NSU: Schorlau verteidigt seine „Schützende Hand“ gegenüber telepolis

Auf einen kritischen Beitrag von Walter Gröh bei telepolis vom 11.12.2015 antwortete Schorlau am 20.02.2016, das möchte ich hier kurz besprechen. Seine Gegenvorstellung gibt mir keinen Anlass, an meiner Darstellung irgend etwas zu verändern.

(Natürlich bin ich kein Hellseher, dieser Text ist nicht vom 14.02.2016, sondern vom 22.02.2016; er ist lediglich umdatiert, damit er bei WordPress an die zweite Stelle rutscht.)

Schorlau wählt eine Methode der Vorwärtsverteidigung, die durch Verunklarung des Sachverhalts, Wiederholungen, bloße Behauptungen und Scheinlogik gezeichnet ist. Zudem legt die genaue Betrachtung von Schorlaus penibler Rechtfertigungsstrategie und der von ihm angeführten Zitate aus seinem Buch die Vermutung nahe, dass ihm die Angreifbarkeit seiner Beweisführung durchaus von vorne herein bewusst war und er entsprechende Passagen seines Buches vorausschauend „juristisch wasserdicht” formuliert hat. Das wiederum könnte zu dem Schluss verleiten, dass Schorlau nicht einfach nur Fehler bei der Recherche unterlaufen sind, sondern er seine Thesen in bewusst manipulativer Absicht entwickelt und veröffentlicht hat. Ich hoffe, dass er solche Schlüsse überzeugend zu widerlegen vermag.

Von zentraler Bedeutung ist, dass Schorlau offenbar nach wie vor nicht den Unterschied zwischen „Vermutung” und „Tatsachenbehauptung” erkennt oder erkennen will. Wenn er seine vermeintlichen Beweise als Vermutungen dargestellt hätte anstatt als „belegte Tatsachen”, wenn er den Interpretationsspielraum zwischen Spekulation, Indiz und Beweis deutlich gemacht hätte, anstatt mit großer Trompete den Chefaufklärer zu geben, dann hätte die Kritik an seinem Buch ganz anders ausfallen müssen.

Die Kritik in telepolis bezieht sich im wesentlichen auf zwei Punkte in Schorlaus „Beweisführung”: Die Frage der Ruß-/Kohlenmonoxid-Einatmung von Mundlos und die Frage der fehlenden Hirnmasse von Mundlos und Böhnhardt.

A. RUSS UND KOHLENMONOXIDWERTE BEI MUNDLOS

Zum Warmwerden wirft Schorlau dem Kritiker unter Punkt 1.) zuerst einmal vor, er vermenge unzulässig Aussagen aus dem Sektionsprotokoll (= „Obduktionsbericht”) vom 28.11.2011 über die am 05.11.2011 stattgefundene Obduktion mit solchen aus dem Gutachten vom 23.11.2011 über die direkt im Anschluss an die Sektion durchgeführte Sektionstoxikologie. Abgesehen davon, dass sich dadurch an der sachlichen Aussage überhaupt nichts ändert, die strenge Zurechtweisung durch Schorlau also wohl eher dazu dienen soll, den Kritiker in die Defensive zu drängen, hat Schorlau dieser Vermengung selbst Vorschub geleistet, indem er nämlich in seinem Buch Dengler zuerst sagen lässt „Wir haben das gesamte Gutachten” (S. 253), sodann auf zwei Seiten daraus zitiert, um dann auf S. 257 mit den Worten „Ich hab hier jetzt das toxikologische Gutachten” zu eben jenem überzugehen. Dass es sich dabei strenggenommen um zwei getrennte Gutachten handelt, wird nicht eindeutig gesagt und spielt auch keine Rolle.

Dass dieses zitierte Gutachten nur Mundlos betraf und nicht Böhnhardt, merkt Schorlau zu Recht als unrichtige Verkürzung des Kritikers an. Es kann aber dahingestellt bleiben, denn zum einen gehen ohnehin alle Theorien zum Geschehen davon aus, dass Böhnhardt bei Ausbruch des Feuers bereits tot war und demnach kein Rauchgas eingeatmet haben konnte, zum anderen merkt Schorlau selbst an (S. 312, Fußnote 51), dass die Sektion von Böhnhardt, die von denselben Personen am selben Tag vorgenommen wurde, dasselbe Ergebnis in Bezug auf Rauchgasnachweis im Blut ergab wie bei Mundlos.

Schorlaus Maßregelung des Kritikers ist hier also unangemessen, denn lediglich dessen Quellenbezeichnung („in Kapitel 48”) war ungenau, ansonsten war Schorlau korrekt wiedergegeben.

Kann Mundlos der Brandleger gewesen sein?

