NSU: „Fall Temme“ und die Kasseler Verkehrswege

Im NSU-Prozess hat die Nebenklage am 22. Oktober 2013 noch einmal den Verdacht bekräftigt, der ehemalige Verfassungsschutz-Beamte Temme könne doch mit dem NSU in Verbindung gestanden haben. Ihr Beweisantrag zielt darauf ab, die Ermittlungsakten zum Fall Temme in die Hauptverhandlung einzuführen und so weitere Nachforschungen in dieser Richtung zu ermöglichen. Das ist an sich nicht verkehrt, und nicht zuletzt die Reaktion der Medien, die sogleich über angeblich schwerwiegende Indizien gegen Temme spekulierten („Spähte Verfassungsschützer NSU-Anschlagsziele aus?“), könnte den Druck auf diesen erhöhen, nun endlich einmal die ganze Wahrheit zu sagen. Doch die unmittelbare Begründung des Antrags steht auf relativ schwachen Füßen – soweit es von außen zu beurteilen ist -, so dass eine Ablehnung zu befürchten ist. Es geht um die Reste eines Stadtplans (im folgenden: Faltplan) von Kassel, der im Brandschutt des Hauses in der Zwickauer Frühlingsstraße gefunden wurde und auf dem mehrere Objekte markiert sind. Die Nebenklägerin stellt fest: „… alle Ziele bis auf eines lagen an Wegstrecken, die Temme damals häufig gefahren ist.“ 
Ergänzung: Zu den Details siehe NSU-Watch, 48. Verhandlungstag.

Auf der Grundlage meines Wissens – vielleicht hat die Nebenklage ja Informationen, die ich nicht habe – scheint mir diese Vermutung etwas gewagt zu sein. Ich will damit nicht die Arbeit des Staatsschutz-Gerichts übernehmen, die Richter werden auch ohne meinen Senf ihre Beschlüsse zurechtbraten. Vielmehr habe ich die Gerüchtemaschine im Blick, die in den Medien jetzt wieder einmal auf der Grundlage eines Halbsatzes wilde Spekulationen produziert.

Grundlage der ganzen Vermutung sind die polizeiliche Untersuchung von Überresten eines teilweise verbrannten Faltplans von Kassel und die acht Aussagen von Temme im Frühjahr und Sommer 2006, damals noch Mordverdächtiger, u. a. zu seinen Bewegungsgewohnheiten. Darüber hinausgehende Informationen zum Thema sind mir bisher nicht bekannt.

Die Markierungen

Die NSU-Mitglieder hatten sich viel Mühe mit der Sammlung potenzieller Ziele gemacht. Die Polizei konnte in der ausgebrannten Wohnung und im Wohnmobil Reste von zahlreichen Stadtplänen mit markierten Zielen sicherstellen: Es wurden 14 Faltpläne mit fast 200 Markierungen gefunden, zudem 23 ausgedruckte Stadtpläne mit weiteren Markierungen (wobei die Städte teilweise die gleichen waren). Die Markierungen in den Faltplänen waren nicht alle identisch, aber doch ähnlich, meist Kreuze oder Sterne, mit blauem Kugelschreiber geschrieben. Die dort markierten Anschriften fanden sich ganz überwiegend auch in der vom BKA so genannten „10.000er“-Liste, einer von der Polizei angefertigten Gesamtliste aus den verschiedenen Listen und Datenbanken, die auf Computern und Speichermedien gefunden wurden. Allerdings war nur einer der Mord-Tatorte auf den Plänen markiert, was darauf hindeutet, dass die Stadtpläne und Listen nur einen Teil der Ausspäh-Tätigkeit darstellten. Auch der Tatort in Kassel war nicht markiert.

Der Faltplan von Kassel enthielt zehn Markierungen. Im Bild unten sind sie rot dargestellt (wobei die Markierungen 04 und 05 in einer zusammenfallen).

Wie ersichtlich, befinden sich davon fünf entlang einer der zwei üblichen Routen von Temme zwischen Dienststelle und Wohnort Hofgeismar. Zwei weitere liegen entlang einer möglichen Fahrtroute zum Hauptpostamt, wo Temme ein Postfach unterhielt. Zwei liegen zumindest im Nahbereich dieser beiden Fahrtrouten, die letzte schließlich deutlich abseits. (Ergänzung: Die Nebenklage nennt mit dem Polizeilichen Staatsschutz und der Scheinadresse einer Tarnidentität von Temme noch zwei weitere Orte in der Innenstadt, die ebenfalls zwischen LfV-Büro und Hauptpost liegen.) Die Formulierung, dass die Objekte „an Wegstrecken“ von Temme lagen, ist demnach nicht völlig abwegig, wenn sie auch ein klareres Bild erwarten lässt als sich tatsächlich ergibt.

