Im Westen nichts Neues: Bommeleeër-Prozess und Herr Kramer in Luxemburg

Im Mai schrieb ich bereits einmal über den Bommeleeër-Prozess, in dem immer wieder die mögliche Verwicklung von Geheimdiensten in die Bombenanschläge der 1980er Jahre in Luxemburg thematisiert wird. Die Aussagen des deutschen Zeugen Kramer führten zu einiger Aufregung hierzulande, da er – nach meiner Ansicht völlig unglaubwürdig – behauptete, sein verstorbener Vater sei als BND- und Stay-Behind-Agent in die Attentate von München und Bologna 1980 verwickelt gewesen. Was hat sich nun seit dem großen Auftritt im April 2013 getan?

Nach dem Medienrummel im Frühjahr hat die Geschichte ihren Weg im Internet in die diversen Verschwörungs-Blogs und -Foren genommen. Die „klassischen“ Medien haben sich so gut wie gar nicht mehr damit befasst, dies aber weniger wegen einer geheimnisvollen finsteren Gleichschaltung, sondern wohl eher weil diejenigen Journalisten, die länger mit Kramer sprachen, keinen guten Eindruck von seiner Seriösität gewinnen konnten.1

Die Luxemburger Strafkammer unter der Vorsitzenden Richterin Conter ist der Sache immerhin weiter nachgegangen, außerdem ist in Deutschland die Generalbundesanwaltschaft tätig geworden, wie sich nicht zuletzt aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei ergibt. Herausgekommen ist dabei: Kaum Neues, und vor allem nichts, worauf sich weitergehende Verdächtigungen stützen lassen.

Was sind die aktuellen Erkenntnisse zu Kramers Aussagen aus den genannten Aktivitäten?

1. Der Luxemburger Prozess

„Geheime“ Dokumente übergeben

Das Gericht bemühte sich in verschiedenen Staaten darum, Unterlagen über die Stay-Behind-Organisation (SBO) zu bekommen. Am 9. August berichtet die Tageszeitung Das Wort2 darüber, dass auch deutsche Unterlagen deklassifiziert und übergeben wurden. Der Bericht weist allerdings Merkwürdigkeiten auf, bei denen unklar bleibt, ob es sich um Missverständnisse bzw. Ungenauigkeiten des Journalisten handelt oder ob er solche nur wiedergibt, die sich vor Gericht abspielten. Die deutschen Dokumente, die erwähnt werden, sind nämlich überwiegend bereits in Deutschland öffentlich bekannt und diskutiert worden: Es handelt sich um

– die Beschaffung der Funkgeräte vom Typ „Harpune“/“Harpoon“ für mehrere Stay-Behind-Dienste durch den BND in den späten 1980er Jahren (vgl. auch cryptomuseum.com, www.kpjung.de sowie Veröffentlichungen von Erich Schmidt-Eenboom zum Thema);

– einen „Sachstandbericht zu speziellen BND-Agenten„, sog. „Überrollagenten“, wobei es sich schon aufgrund der Formulierung nicht um ein BND-Dokument handeln kann. Vermutlich ist die Rede von einem Text des MfS der DDR – genauer gesagt von zwei Texten, nämlich einem kurzen Vermerk der Hauptabteilung III vom 3. August 1984 über eine erkannte „spezielle Agentenkategorie des BND“ sowie einem „Sachstandsbericht“ zu den „Überrollagenten des BND“ vom 22. Februar 1988, ebenfalls von HA III. Diese Texte liegen der BStU vor und sind faksimiliert in dem Buch „Die Oktoberfestbombe“ von T. v. Heymann, 2008. Sie sind bereits seit 2002 „deklassifiziert“, also freigegeben;

– das „Field Manual 30-31“ der US-Armee, in dem „gezielte Operationen“ in „Gastländern“ beschrieben werden. Tatsächlich findet sich diese Formulierung in einem angeblichen „Anhang FM 30-31B“ des Field Manuals, der von der US-Regierung – nicht gänzlich unglaubwürdig – als Fälschung des KGB aus den 1970er Jahren bezeichnet wird (vgl. dazu meinen Text zum Thema SBO), während das FM 30-31 an sich unbestritten existiert. Der fragliche Text wird seit Jahren vor allem im Internet ausgiebig zitiert und diskutiert.

