Bei der Beantwortung der Frage, ob der NSU mit Wissen oder gar Mithilfe staatlicher Stellen entstanden sein könnte, spielt die Phase des Untertauchens und Gründens einer Struktur in den Jahren 1998 bis 2000 eine wichtige Rolle. Wurde das Untertauchen von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe nach der Durchsuchungsaktion in Jena Ende Januar 1998 irgendwie gefördert, wurden sie danach absichtlich nicht aufgespürt? War ihr Leben im Untergrund gewollt, oder zumindest wissentlich in Kauf genommen? Wurde die Polizei gezielt daran gehindert, die drei festzunehmen? Hier sind in der Öffentlichkeit in den vergangenen Jahren einige Legenden entstanden, die der Aufklärung bedürfen.
Die ganze Geschichte der erfolglosen mehrjährigen Fahndung nach dem Trio kann an dieser Stelle nicht nacherzählt werden. Wer sich für den größeren Zusammenhang und zusätzliche Einzelheiten interessiert, ist nach wie vor gut bedient mit dem Buch „Heimatschutz” von Dirk Laabs, auch wenn sich dort der eine oder andere Fehler eingeschlichen hat (ich komme darauf zurück). Dagegen ist vor den inzwischen zahlreichen Dokus im Fernsehen zu warnen: Egal ob öffentlich-rechtlicher „Qualitätsjournalismus” oder Privatsender-Skandalgewummer, es ist seit 2012 so gut wie kein Fernsehbeitrag gesendet worden, den es anzuschauen lohnt und der einigermaßen seriös mit den bekannten Fakten umgeht.
Eine ausführliche Fassung meines Textes ist hier als PDF verfügbar.
Die Fahndung fand statt und war aufwändig
Grundsätzlich muss über die Fahndung nach dem Trio ab 1998 gesagt werden, dass sie, anders als es in vielen Veröffentlichungen unterstellt wird, relativ aufwändig war. Dabei darf nicht vergessen werden, dass nicht nach einer aktiven terroristischen Untergrundgruppe, die Morde beging, gefahndet wurde. Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe wurde hauptsächlich vorgeworfen, Bombenattrappen platziert und durch den Bombenbau in der Garage eine Sprengstoffexplosion vorbereitet zu haben. Die äußerste Höchststrafe dafür wären fünf Jahre Gefängnis gewesen, zu erwarten war eher eine niedrigere Strafe. Und die Staatsanwaltschaft war sich durchaus nicht sicher, ob die Beweislage überhaupt für eine Verurteilung ausreichen würde.
Daran gemessen war die Fahndung alles andere als lustlos: Im Laufe von knapp 3 Jahren fanden mehr als 50 Observationseinsätze gegen etwa 20 Personen statt, und ebenso viele Telefonüberwachungen wurden gegen etwa 30 verschiedene Personen durchgeführt, teils über Monate. Dabei wurde neben den Landesbehörden von Thüringen und Sachsen zeitweise sogar Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz aktiv. Es wurde öffentlich im Fernsehen nach dem Trio gesucht und eine Belohnung ausgesetzt. Der Druck auf die rechte Szene war zwar nicht erfolgreich, aber doch erheblich. Wäre mit vergleichbarem Aufwand nach drei untergetauchten Linken gesucht worden, hätten linke Medien das zweifellos als sehr intensive Fahndung und Repression beschrieben.
Insofern hat die erste der erzählten Legenden, wonach es praktisch gar keine echte Fahndung nach den Untergetauchten gegeben habe, keine reale Grundlage. Sie beruht im wesentlichen auf dem falschen Umkehrschluss von JournalistInnen, die meinen, es sei in Deutschland nicht möglich, trotz Fahndungsdrucks längere Zeit in der Illegalität zu leben, folglich könne es keine echte Fahndung nach dem Trio gegeben haben. Die Realität hat mit dieser naiven Vorstellung nicht viel zu tun: im „Überwachungsstaat” Deutschland leben massenhaft Menschen illegal, und die RAF hat bis in die 1990er Jahre bewiesen, dass selbst unter massivstem Fahndungsdruck ein Leben in der Illegalität möglich ist (einige wegen angeblicher RAF-Mitgliedschaft gesuchte Personen beweisen es bis heute).