Kassel_Stadtplan
Bild: Stadtplan von Kassel aus openstreetmap.de

Dazu sind folgende Relativierungen angebracht.

Erster Einwand: Hauptverkehrswege in der Kasseler Nordstadt

Beim Betrachten der Karte fällt sofort auf, dass die Markierungen im Faltplan alle im nördlichen Bereich der Stadt liegen – was auf den ersten Blick die Verbindung zu Temmes Fahrtroute zu stützen scheint.

Allerdings ist die Kasseler Nordstadt (Nord-Holland), in der die meisten Markierungen liegen, nicht irgendein Stadtbezirk, sondern für Kassel in etwa das, was Kreuzberg/Neukölln für Berlin ist: Der Stadtteil mit dem höchsten Anteil migrantischer Bevölkerung. Es war also naheliegend, dass die NSU-Ausspäher hier auch überdurchschnittlich viele Ziele fanden, und dass mögliche lokale UnterstützerInnen gezielt in dieser Gegend suchten.

Wer aus dem Innenstadtbereich Kassels nach Norden fährt, durchquert die Nordstadt einmal der Länge nach und kann daher gar nicht anders, als in der Nähe etlicher NSU-Zieladressen vorbei zu kommen. Die Holländische Straße ist eine der fünf wichtigsten Ausfallstraßen von Kassel, und die Lage der Außenstelle des hessischen Verfassungsschutzes (Wolfhager Straße im Bezirk Rothenditmold) führte fast zwangsläufig dazu, dass Temme auf dem Weg von und zur Arbeit an den fünf Markierungen in der Mombachstraße und der Holländischen Straße vorbeifuhr.

Die drei Objekte südlich der Wolfhager Straße liegen im Kernbereich der Innenstadt, so dass sie sich vermutlich in der Nähe jeder möglichen Route befinden, die jemand durch die Innenstadt zurücklegt, ob nun zum Hauptpostamt, zum Supermarkt oder zur Autobahn.

Insofern handelt es sich nicht um auffällige, spezielle Fahrtrouten, sonder eher um allgemeine Hauptverkehrswege. Deshalb ist es schwierig, aus der Außensicht zu entscheiden, ob – wie von der Nebenklage offenbar vermutet – Temme „en passant“ bei seinen Autofahrten Objekte für den NSU notierte oder ob es sich um zufälliges Zusammentreffen handelt.

Zweiter Einwand: Rückschlüsse aus einer Ungenauigkeit

Des weiteren enthalten die Markierungen eine wichtige Ungenauigkeit, die dem BKA-Beamten bei der Auswertung zwar aufgefallen ist, die er aber nicht konsequent untersuchte (er schreibt schon den Namen der Straße dauernd falsch, „Mombacher Str.“ statt „Mombachstr.“): Die Markierungen mit den Nummern 03, 04 und 05 sind am westlichen Ende der Mombachstraße. Neben dem Sternchen (03) steht notiert „(10) Ali“, neben dem Kreuz (05) etwas weiter östlich ist notiert „Verein d. Mosl.“; die Markierung (04) besteht nur aus einem großen, auffälligen Pfeil, der quer über den Hauptfriedhof verläuft und auf die Markierung (05) zeigt. Es handelt sich also um nur zwei Objekte, nicht um drei. Der BKA-Kommissar hat aus dem Pfeil den Schluss gezogen, dass jemand vor Ort gewesen sei und einen möglichen Zugangs- oder Fluchtweg zu dem Objekt (05) über den Friedhof ausgekundschaftet habe. Die „10“ wird als Hausnummer interpretiert, das Wort „Ali“ ist eine öfters wiederkehrende Kennzeichnung des NSU für Objekte mit Bezug zu MigrantInnen.