Unter 2.) bis 4.) will Schorlau nun dem Kritiker ein „Konstrukt” nachweisen. Dabei begibt er sich in die Feinheiten der Formulierung, um sein eigenes Konstrukt zu retten. Dass ihm bei seinen eigenen Behauptungen schon beim Schreiben des Buches offenbar nicht ganz wohl war, hatte ich in meiner Kritik an der entsprechenden Stelle bereits angemerkt. Denn obwohl in der Gesamtwirkung eindeutig der Eindruck erzeugt werden soll, Mundlos könne kein Feuer gelegt haben, hat Schorlau sich hier eine Hintertür offen gehalten, indem er schreibt, Mundlos könne „kein Feuer erlebt” haben.

Worauf Schorlau dabei hinaus will (ohne es hier zu benennen) ist die von ihm bevorzugte Variante, dass das Feuer erst nach Mundlos’ Tod durch Zeit- oder Fernzündung entfacht worden sein könnte. Insoweit ist seine Spitzfindigkeit, er habe nicht geschrieben, Mundlos „hätte (…) den Brand nicht gelegt haben können”, zutreffend. Doch er zieht keine Konsequenzen daraus. Denn aus dieser Argumentation folgt in erster Linie, dass die Feststellung des fehlenden Nachweises einer Rauchgaseinatmung keinen Beweiswert hat für die Frage, wer den Brand gelegt hat: Einen Zeitzünder könnten ebenso gut Mundlos und Böhnhardt selbst wie auch dritte Personen mit oder ohne Wissen der beiden installiert haben. Eine Fernzündung könnte mit oder gegen den Willen der beiden erfolgt sein. Schorlau entwickelt aber an keiner Stelle entsprechende Theorien, deren Wahrscheinlichkeit gegeneinander abgewogen werden könnte.

Der fehlende Nachweis einer Rauchgaseinatmung von Mundlos wird im Buch durchweg als Beleg für Fremdeinwirkung angeführt, so auch in dem von Schorlau zitierten Satz auf S. 304 des Buches. Schorlau widmet dem Thema nicht deshalb viel Raum (16 Seiten an zentraler Stelle), weil am Ende alles unklar bleibt, sondern weil er darin eine Widerlegung der Darstellung zu finden glaubt, wonach Mundlos das Feuer vor seinem Tod selbst entzündet hat. Diese Argumentation ist wichtiger Bestandteil des Gesamtargumentation einer Ermordung von Mundlos.

Wenn Schorlau also schreibt: „Diese erste von Ihnen angeführte „Falschdarstellung“ lässt sich also überhaupt nicht in meinem Krimi ‚Die schützende Hand‘ finden oder herauslesen. Ihre „Falschdarstellung“ ist also ein Konstrukt.” – dann ist dem zu widersprechen. Die Darstellung lässt sich in dem Krimi durchaus „finden”, zumindest aber „herauslesen”.

Die Obduktion hat nichts bewiesen und nichts widerlegt

Im folgenden beschäftigt sich Schorlau noch einmal mit dem Gutachten und der Aussage des Dr. Heiderstädt vor dem OLG München. Hier bemüht er viele Worte, sagt aber wenig aus. Schorlau glaubt sich abgesichert durch eine Formulierung, die schon beim Lesen des Buches auffällt, weil sie anders als manche anderen Sätze Denglers klingt als habe er vorher einen Juristen gefragt wie er sich ausdrücken soll: „Mundlos hat kurz vor seinem Ableben wohl kein Feuer erlebt oder besser: Er hat keinen Rauch eines sich schnell entwickelnden Brandes eingeatmet.” Das ist Schorlaus Notausgang auf Seite 304, als ihm – mutmaßlich nachdem er schon viel Zeit auf diesen Punkt verwendet hatte – klar wurde, dass dieser Punkt nicht nur keine Fremdeinwirkung beweist, sondern nicht einmal ausschließt, dass es schon brannte als Mundlos ums Leben kam. Denn außer der Feststellung, dass Mundlos zweifellos nicht an Rauchgasvergiftung starb, stützt der toxikologische Bericht keine der zahlreichen Varianten zum Tathergang. Mundlos könnte Rauchgas ein- und wieder abgeatmet haben (angesichts der Kürze des Zeitablaufs wohl eher unwahrscheinlich), oder er hörte zu atmen auf, noch bevor die entstehenden Heißgase weit genug nach unten gesunken waren, wie der Brandsachverständige vor dem Thüringer Untersuchungsausschuss zu Protokoll gab.

Schorlau hat einfach zu viel erwartet von dem toxikologischen Befund und kann deshalb nicht davon lassen. Er verliert sich in Nebenkriegsschauplätzen, wenn er dem Kritiker einen kriminologischen Vortrag hält oder ihm die Ungenauigkeit vorhält, von „fehlendem CO” zu schreiben, wo doch „zu niedriger CO-Wert” korrekt gewesen wäre (was natürlich „fehlendes CO” miteinschließt, um mal ganz genau zu sein).