Allerdings: Wenn man die Fahndungsbemühungen insgesamt betrachtet, liegt der Vergleich nahe, dass hier ein Wagen mit Vollgas gefahren wurde, aber immer nur im ersten Gang und mit falschem Abbiegen an jeder zweiten Kreuzung. Gute Ansätze wurden mit viel Tamtam begonnen und dann nicht weiter verfolgt, frühere Ermittlungen vergessen oder nicht untereinander kommuniziert, Pläne nicht konsequent umgesetzt, Spuren falsch interpretiert. Das sagt für sich genommen noch nichts darüber aus, ob das Scheitern in der Absicht von Beteiligten lag, aber führt doch unweigerlich zu Nachfragen.
Hier setzt die zweite, weiter verbreitete Legende an: Die Fahndung sei nur vorgetäuscht gewesen, um eine kritische Öffentlichkeit zu beruhigen. Aber diese vor allem rückblickend imaginierte „kritische Öffentlichkeit”, die sich 1998 auf ein paar Zeitungsartikel beschränkte, hätte sich ziemlich sicher mit weitaus weniger Fahndungsbeweisen zufrieden gegeben als denen, die trotz der Schreibfaulheit der Zielfahnder letztlich doch hunderte von Seiten Akten füllten.
Warum man nicht einfach die Fahndung auf Minimum gesetzt hat, wenn man das Trio denn gar nicht verhaften wollte, ist kaum logisch zu erklären. Das ganze Fahndungstheater mit mehreren Behörden und dutzenden von Beteiligten so zu steuern, dass über Jahre alles nach Plan lief und kein versehentlicher Erfolg eintrat – und das trotz Öffentlichkeitsfahndung und Belohnung – ist in Kriminalromanen vorstellbar, aber nicht in deutschen Amtsstuben. Das entzieht auch der zweiten Legende von der nur vorgetäuschten Fahndung weitgehend den Boden.
Die Geschichten von Herrn Wunderlich
Dennoch werden weiterhin häufig der Verfassungsschutz und/oder übergeordnete politische Strukturen verdächtigt, eine Festnahme der Untergetauchten verhindert zu haben. Einer der „Kronzeugen” für solche Vermutungen ist der seinerzeitige Vize und spätere Leiter des Zielfahndungskommando (ZFK) im Thüringischen LKA (TLKA), Kommissar Sven Wunderlich. Wunderlich hatte schon Mitte Februar 2001, als das ZFK seine Fahndung nach dem Trio beendete, den Verdacht in die Welt gesetzt, der eigene Misserfolg sei auf Sabotage durch das Thüringische Landesamt für Verfassungsschutz (TLfV) zurückzuführen. Diese Geschichte wurde seitdem vielfach angedickt und weitererzählt.
Sie beruht im wesentlichen auf einer weniger als halbgaren Geschichte, nämlich der Behauptung von Vater Siegfried Mundlos im Jahr 1998, er habe einen anonymen Brief erhalten, demzufolge Beate Zschäpe „Informantin des Verfassungsschutzes” sei. Die Aussagen von Siegfried Mundlos waren und sind der öfteren unglaubwürdig, und den genannten Brief hielt sogar er selbst damals für fragwürdig und hatte ihn bereits weggeworfen, bevor er der Polizei davon erzählte. Zudem war das Gerücht gegen Zschäpe durchaus nicht die einzige Denunziation, die damals herumgeisterte, es blieb jedoch ein haltloses Gerücht. Dennoch benutzte Kommissar Wunderlich die kurze Erwähnung dieser Denunziation in einem Gespräch später als Grundlage, seinerseits den Verfassungsschutz zu denunzieren. Wenn diese Geschichte eines deutlich macht, dann, wie wenig Wunderlich willens oder in der Lage war, zwischen haltlosen Spekulationen, handfesten Indizien und Tatsachen zu unterscheiden. Diesen Eindruck hat er leider auch in seinen Aussagen vor den Untersuchungsausschüssen mehr als einmal hinterlassen.