Neu sind nur 1991 (im Zuge der Auflösung von Stay-Behind) zerstörte Dokumente zu „Border-Reference Points“, was aber übersetzt nur Grenzorientierungspunkte bedeutet und daher eine funktionale nachrichtendienstliche Bedeutung haben dürfte, sowie Briefverkehr zu Stay-Behind-Konferenzen in den 1980er Jahren.

Kurz: Von den genannten Dokumenten wirken nur diejenigen brisant, die seit Jahren in Deutschland bekannt sind und öffentlich diskutiert werden, so dass keine Rede von exklusiv „deklassierten Dokumenten“ von Geheimdiensten sein kann. Vielmehr macht die Auflistung den Eindruck, hier sei vor allem aus Büchern zum Thema Gladio kopiert worden. Entweder hat also das Gericht in der öffentlichen Sitzung einen falschen Eindruck erweckt, oder, was fast wahrscheinlicher erscheint, die deutschen Behörden haben das Gericht mit banalem Zeug abgespeist, in Fachkreisen „Spielmaterial“ genannt.
Enthüllungen in Bezug auf die Rolle von Stay-Behind in Deutschland sind aus dieser Richtung also wohl kaum zu erwarten.

DNA-Proben in Sachen Kramer

Kramer gab eine DNA-Probe ab, die mit den zahlreichen DNA-Spuren verglichen wurde, die an den Erpresserbriefen der Bombenleger gesichert worden waren. Da die DNA von Eltern und Kindern große Ähnlichkeit aufweist, wurde hier zumindest auf Indizien in Bezug auf Kramers Vater, den vermeintlichen SBO-Agenten, gehofft. Das Ergebnis war allerdings beim ersten Hinsehen zwiespältig, beim zweiten Überprüfen ernüchternd.

Am 19. September trug die Sachverständige, Dr. Petkovski, vor, dass bei der Vergleichsuntersuchung überwiegend keine Hinweise auf DNA-Übereinstimmungen gefunden wurden. Lediglich in einem Fall wurde eine geringe Menge von übereinstimmender DNA gefunden, allerdings nur auf der niedrigen Ebene von einem oder ein paar Allelen, was eine minimale Aussagekraft hat. Das heißt, eine Identität der Verursacher – und damit auch gleichzeitig eines Elternteils von Kramer – ist nicht auszuschließen, es sind aber auch sehr viele andere Verursacher möglich, je nachdem, wie verbreitet die jeweiligen Allelen in der Bevölkerung sind. Nun müsste mit der DNA des verstorbenen Johannes Kramer verglichen werden. Dieser wurde aber leider nach seinem Tod eingeäschert.

Die schwache Hoffnung auf einen Sachbeweis für Kramers Geschichten zerschlug sich allerdings schon kurze Zeit später. Am 23. September zeigte sich bei einer erneuten Befragung der Sachverständigen, dass die übereinstimmende DNA-Vergleichsspur gar nicht von einem der Erpresserbriefe stammte, sondern von einem polizeiinternen Schreiben. Dieser Brief geriet offenbar irrtümlich mit in die Untersuchung, möglicherweise weil er im Laufe des Verfahrens zur Sicherung der DNA-Spur des zeitweise verdächtigen hohen Polizeioffiziers Steil verwendet worden war. Steil ist mittlerweile auch verstorben.

Von der DNA-Untersuchung bleibt also lediglich übrig, dass eine Verwandtschaft des Zeugen Kramer mit dem Spurenverursacher an dem Polizeibrief (Steil oder ein anderer Polizist!?) nicht auszuschließen ist. Ab hier dürfen Verschwörungstheoretiker wieder übernehmen… Mittlerweile hat eine Schwester von Kramer angekündigt, der Polizei Originalbriefe ihres Vaters zu übergeben, um diese auf DNA-Spuren zu untersuchen (anzumerken ist, dass die Geschwister von Kramer dessen Behauptungen bezüglich ihres gemeinsamen Vaters bestreiten).

Nachdem schon die DNA-Vergleiche mit dem Zeugen Kramer ganz offensichtlich – nach Aussonderung des falschen Briefes – negativ ausfielen, und dies, obwohl Übereinstimmungen einzelner Allelen angesichts deren Verbreitung durchaus zu erwarten wären, ist auch hier wohl kaum mit neuen Erkenntnissen zu rechnen. Um es angesichts der komplizierten Materie noch einmal klar zu formulieren: Die DNA-Spuren, die den Bombenlegern zugeordnet werden, weisen keine Übereinstimmungen mit Kramers DNA auf! Somit ist auch kein Indiz für dessen Vater als Spurenverursacher gegeben.