In den gefundenen Adressenlisten des NSU fand sich als einzige Adresse in der Mombachstraße der Iranische Flüchtlingsrat, Mombachstr. 10; außerdem war auf Plänen, die am PC bearbeitet und ausgedruckt worden waren, im Fall dieser Adresse (und auch anderer Zieladressen) die Hausnummer im Plan einfach hinter den Straßennamen geschrieben worden, auch wenn sie sich tatsächlich an anderer Stelle befand – vielleicht als grobe Erinnerungsstütze, falls anhand von Adressdaten eine Ortsbesichtigung gemacht wurde. Dies könnte auch beim Faltplan zutreffen, denn die Markierung (03) mit der Hausnummer ist direkt am Straßennamen „Mombach-“ zu finden. Hingegen gab es in den tabellarischen Listen keine Einträge, die den Markierungen in der Mombachstraße entsprachen, wie sie im Faltplan waren (ungefähr Hausnummer 62).

Der Ermittler zog daraus den plausiblen Schluss, mit der Markierung (03) sei eigentlich der oben genannte Verein in der Mombachstraße 10 gemeint. Seine Kombinationsgabe hat der Beamte scheinbar gleich danach wieder verloren, denn dass die Markierung (05) dicht daneben, deren Zusatz „Verein d. Mosl.“ gut zu dem Flüchtlingsrat passen könnte, genauso zu beurteilen sein könnte, kam ihm nicht in den Sinn. Stattdessen regte er an, vor Ort zu ermitteln, was für ein Objekt am Friedhof denn in Frage käme als Ziel des NSU. Dort, wo die Markierungen auf dem Faltplan sind, befindet sich jedoch in der Realität nicht viel: Keine Hausnummer 10, kein Verein (soweit bekannt), sondern Bahngelände, ein paar Wohnhäuser, der genannte Friedhof. Es spricht also einiges dafür, dass beide Markierungen – 03 und 05 – tatsächlich der Mombachstraße 10 galten und falsch gesetzt waren.

Bei der Adresse Mombachstraße 10 handelt es sich um das Kulturzentrum „Schlachthof“, das sich am entgegengesetzten Ende der Straße, am Nordpark, befindet – fast einen Kilometer östlich der Markierungen, durch die breite Holländische Straße davon getrennt und auch durch das große Schulgebäude in direkter Nachbarschaft kaum zu verwechseln (in meinem Bild die „10“).

Wenn die Markierungen falsch gesetzt sind, ist auch die Schlussfolgerung in Bezug auf den Pfeil in Frage gestellt, denn er zeigt dann nur auf die Markierung, nicht auf das tatsächliche Objekt, und kann somit nicht als Fluchtweg gemeint sein. Da der Pfeil von dem Ermittler als wichtiges Indiz für die körperliche Anwesenheit der NSUler vor Ort gewertet wird (Ausspähen des Fluchtweges), wird in dem Fall auch dieses Argument geschwächt: Wären sie vor Ort gewesen, hätten sie feststellen müssen, dass sich ihr Zielobjekt ganz woanders befindet und der Friedhof als Fluchtweg völlig ausscheiden müsste. Am tatsächlichen Ort (Mombachstraße 10) befindet sich dagegen gar keine Markierung, weder Kreuz noch Pfeil.

Diese Ungenauigkeit stellt nicht nur die Ausspäh-Qualitäten des NSU und die Auswertungsfähigkeiten des BKA-Beamten in Frage, sondern lässt auch daran zweifeln, ob Temme hieran beteiligt war. Denn als ortskundigem Verfassungsschützer dürfte ihm wohl bekannt gewesen sein, wo sich der „Schlachthof“ tatsächlich befindet.

Darüber hinaus ist daraus folgend die Anfangsaussage zu relativieren: Temme kam tatsächlich auf seiner Fahrt nicht an fünf markierten Objekten direkt vorbei, sondern nur an zwei, da ja die drei falschen Markierungen in der Mombachstraße abgezogen werden müssen. Das scheint etwas wenig für eine systematische Zuarbeit.