Damit ist schon ein wesentlicher Punkt angesprochen, der in der Untersuchung der Fahndung 1998 – 2000 immer wieder auftaucht und der mich zu dem Schluss bringt, dass die Behauptung, das TLfV habe die Fahndung durch die Polizei seinerzeit hintertrieben, in wesentlichen Teilen eine Schutzbehauptung und Geschichtsklitterung ist, um die eigenen Fehler zu verdecken – eine Sichtweise, die übrigens die Schäfer-Kommission in Thüringen 2012 auch schon so ähnlich formulierte. Die Realität ist einfacher und peinlicher: Sowohl Verfassungsschutz als auch Landeskriminalamt und Zielfahndung arbeiteten schlecht und ineffektiv, und wie in jeder Amtsstube üblich, rettete derjenige seine Haut, der zuerst lautstark die Schuld auf andere schieben konnte.
Fehlspuren bei der Fahndung – wo sich die Inkompetenz verrät
Ich versuche im Folgenden, anhand einiger spezieller Kapitel der Fahndung zu überprüfen, wie tragfähig die Geschichte vom „gewollten Scheitern” der Fahndung insgesamt ist. Es gab nämlich im Rahmen der Bemühungen von Polizei und Verfassungsschutz, das Trio aufzuspüren, neben sinnvollen Ansätzen auch einige auffällige „Fehlspuren” – Fahndungsansätze, die völlig ins Leere führten und von den Untersuchungsausschüssen über das BKA bis hin zu den AnwältInnen der Nebenklage bis heute alle, die sich mit dem NSU beschäftigen, verwirren. Waren das absichtliche Fehler, sind eventuell hier Manipulationen zu entdecken?
Im Endeffekt sehe ich den alten Satz einmal mehr bestätigt, wonach man nicht durch Verschwörung zu erklären suchen sollte, was auch durch Inkompetenz erklärbar ist. Alle beteiligten Behörden und Personen, ob Verfassungsschutz oder Polizei, haben erstaunliche Fehler gemacht, manche nachvollziehbar, andere nicht, wobei auch immer zu berücksichtigen ist, dass mit dem heutigen Wissensstand so manches ganz anders aussieht als es damals erschien – als Beispiel sei hier die vermeintliche Sichtung von Uwe Böhnhardt durch Observanten im Mai 2000 in Chemnitz genannt, die bis heute durch die verschiedensten Veröffentlichungen als schwerer Fahndungsfehler geistert, obwohl sie inzwischen längst als Irrtum nachgewiesen wurde. Einige rätselhaft erscheinende Aktivitäten lassen sich zumindest mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit aufklären, auch wenn alle darin Verwickelten inzwischen längst vergessen haben dürften, was sie damals wann und warum getan haben.
Schlampige Aktenführung und mangelnde Trennschärfe zwischen Spekulation, Verdacht und Tatsachenwissen sind die wesentlichen Gründe für die meisten Fehler und das darauf basierende Scheitern der Fahndung, vor allem, was das thüringische ZFK betrifft. Das sind aber nicht zwangsläufig Indizien für absichtliche schlechte Arbeit in diesem besonderen Fall, vielmehr sind derartige Mängel trauriger Alltag im bürokratischen Apparat der Sicherheitsbehörden allgemein. In zahlreichen Ermittlungsverfahren der letzten Jahre gegen radikale Linke, bei denen den Behörden wohl kaum heimliche Komplizenschaft zu unterstellen ist, reihen sich kaum weniger schwerwiegende Fehler aneinander. Das Besondere im Fall NSU ist lediglich, dass diese Fehler hier einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden sind.
Die sechs Fehlspuren
Meine Untersuchung von sechs „Fehlspuren” der Fahndungsjahre 1998 bis 2000 hat keine objektive Beweiskraft, weil sie notgedrungen zahlreiche Schlussfolgerungen und Vermutungen enthält. Sie wird allein daher wohl auch kaum diejenigen überzeugen, die sich seit nunmehr fünf Jahren mit behaglichem Schaudern in den Glauben an Verschwörung und tiefen Staat eingewickelt haben. Für diejenigen, die an sachlicher Aufklärung interessiert sind, werden aber hoffentlich ein paar Fragen beantwortet. Ich fasse im folgenden meine Ergebnisse zusammen.
