sehen; auf dem ersten Bild mit einem Feuerwehrwagen sind dann schon Flammen da.

13Protokoll 60. Sitzung des 1. THUA, Seite 27.

14Unkonventionelle Spreng-/Brandvorrichtung.

15Damit sind auch alle anderswo geäußerten Behauptungen hinfällig, zu Anfang sei nur von zwei Schüssen die Rede gewesen.

20Aussage Doht vor dem 2. THUA, 03.12.2015

21Gleichlautend auch in seinem Vermerk vom 04.11.2011 und in seiner Aussage vor dem OLG München, 114. Verhandlungstag, 21.05.2014.

22Abschlussbericht 1. THUA, S. 1264.

23Abschlussbericht 1. THUA, S. 1574.

24Abschlussbericht 1. THUA, S. 1275.

25Aussage KHKin Kn., 2. THUA, 03.12.2015.

26So auch die Aussage von KHK Ho. vor dem 2. THUA, 14.01.2016.

272. THUA, 60. Sitzung, 31.03.2014. Auch andere Teile seiner Aussage sind falsch, so behauptet er, die Tür der Nasszelle sei zu gewesen, versperrt durch Mundlos Körper – was durch die Fotos vom Tatort widerlegt wird, die Menzel selbst kennen muss.

28Im Hintergrund fällt Tageslicht durch das offene Fenster, rot-weiße Teile eines Feuerwehrfahrzeugs sind zu sehen.

29Schorlau selbst findet es ein gutes Argument, dass „jeder Tatort-Zuschauer weiß”, wenn etwas ein Verstoß gegen Vorschriften sei (S. 208) – ein selbstentlarvender Hinweis auf das Niveau seiner Recherche.

30Aussage vor dem 2. THUA, 17.09.2015.

31Aussage vor dem 2. THUA, 03.12.2015.

32Abschlussbericht 1. THUA, S. 1262ff.

331. THUA, 60. Sitzung, 31.03.2014; Abschlussbericht 1. THUA, S. 1279.

342. THUA, 27.08.2015.

35Das würde im übrigen im Straßenverkehr einer Steigung von fast 90 % entsprechen.

36Aussagen vor dem 2. THUA, 14.01.2016.

37Aussage KHK Ho., 2. THUA, 14.01.2016.

38Aussagen vor dem 2. THUA, 27.08.2015.

39Abschlussbericht 1. THUA, S. 1278.

40Aussage vor dem BTUA, 49. Sitzung, 17.01.2013.

41Aussage vor dem BTUA, 49. Sitzung, 17.01.2013.

42Aussage vor dem 1. THUA, im Abschlussbericht S. 351.

43vgl. auch meinen Artikel dazu hier

44Aussage vor dem THUA, 36. Sitzung, 15.04.2013.

45Aussage vor dem THUA, 39. Sitzung, 06.06.2013.

46Aussage vor dem THUA, 48. Sitzung, 11.11.2013.

47Dem BTUA fiel dies auf, Abschlussbericht S. 336, er konnte es aber nicht aufklären.

47aKorrektur: der Name war hier ursprünglich verkehrt als „Groba“ geschrieben.

48Der im Buch ausführlich wiedergegebene Artikel erschien laut Schorlau am 15.12.2014, laut stern.de am 04.12.2014.

49Der freie Mitarbeiter des Stern, Rainer Nübel, will mit dem eigentlichen Artikel nur am Rande zu tun gehabt haben, in dem Buch „Die Taschenspieler” (2010) schreibt er aber dieselbe Story.

50Vgl. dazu auch taz, 03.12.2012, „Die Polizistin, der Tod und die Fälschung” und Abschlussbericht BTUA, S. 657ff.

51In manchen Veröffentlichungen, etwa bei Laabs, „Heimatschutz”, wird Hu. wohl irrtümlich der Military Police zugeordnet, weil die Antworten auf die Nachfragen der Deutschen von der 202nd Military Police Unit gekommen waren.

53Höre ich da Herrn Bö. sprechen? Schönen Gruß von hier!

54OLG München, 143. Verhandlungstag, 24.09.2014.

55Kevin C. Ruffner, „CIA and the Origins of the BND 1949-56”, Vol. 2, 2006, S. 494ff.

56Vgl. auch Schmidt-Eenboom/Stoll, „Die Partisanen der NATO“ (Chr. Links Verlag, 2015)

57Kronzeugen-Charakter hat hier zumeist die ebenso viel zitierte wie – zumindest in Bezug auf Deutschland – schlecht recherchierte Doktorarbeit von D. Ganser, „NATO’s Secret Armies” (2004).

58Stoll, Ulrich: „Geheimnisse im Kalten Krieg – Die Schattenkrieger des BND”, Frontal 21 ZDF, Sendung vom 03.12.2013

59Vgl. dazu https://de.wikipedia.org/wiki/Josef_Foschepoth und die interessante Diskussion bei https://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Alliiertes_Vorbehaltsrecht

60Ergänzung: Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass Nocken nach seiner Weglobung aus dem skandalgeschüttelten TLfV 2001 noch für kurze Zeit im Innenministerium von Thüringen tätig war, bevor er sich in den vorzeitigen Ruhestand davonmachte