Es bleibt dabei: Schorlau verwendet das Thema „CO-Hb-Wert” als Argument für seine Verschwörungstheorie von Mundlos’ Ermordung. Er hat sich durch die Einschränkung „kurz vor seinem Ableben” und „schnell entwickelnde(r) Brand” gegen wissenschaftliche Kritik zu immunisieren versucht, dadurch aber das angeblich „wichtige siebte Argument” von Dengler bis zur Aussagelosigkeit verengt, wenn er beim Wort genommen wird – denn damit wird nur eine ganz spezifische Brandsituation ausgeschlossen, nicht jedoch diverse andere mögliche. Dass Schorlau nicht in diesem Sinne verstanden werden will, hat er auf den 349 Seiten drumherum sehr deutlich gemacht.

B. DIE GEHIRNMASSE

Unter Punkt 5.) und 6.) widmet Schorlau sich dem Problem, wo die Gehirnmasse von Mundlos und Böhnhardt verblieben ist. Zuerst verteidigt er die Darstellung des ZDF-Magazins aspekte, wonach „im ganzen Wohnmobil … sich davon keine Spur (findet)”, als „völlig richtig”. Wie schon in seinem Buch belegt er dies nur im Umkehrschluss, also nicht durch irgendeinen positiven Vermerk (im Sinne von „wir haben keine Hirnmasse gefunden”), sondern durch das Fehlen entsprechender Vermerke der Polizei und durch das angebliche Fehlen erkennbarer Hirnmasse hinter Mundlos auf dem von ihm im Buch dokumentierten Tatortfoto. Es liegt auf der Hand, dass dies an sich schon keine schlüssige Beweisführung ist, sondern lediglich Anhaltspunkte liefern kann. Dennoch wiederholt Schorlau gefühlte zehn Mal, dass es gegen jede Vorschrift sei, herumliegends Hirn nicht zu asservieren – weil das letztlich sein nahezu einziges Argument ist.

Auf dem bewussten Foto ist der Bereich „hinter dem getöteten (Mundlos)” überhaupt nicht zu sehen. Schorlau scheint hier einen Röntgenblick für Fotos erfunden zu haben. Aber sei’s drum, hier wollen wir mal nicht so spitzfindig sein wie der Autor und annehmen, er meint den Bodenbereich rund um den Toten. Dass er auch hier wieder einen überflüssigen kriminologischen Vortrag hält, um die eigene Kompetenz unter Beweis zu stellen und letztlich eine Menge von fehlender Hirnmasse vorzurechnen, die sein Kritiker überhaupt nicht in Zweifel gezogen hatte, geschenkt. Sodann arbeitet Schorlau sich ab an der Frage, was die in Polizeivermerken benannten „Gewebeteile” und „Gewebeanhaftungen” sein könnten. Hier rät er plötzlich zur Vorsicht: Man wisse ja nicht, was damit gemeint gewesen sei, es sei eine bloße Interpretation, dass es sich um Hirnmasse handelte. Schorlaus Logik: Wenn Polizisten von „Gewebeteilen” schreiben, ist die Schlussfolgerung erlaubt, sie meinten damit keine Hirnmasse, aber nicht die Schlossfolgerung, sie meinten damit Hirnmasse. Was mit Gewebeteilen angesichts der Tatsache, dass die beiden Leichen ansonsten körperlich weitgehend intakt waren, sonst gemeint sein könnte, erklärt er dem geneigten Publikum nicht.

Schorlaus Versuch der Nachbesserungen an seiner These

Schorlau behauptet unzutreffend, „die Fotos” seien „aufgenommen (worden), als die beiden Leichen von Mundlos und Böhnhardt bereits geborgen waren.” Das rechtsradikale Blog, auf das der Kritiker wie Schorlau sich dabei beziehen, zeigt aber auch ein Originalfoto, auf dem neben links neben dem noch nicht geborgenen Körper von Böhnhardt bereits dieselbe Masse zu sehen ist. Andere Aspekte wie die Hirnmasse am Knauf des Revolvers oder die dokumentierten Aussagen der Polizisten zu erheblichen Mengen von Hirnmasse, die sie im Wohnmobil sahen, ignoriert Schorlau geflissentlich. Er kann dazu auch gar nicht argumentieren, denn all dies – inklusive des Eintrag in dem bewussten Blog – geschah erst zu einem Zeitpunkt, als Schorlaus Buch längst fertig geschrieben war. Er flickt hier also nachträglich an Indizien herum, die ihm beim „gründlichen” Recherchieren offenbar entgangen waren.