1) Ein konspiratives Treffen in Jena, das stattfand, ohne stattzufinden
Ende April 1998 glaubte das ZFK, durch Telefonüberwachung ein bevorstehendes Treffen von Ralf Wohlleben mit den Untergetauchten zu erkennen. Die folgende Observation von Wohlleben führte das ZFK zu einem Haus, in dem sich das Treffen vermeintlich abspielte (das in Wirklichkeit wohl an diesem Tag gar nicht stattfand). Das ZFK suchte sich am Tag danach, allem Anschein nach willkürlich, einen vermeintlichen Bewohner dieses Hauses namens Thomas Se. (der dort tatsächlich gar nicht wohnte) als „Kontaktperson” aus und überwachte diesen eine Weile. Dabei wurde vom ZFK ohne jeden Beleg und fälschlich behauptet, Thomas Se. gehöre der rechten Szene an.
Nach drei Wochen erkannte man vermutlich den eigenen Fehler und beendete die Überwachung stillschweigend. Es ist durchaus möglich, dass nicht einmal die Hausnummer des von Wohlleben aufgesuchten Hauses richtig notiert worden war und allein schon deshalb der Überwachte ein Fehlgriff war. Das ZFK hielt später nirgends schriftlich fest, dass das vermeintliche Treffen Wohllebens an dem vermeintlichen Ort gar nicht erfolgt war, und dass danach eine völlig unbeteiligte Person überwacht worden war. Kommissar Wunderlich sah sich nach 2011 außerstande, die verschiedenen tatsächlichen oder vermeintlichen konspirativen Treffen von 1998 auseinanderzuhalten. Deshalb konnte das BKA auch nicht nachvollziehen, wie es zu all dem gekommen war.
2) Wie man gleichzeitig aus einer Telefonzelle und von zuhause aus telefonieren kann
Mitte April 1998 wurde von einer Telefonzelle in Chemnitz aus bei Jürgen Helbig, Wohllebens Kontaktmann zum Trio, angerufen (dem ZFK war bereits zu diesem Zeitpunkt klar, dass Chemnitz die heißeste Spur zum Trio war, das TLfV hatte damit gar nichts zu tun). Bei der Nachforschung, wer der Anrufer gewesen sein könnte, wurde dem ZFK der Name Rayk Fr. genannt – nach Kommissar Wunderlichs Erinnerung von Seiten des Sächsischen Verfassungsschutzes. Rayk Fr. wurde danach einige Wochen abgehört, wiederum mit der erfundenen Behauptung unterfüttert, er gehöre bekanntermaßen der rechten Szene an. Zudem wurde nahegelegt, er habe beim Telefonieren aus der Telefonzelle den Festnetzanschluss seiner Mutter benutzt – eine völlig absurde und den Gesetzen der Physik widersprechende Behauptung, die ein Jenaer Amtsrichter ohne Bedenken unterschrieb. Das BKA wunderte sich nach 2011 nicht wenig über diese Vorgänge, konnte sie sich aber nicht erklären.
3) Ein verdächtiges Diensthandy, aber die Zielfahnder kapieren es nicht
Anfang August 1998 hatte das ZFK in Chemnitz einige Zielpersonen ausgemacht, die es überwachte, wobei man gar nicht so falsch lag. Vor allem Thomas Starke (der damals kein Informant der Polizei war) hatte in dieser Zeit tatsächlich direkten Kontakt zu dem Trio und unterstützte es handfest, während gleichzeitig sein Telefon überwacht wurde und die Auswerter der Polizei die zwischen Starke und Max-Florian Burkhardt telefonisch ausgetauschten verklausulierten Informationen nicht erkannten.Es gab aber vermutlich doch wenigstens ein Telefonat von Starke, das Verdacht erweckte, weil er es von einem geliehenen Mobiltelefon aus führte und dabei ein morgendliches Treffen bei Jena organisierte (bei dem er selbst nicht anwesend war). In diesem Zusammenhang wurde offenbar eine Mobilnummer genannt.
Das ZFK erwirkte umgehend einen Überwachungsbeschluss gegen diese Nummer mit der Behauptung, der Anschlussinhaber Siegfried Sch. gehöre der rechten Szene an und habe das Treffen bei Jena organisiert. Tatsächlich handelte es sich aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um das Diensthandy dieses Metallarbeiters, der weder mit der rechten Szene noch mit dem Trio etwas tun hatte, der aber in derselben Firma wie ein Unterstützer des Trios arbeitete: Gunter Fiedler. Möglicherweise hatte Fiedler Zugriff auf das Mobiltelefon und hatte es für das genannte Treffen benutzen wollen. Wenn es so war, handelte es sich aber wohl um eine Ausnahme, denn während der einmonatigen Telefonüberwachung fielen keine weiteren Auffälligkeiten an, auch nicht, wenn man mit heutigem Wissensstand die Daten überprüft.
Offensichtlich hat das ZFK keine Anstrengungen unternommen, den Sachverhalt rund um das mutmaßliche Treffen bei Jena aufzuklären, man weiß weder, ob es wirklich stattgefunden hat, noch wer daran beteiligt war. Die spätere Darstellung von Kommissar Wunderlich, der Name Siegfried Sch. sei ihm vom sächsischen Verfassungsschutz genannt worden, ist anhand der Akten als falsch nachzuweisen. Das BKA war nach 2011 nicht ansatzweise in der Lage, diese Fehlspur aufzuklären.
4) Wenn zwei Leute Müller heißen, müssen sie Verwandte sein
Ab dem Herbst 1998 wurden über fast zwei Jahre lang immer wieder die geschiedenen Eheleute Angela Ap. (Jena) und Ronald Ap. (Chemnitz) überwacht, und zwar sowohl vom ZFK als auch vom Verfassungsschutz. Es scheint dabei eher so zu sein, dass das ZFK mit seinem Verdacht das TLfV inspirierte und nicht umgekehrt. Ursprung des Verdachts gegen die beiden war die Ähnlichkeit ihres Familiennamens mit dem Geburtsnamen von Beate Zschäpe. Es bestand zwar keine Verwandtschaft, aber das wurde von der Polizei überhaupt nicht und vom TLfV nur oberflächlich überprüft.
Dazu kam ein fataler Vermerk von Kommissar Wunderlich, in dem er offenkundig Angela Ap. mit der Blood&Honour-Aktivistin Antje Probst aus Chemnitz verwechselte und Informationen, die er vom Verfassungsschutz erhalten hatte, der falschen Person zuordnete. Im Laufe der Zeit entstand so eine Kette von ungenauen und spekulativen Vermerken, die aufeinander aufbauten und mit jeder Fortschreibung wildere Behauptungen enthielten, bis schließlich im Sommer 2000 als „Tatsache” dargelegt wurde, Ronald Ap. habe zeitweise das Trio bei sich versteckt – was eine Erfindung der Ermittler war.
Zeitweise versuchte das TLfV, Ronald Ap. in Chemnitz zu observieren, doch die Observanten waren nicht fähig, seine veraltete von seiner aktuellen Meldeadresse zu unterscheiden und bekamen ihn deshalb nie zu Gesicht.
Im Jahr 2002 bemühte ein Kommissar des TLKA sich vergeblich, aufzuklären, wie dieser ganze Blödsinn zustande gekommen war. Das BKA scheiterte nach 2011 ebenfalls am Versuch einer Erklärung. Folgenschwere Rechtschreibschwächen in Bezug auf Namen sind bei thüringisch-sächsischen Behörden offenbar normaler Standard, den man nachträglich nur zur Kenntnis nehmen kann.
5) Die „Böhnhardt-Sichtung” von 2000, ein Schuss in den Ofen
Am 6. Mai 2000 kam es zu der vermeintlichen Sichtung von Uwe Böhnhardt in Chemnitz durch Observanten des TLfV. Während aber das TLfV vorsichtigerweise nur schrieb, es bestehe eine Ähnlichkeit des Fotografierten mit Böhnhardt, behauptete das ZFK fortan, der Mann auf dem Foto sei als Uwe Böhnhardt erkannt worden – darin bestärkt von einem inhaltlich eher dünnen Schreiben des Bundeskriminalamtes zur vermeintlichen Identifizierung. Der fotografierte Mann hatte den observierten Kai Se. besucht, der zur rechten Szene gehörte. Dieser wurde daher ab Sommer 2000 für längere Zeit als vermeintlich heißeste Spur zu den in Chemnitz Untergetauchten intensiv überwacht, während in Wirklichkeit Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe bereits nach Zwickau umgezogen waren und als NSU den ersten Mord vorbereiteten.