[Ergänzung 30.06.2020: Die Markierung 05 bestand nicht nur aus einem Pfeil, sondern auch aus dem Wort „Haus“, auf das dieser Pfeil zeigt – ein Detail, das mir entgangen war. Dabei handelt es sich tatsächlich um ein reales Objekt, siehe dazu einen Artikel bei nsu-watch, nämlich das damalige linke Kulturzentrum „Haus“. Die Markierung befindet sich zwar etwa 300 m zu weit westlich, aber der Name macht die Zuordnung eindeutig. Damit stellt sich dann auch die Frage, ob der Pfeil tatsächlich, wie vermutet, auf das darunter befindliche Kreuz mit dem Zusatz „Verein d. Mosl.“ zeigen soll und ob das Kreuz eventuell eher für das „Haus“ stehen soll (dann ebenfalls 300 m zu weit westlich markiert, aber sicherlich vor Ort dennoch leicht zu finden) und der genannte Verein dort falsch oder irrtümlich daneben geschrieben wurde von den Ausspähern. Meine Schlussfolgerungen bezüglich der Bedeutung und Genauigkeit der Einträge muss ich also in dieser Hinsicht etwas relativieren, wenn auch nicht unbedingt in Bezug auf die mutmaßliche Rolle von Temme darin.]

Dritter Einwand: Weitere Adressen vom NSU gelistet

Die Markierungen im Faltplan waren darüber hinaus nicht die einzigen Adressen, die der NSU für Kassel gesammelt hatte. In der 10.000er-Liste finden sich diverse weitere, von denen zahlreiche auf den eingangs erwähnten ausgedruckten Karten verzeichnet waren (in meinem Bild orange dargestellt). Der Nummerierung zufolge muss es ursprünglich mindestens 42 gegeben haben, doch nur 17 konnten gesichert werden. Diese überschneiden sich weitgehend mit den Markierungen auf dem Faltplan. Keine Entsprechung in den Listen haben lediglich die drei oben diskutierten Markierungen in der Mombachstraße – eben weil sie falsch waren – und eine ungenaue Markierung in der Unteren Königsstraße, kein Kreuz sondern ein Kreis, von dem der Ermittler vermutet, vielleicht sei erst im Zuge der Ausspähungen vor Ort willkürlich ein dortiges türkisches Restaurant eingetragen worden. Es könnte sich aber auch um einen ganzen Straßenzug als angedachtes Bombenziel in Stil der Kölner Keupstraße handeln. Die zehn nicht im Faltplan markierten weiteren gelisteten Adressen sind über die Stadt verteilt. Anders als bei anderen Städten gibt es im Fall Kassel keine Notizen zu Ausspähungen, die belegen würden, dass jemand tatsächlich vor Ort war und nachgeschaut hat. Wobei das nicht heißen muss, dass es keine gab, denn sie könnten auch verbrannt sein.

Wie auch immer, bei der Adressenliste des NSU für Kassel ingesamt lässt sich keine auffällige Übereinstimmung mit Temmes Fahrtrouten feststellen.

Und noch ein Umkehrschluss: Es gab ein weiteres Internet-Café, das Temme seinen Aussagen zufolge (auf die sich auch die Nebenklage bezieht) öfters aufsuchte. Es befand sich in der Frankfurter Straße, in der Südstadt. An Temmes vermutlicher Fahrtroute zu diesem Café ist mit „gutem“ Willen eine Markierung zu sehen, mehr nicht.

Viertens: Temmes Aussagen sind völlig unkonkret

Wenn der Beweisantrag sich tatsächlich nur auf die acht Vernehmungen Temmes vom 21.04.2006 bis zum 12.07.2006 bezieht, so sind daraus kaum Angaben über tatsächliche Fahrtrouten abzuleiten. Temme erklärt dort lediglich, dass er von seinem Dienstgebäude in der Wolfhager Straße öfters zur Hauptpost (Untere Königsstraße) fuhr – wobei keine konkrete Route genannt wird -, und dass sein Heimweg normalerweise über die Gelnhäuser Straße oder, wenn er noch ins Internet-Café wollte, über die Mombachstraße zur Holländischen Straße führte. Das ist weit davon entfernt, ein echtes Bewegungsprofil von Temme in Kassel nachzeichnen zu können, wie es in dem Beweisantrag angedeutet wird.

Fazit

Dass Temme dem NSU Adressen zugeliefert haben könnte, lässt sich ebensowenig belegen wie widerlegen. Die vorhandenen gelisteten Objekte sind durchweg nicht geheim oder schwer zu finden, sondern können auch durch öffentliche Recherchen und Zuarbeit von irgendwelchen lokalen UnterstützerInnen gesammelt worden sein.