Stattdessen bemüht er das „typische Spurenbild” eines Krönleinschusses, dass angeblich „nirgends im Camper festgestellt und dokumentiert” worden sei. Es ist schon recht gemein von diesem Krönleinschuss, wo er doch so schön „typisch” im Lehrbuch steht, dass er nach dem Geschehen im Wohnmobil samt Brand und Löschung nicht auf Fotos zu markieren ist! Dass die Lage der Leichen nur ungefähre Rückschlüsse darauf zulässt, wo genau sich ihr Kopf im Moment der Schussabgabe befand; dass an verschiedenen Stellen des Wohnmobils Blutspritzer gefunden wurden; dass die Hirnmasse durch Blut und Löschwasser verdünnt und verteilt worden sein könnte – all das hält er auch keiner Erwähnung für wert. Nein, Schorlau weiß es objektiv: Die Schüsse „können (…) nicht im Camper stattgefunden haben”. Also erneut dieselbe „Beweisführung”: Weil es keinen Bericht gibt, in dem das von Schorlau Verlangte steht, ist das Gegenteil erwiesen.

Großzügig lässt sich Schorlau auf die These ein, das auf den Fotos erkennbare Hirn sei wirklich Hirn, um dann aber umgehend zur freien Masseschätzung überzugehen („rund ein Pfund Resthirnmasse von Böhnhardt”) und das Fehlen der restlichen mutmaßlich 1,5 kg auf den verfügbaren Fotos zu bemängeln. Erstens ist es völlig spekulativ, welche Masse das auf dem Foto erkennbare Gewebe auf die Waage gebracht hätte. Und zweitens vergisst Schorlau hier seine eigene Beweisführung, die darauf beruht, es hätte keine Spur von Hirnmasse gefunden werden können. Sein letzter Rettungsversuch ist die These, das Resthirn sei dann eben aus Böhnhardts Kopf herausgefallen, nachdem seine Leiche in das Wohnmobil gelegt worden war. Ach je, Herr Schorlau, sinkende Schiffe sollte man verlassen solange es noch geht…!

Was nicht passt, wird passend gemacht

Schorlaus Behauptung zur Hirnmasse, es habe sich „keine Spur davon” gefunden, und es sei eine „als falsch nachgewiesene Aussage” des Kritikers, dass „sehr wohl Gehirnzellmasse im Wohnmobil gefunden” worden sei, ist nicht mehr als ein dreistes „Haltet-den-Dieb”-Geschrei. Er geht sogar noch weiter, in dem er behauptet, er habe nun nachgewiesen, dass Denglers Aussage richtig sei. Auch hier schlägt wieder der kleine Jurist zu. Wenn er schreibt, es könne „auf den Tatortfotos nichts als Gehirngewebe dieser Größenordnung interpretiert werden”, so lässt ihm das die Ausflucht, es sei auf den Fotos nirgends die Masse von 2 kg Hirnmasse zu sehen. Wenn er schreibt, die Tatortgruppe des LKA habe „überhaupt keine Hirnmasse im Wohnmobil gefunden und als Asservat sichergestellt”, so kann er sich herausreden, er habe nur eine Asservierung bestritten, nicht aber ein Finden an sich. Wie schon bei der Diskussion des CO-Hb-Wertes im Blut erweist sich hier, dass der findige Autor Schorlau sich allem Anschein nach hat rechtlich beraten lassen, wie er haltlose Behauptungen so verkleiden kann, dass sie ihm später nur schwer vorzuhalten sein werden. Denn dass die Argumentation von Denglers „extrem harten Argument” darauf hinausläuft und so verstanden werden soll, es habe keinerlei Hirnmasse im Wohnmobil gegeben, hat Schorlau indirekt eingestanden, als er die falsche Darstellung im ZDF-Magazin aspekte verteidigte.

Merke, Schorlau: Die Wirklichkeit hat sich nicht dem Wunsch des Autors zu fügen! Wenn man der Meinung ist, irgend etwas hätte doch irgendwo vermerkt sein „müssen”, dann kann das Anlass sein, kritische Nachfragen zu stellen. Es ist aber kein Beweis dafür, dass die eigene Unterstellung richtig ist. Schon gar nicht taugt es als Beleg, anderen Falschaussage zu unterstellen und die angebliche objektive Richtigkeit der eigenen Vermutung heraus zu posaunen. Hier ist dem Autor zu raten, sich noch einmal gründlich mit dem Thema „Logik” und „Beweisführung” zu beschäftigen, bevor er sich zu Wort meldet.

P.S.: Die Zwei-Hülsen-Problematik

In seinem post scriptum geht Schorlau noch einmal kurz auf die Frage ein, wieso zwei leere Hülsen aus der Pumgun repetiert wurden. Er widerlegt hier die Erklärungsthese des Kritikers, macht sich aber nicht die Mühe, die sehr viel überzeugendere Theorie vom Herausspringen der Hülse beim Herunterfallen der Waffe zu erwähnen, die immerhin vom BKA in einem Gutachten auch fotografisch dokumentiert wurde.