Schon anhand der Observationsfotos vom 6. Mai kann gezeigt werden, dass es sich bei dem Mann nicht um Böhnhardt gehandelt hatte, wobei allerdings eine entscheidende Information – dass nämlich Böhnhardt keine Tätowierung auf dem linken Oberarm hatte – damals den Sicherheitsbehörden möglicherweise nicht bekannt war. Wie zudem durch Beate Zschäpes Aussage beim Prozess vor dem Münchener Oberlandesgericht inzwischen bekannt wurde, war Böhnhardt an diesem Mai-Wochenende mit ihr und Mundlos in Berlin gewesen, konnte also nicht Kai Se. bei dessen Umzug geholfen haben.
Im Sommer 2000 sah das für das ZFK aber anders aus, und ein vermeintlich konspiratives Telefongespräch des Kai Se. kurz vor dem Vorfall hatte den Verdacht noch verstärkt: Kai Se. hatte eine Telefonzelle benutzt, obwohl er ein Mobiltelefon besaß – dass er dieses Mobiltelefon überhaupt nie benutzte, um damit jemanden anzurufen, ist den polizeilichen Fahndern bei der folgenden intensiven Telefonüberwachung von Kai Se. und seiner Freundin offenbar entgangen. Jedenfalls führte dieser Telefonzellen-Anruf von Se. am 6. Mai dazu, dass der Gesprächpartner Falko Ne. einige Zeit lang abgehört wurde, wobei selbstverständlich nichts herauskam. Auch diese Maßnahme wurde vom BKA nach 2011 als Fehlspur festgestellt, aber ihr Zustandekommen nicht aufgeklärt.
6) Der Verfassungsschutz glaubt, Böhnhardts Lieblingstelefonzelle zu ahnen
Schließlich gab es neben diesen fünf Fehlschüssen des ZFK auch noch einen Fahndungsansatz des TLfV, der in den Sand gesetzt wurde. Im Frühjahr 1999 hatte der Verfassungsschutz mit seinem V-Mann Tino Brandt eine Quelle sehr dicht an das Trio „herangespielt”: Brandt stand in direktem Telefonkontakt mit Uwe Böhnhardt und gab wichtige Informationen in dieser Angelegenheit umgehend an das Amt weiter. Das TLfV versuchte nun, durch eine Observation von Telefonzellen in Chemnitz dem Trio auf die Spur zu kommen.
Dabei versteifte man sich auf vier Telefonzellen, und vermutlich gab es den Verdacht, Böhnhardt habe sich die Haare wachsen lassen, weshalb Männer mit halblangen blonden Haaren besonders beobachtet wurden. Einige davon wurden verfolgt und identifiziert und finden sich heute als vorübergehende Zielpersonen in den bekannt gewordenen Akten des TLfV wieder, zumeist in Form einzelner Blätter ohne Erläuterung, deren Zusammenhang erst mühsam ermittelt werden muss.
Böhnhardt benutzte jedoch offenkundig andere Telefonzellen als vom TLfV vermutet, zudem lief er – wie heute bekannt – weiterhin als Skinhead herum. Die Überlegung des TLfV war nicht dumm, die Umsetzung aber insgesamt unausgereift und mit zu schwachen Kräften durchgeführt, um erfolgreich zu sein. Jedenfalls war es unzweifelhaft eine Fahndungsmaßnahme, zudem mit V-Mann Brandt als Mitwisser, und es hätte für das TLfV keinen Anlaß gegeben, diese auch von der Amtsspitze geförderte Initiative zu ergreifen, wenn man in Wirklichkeit das Trio gar nicht hätte finden wollen oder sogar gewusst hätte, wo es sich aufhielt.
Fazit: Sechs Spuren, sechs Nieten. Völlig vergeblicher Aufwand, ganz egal, ob das Ziel war, jemanden zu verhaften oder jemanden nicht zu verhaften. Es gab kein Publikum, das mit solchen Scharaden hätte beeindruckt oder getäuscht werden können. Wenn das der „tiefe Staat” sein soll, dann genügen Gummistiefel, um durch seinen Sumpf zu waten.
Das Drama liegt nicht in der unterstellten Absicht, sondern in der bloßen Tatsache der gescheiterten Fahndung.