Aus Luxemburg ist daher schon einmal zu vermelden: Im Westen nichts Neues.

2. Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linkspartei

Diese Antwort (BT-Drucksache 17/14815) enthielt folgende interessante Details:

– Die Generalbundesanwaltschaft hat sich mit den Aussagen Kramers befasst. Er wurde vernommen, Recherchen zu seinem Vater angestellt und dazu passende Räumlichkeiten durchsucht. Sie ist also nicht ganz untätig geblieben. Die Ermittlungen sind nicht beendet, haben aber laut Bundesregierung bisher keine Anhaltspunkte erbracht, die Kramers Angaben stützen. Nun ist das nicht überraschend und hat an sich wenig Beweiskraft, denn es ist anzunehmen, dass Dokumente zu Stay-Behind in großem Umfang Anfang der 1990er Jahre vernichtet wurden und, wo noch vorhanden, nicht gerade offen herumgereicht werden. Dennoch eröffnen die Ermittlungen die Möglichkeit, dass in Zukunft noch weitere Details zum Thema bekannt werden und sich weitere Indizien ergeben, anhand derer die Glaubwürdigkeit von Kramers Aussagen diskutiert werden kann. Doch auch kritisch gelesen ergeben sich aus der Antwort zumindest keine Anhaltspunkte, die seine Glaubwürdigkeit stützen könnten.

– Aus der Antwort und derjenigen auf einen frühere Kleine Anfrage (BT 17/13615) ergibt sich, dass bis 1972 geheime Depots in Deutschland bestanden, die von den Westallierten angelegt worden waren für den „Verteidigungsfall“ und die vom BND bzw. Stay-Behind übernommen und umgehend aufgelöst werden sollten.3 Einige dieser Depots seien seinerzeit nicht gefunden worden, Ende der 1990er Jahre seien im ehemaligen britischen Besatzungsbereich durch das Berliner LKA noch einmal zwei solcher Depots mit „Versorgungs- und Ausrüstungsgegenstände(n)“ gefunden worden (was die Vermutung nahelegt, sie hätten sich in den West-Berliner Bezirken Spandau, Charlottenburg oder Wilmersdorf befunden). Die Bundesregierung geht davon aus, dass das nun aber wirklich die letzten unentdeckten Depots waren, es sei gründlich gesucht worden.

– Des weiteren teilt die Bundesregierung mit, dass sie Erkenntnisse über sechs Übungs-Operationen habe, an denen die SBO des BND teilgenommen habe. Details dazu seien allerdings als „Geheim“ eingestuft und nur in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einzusehen. Weitere Teile der Antwort (immerhin mehr als zwei Seiten Text) auf die Kleine Anfrage sind ebenfalls „Geheim“ eingestuft. Was auch immer diese Texte enthalten, sie sind auf diese Weise in der Welt und auch für Abgeordnete von Oppositionsparteien einsehbar. Es ist daher wohl auszuschließen, dass sie Informationen enthalten, die eine Staatskrise bewirken könnten, wie etwa die Verwicklung der SBO in illegale Machenschaften.

– Die Frage, ob es sich beim ACC (Allied Clandestine Committee) und dem ACC (Allied Coordination Committee) um zwei verschiedene oder ein und dieselbe Institution handelte, kann oder will auch die Bundesregierung nicht beantworten.

Was lehrt uns all das? Es gab die SBO des BND, sie kommunizierte mit ihren Partnerorganisationen und war nicht völlig untätig. Auch hier also nichts Neues.

Es bleibt aber zu hoffen, dass durch die verschiedenen Veröffentlichungen und Ermittlungen weitere Erkenntnisse vom Meeresgrund hochgespült werden – vielleicht ist ja doch noch in einer der Austern eine Perle versteckt…

 

Fußnoten

1 Lediglich die linke Tageszeitung Junge Welt klammerte sich am 26.9.2013 noch einmal an ihre schlampige Berichterstattung vom April und setzt noch ein paar Falschmeldungen oben drauf.

2 Ich stütze mich in Sachen Luxemburg weitgehend auf die Berichterstattung in der liberal-kritischen Tageszeitung Das Wort, die ich für sehr seriös halte.

3 Die Linkspartei zieht daraus übrigens den falschen Schluss, es habe 1972 eine Anweisung gegeben „die Staybehind-Organisation bis 1972 aufzulösen“ – lesen die eigentlich die Antworten auf ihre eigenen Anfragen nicht? Oder ist das absichtliche Polemik?