Insbesondere die fehlerhafte Markierung in der Mombachstraße, die vom BKA offenbar nur teilweise erkannt wurde (soweit es sich mir erschließt), spricht eher gegen fach- und ortskundige Unterstützung in diesem konkreten Fall.

Die Markierungen auf dem Faltplan scheinen mir als Indiz gegen Temme kaum geeignet. Von den anfänglich unterstellten „allen Zielen bis auf eines“ bleiben in der Realität zwei an der Route des gelegentlichen Heimweges und zwei im Innenstadtbereich zwischen LfV-Adresse und Hauptpostamt. Die wenigen tatsächlichen Überschneidungen zwischen Fahrtroute und den NSU-Zielen im Verhältnis zur Gesamtverteilung halte ich nicht für aussagekräftig.

Ein tatsächliches Bewegungsbild Temmes liegt ohnehin nicht vor.

Wie eingangs erwähnt, steht die alles unter dem Vorbehalt, dass der Nebenklage nicht weitere Informationen vorliegen, die über ihre eigene Erklärung und die hier genannten Einzelheiten hinausgehen. Aber vorerst bleibt leider nicht mehr übrig als ein Schuss ins Blaue.

Ergänzung

Die Generalbundesanwaltschaft dürfte sich durchaus darüber im Klaren sein, dass es in einzelnen Städten Mitwisser des NSU oder auch halb-wissende Unterstützer gab. Vermutlich wurde aus Gründen der Prozesstaktik und -ökonomie darauf verzichtet, diesen Punkt ernsthaft ins Verfahren einzubringen: Die Benennung zahlreicher weiterer Verdächtiger, denen vor Gericht aber nichts zu beweisen ist, würde die Verteidigungssituation der jetzt Angeklagten verbessern. Denn das ganze Verfahren würde dadurch unübersichtlicher und schwammiger, es würde immer unklarer, wem welcher Tatbeitrag zuzurechnen ist. Damit würde die Verurteilung aller Angeklagten schwieriger. Daher ist es allgemein üblich bei Staatsanwaltschaften, lieber einen Teil der Schuldigen richtig anzupacken als alle anzuklagen und dann vor Gericht auf die Nase zu fallen.

Das ist im Fall NSU selbstverständlich zu bedauern. Die Städte der Morde sind mit Sicherheit nicht zufällig gewählt, sondern weisen auf persönliche Kontakte des NSU hin. Es wäre lebensfremd, anzunehmen, dass die NSU-Mitglieder, die ansonsten so sorglos „private“ Kontakte pflegten, in den jeweiligen Städten ohne jede Anbindung gehandelt hätten. In jeder dieser Städte sitzen jetzt ein oder mehrere Neonazis und hoffen, dass Zschäpe, Wohlleben und Eminger die Klappe halten. Ob deren Namen sich in den Ermittlungsakten aus Kassel finden lassen?

Ergänzung 30.10.2013: Übrigens ist auch der (bereits abgelehnte) Beweisantrag der Nebenklage vom 41. Verhandlungstag am 14.10.2013 etwas eigenartig. Denn dort heisst es, Temme „habe um 17:19 Uhr mit einer rechtsgerichteten Person aus einer Gruppe in Kassel telefoniert, die zu den Quellen von Te. gehört hätte. Alle Ersuchen, diese Quelle zu vernehmen, seien vom hessischen LfV zurückgewiesen worden.“

Richtig ist aber, dass Temme um 16:10 Uhr (also vor dem Mord) mit seiner V-Person 389  – Gärtner – ungewöhnliche 11 Minuten lang telefonierte. Dieser war die einzige rechte V-Person, die Temme führte. Das Telefonat um 17:19 Uhr hingegen fand mit einer anderen Mobiltelefonnummer statt, deren Anschlussinhaber von der Polizei angeblich nicht identifiziert werden konnte. Diese angerufene Nummer war zwar wie die von Gärtner bei Vodafone angeschlossen und hatte dieselbe Vorwahl (01520), stimmt aber ansonsten nicht mit dessen Mobilnummer überein. Es gibt Medienberichte, wonach es sich um die Nummer eines islamistischen V-Mannes handeln soll.

Meinem Eindruck nach ist auch dieser Antrag, so wie der oben behandelte, nicht gründlich genug erarbeitet worden. Wie dem auch sei, das Gericht hat sich offenbar inhaltlich mit dem Antrag gar nicht befasst, sondern ihn schon aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt.