Zwei der jüngsten Skandal-Meldungen zum Thema NSU stehen symbolisch für einen der wichtigsten und meist diskutierten Aspekte des Falles, nämlich die Frage, welche Rolle die Sicherheitsbehörden zwischen 1998 und 2012 dabei spielten: Die des Mittäters, Mitwissers oder „nur“ des Dummen August?
Am 04. September 2012 meldete die „Thüringer Allgemeine“ (TA): „Die Nachrichtendienste von Bund und Ländern wurden insgesamt von etwa 40 Spitzeln aus dem ‚Thüringer Heimatschutz‘ informiert.“ Diese Angabe, die aus Kreisen des Thüringer Untersuchungsausschusses zum NSU stammte, wurde von zahlreichen Medien aufgenommen und weiterverbreitet, allerdings kaum irgendwo einer näheren Betrachtung unterzogen.
Am 26. Septmber 2012 machte „Spiegel online“ (SPON) öffentlich, dass der Bundesanwalt Hans-Jürgen Förster per dienstlicher Erklärung mitgeteilt hatte, er meine sich zu erinnern, vor 2003 den Namen Wohlleben auf einer V-Mann-Namensliste gelesen zu haben. Trotz angeblich intesiver Nachforschung konnte das Bundesinnenministerium dafür bislang keine Belege finden, was umgehend in ein öffentliches Dementi umgemünzt wurde.
Beide Meldungen unterfüttern zumindest beim ersten Hinsehen den Verdacht, die Neonazi-Szene sei von den Sicherheitsbehörden mehr als nur unterwandert gewesen. Es scheint mir dennoch notwendig, sowohl die (Medien-)Wahrnehmung als auch die Frage der V-Leute-Unterwanderung etwas genauer zu betrachten, auf die Gefahr hin, einmal mehr als Relativierer dazustehen.
Die Rolle der Medien bei der Aufklärung
Die Medien im weitesten Sinne, also inklusive Blogs und thematische Webseiten, haben ein nicht ganz unberechtigtes Skandalisierungsbedürfnis in Sachen NSU. Denn nicht nur die offenkundige Monströsität des Falles an sich ruft nach Aufmerksamkeit, auch der teils spitzbübisch, teils pomadig zubereitete Vertuschungsbrei der verstrickten Behörden und Personen kann nur durch scharfe Kritik zum Überkochen gebracht werden.
Dabei bleibt aber auch einiges an kritischer Informationsbearbeitung auf der Strecke.
So verbreiten bürgerliche Medien bedenkenlos und meist verkürzt ungeprüfte Meldungen anderer Medien („Wohlleben war V-Mann!“), um sie ein paar Tage später durch ebenso ungeprüfte Meldungen zu korrigieren („Wohlleben war kein V-Mann!“). Effekt: Zwei Schlagzeilen zum Preis von einer, Nachrichtenwert gleich Null. Immerhin wird dadurch Handlungsdruck bei den Angesprochenen hervorgerufen, denn es gefährdet dieser Tage die Beamten-Karriere, mit unveröffentlichtem Detailwissen hinterm Berg zu halten. Möglich, dass Bundesanwalt Försters Erinnerungsvermögen beflügelt wurde durch die Kalamitäten, in die sich der Berliner Innensenator Henkel samt Anhang durch seinen „unsensiblen“ Umgang mit dem LKA-V-Mann Thomas Starke manövriert hat.
Ein weiteres unsauberes Mittel des Journalismus, dem wir in Sachen NSU ständig begegnen, ist das Stellen von suggestiven Fragen wo kein wirkliches Wissen weiterhilft („War Wohlleben V-Mann?“). Ein beliebtes Spiel des Internet-Medien-Copy-Paste-Wettlaufs ist es, solche Meldungen beim Weiterverbreiten um ihr Fragezeichen zu erleichtern, das liest sich dann auch flotter.
Gerade Blogs sind anfällig für beide Fallen, da Texte dort oft in Eile und unredigiert veröffentlicht und auch im Nachhinein oft nicht korrigiert werden. Gerade antifaschistisch orientierte Medien müssen hier aufpassen, nicht ins Fahrwasser von Verschwörungsfantasien zu geraten, die der Aufklärung letztlich mehr schaden als nutzen können. Bisher haben die „klassischen“ linken Medien, von Apabiz bis Linkspartei, sich hier sehr gut gehalten, während einige Blogs (z. B. „Eyes Wide Shut“ oder „Machtelite“) leider ein wenig die Bodenhaftung verloren haben.
Um es noch einmal zu sagen: Der Skandalisierungsdruck der Medien ist gut, weil er den Handlungsdruck auf die (Mit-)Verantwortlichen erhöht und dadurch einiges an die Öffentlichkeit bringt, was sonst verborgen geblieben wäre. Das bedeutet aber weder, dass alles Veröffentlichte ein Zitat wert ist, noch das es legitim ist, nach dem Cui-bono-Prinzip die Meldungen entsprechend der eigenen Meinung in „gut“ und „schlecht“ zu sortieren.“Falsch“ und „richtig“, „sicher“ und „unsicher“, „glaubwürdig“ und „unglaubwürdig“ sollten hier, bei allem berechtigten Ärger über Nazis und Verfassungsschutz, der Maßstab sein.
Was bedeutet das für die konkreten Beispiele?
Verfolgen wir diese Methode einmal für die beiden eingangs genannten Meldungen, die bei unkritischer Übernahme ohne Weiteres unter der fetten Überschrift „Gründete Verfassungsschutz NSU?“ stehen könnten (und sicher so auch irgendwo im Netz stehen).
Die Meldung über die „40 Spitzel im Thüringer Heimatschutz“ (THS) beruht auf einer internen Aufstellung, die anhand der vorliegenden Akten bei den Untersuchungsausschüssen des Bundes und Thüringens gemacht wurde. Die Mitglieder der Untersuchungsausschüsse sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und können daher keine weiteren Details bekannt machen. Die Medien sind deshalb gezwungen, durch eigene Recherche (oder Mutmaßung) die Meldung zu unterfüttern (oder anzudicken).
Dies beginnt schon bei der ersten Schlagzeile der TA, die aus der tatsächlichen Angabe („zwischen 35 und 45“ laut SPON vom selben Tage) den Mittelwert verwendet. In der Folge erfreute sich eine Berechnung einiger Beliebtheit, angesichts von „in Hochzeiten rund 140 Mitglieder(n)“ (TA) des THS sei „etwa jedes vierte THS-Mitglied V-Mann, Spitzel oder Informant gewesen“ (SPON). Dankenswerterweise ist SPON hier immerhin journalistisch so sauber, darauf aufmerksam zu machen, dass hier keineswegs die Rede von 40 V-Leuten ist. Es gibt vielmehr in Sicherheitskreisen eine feine Unterscheidung zwischen verschiedenen Zuträgern. So sind „Informanten“ Leute, die ab und zu einen Tipp geben – ohne Bezahlung, ohne V-Mann-Führung, ohne Unterschrift.
Nun mag der THS zu Hochzeiten 140-160 Mitglieder gehabt haben, aber in den hier untersuchten sechs Jahren wurde er mit Sicherheit von deutlich mehr Personen durchlaufen. Ob diese Personen sechs Jahre oder sechs Tage lang Mitglied waren, darüber haben wir bisher nichts erfahren. Mithin ist weder das tatsächliche Zahlenverhältnis zwischen Spitzeln und Mitgliedern klar, noch die Verweildauer der Spitzel in der Organisation oder die Menge der Spitzel zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Auch über die Qualität der Spitzel gibt es keine belastbare Aussage. Waren es ergiebige Quellen? Haben sie „aufrichtig“ berichtet? Wurden sie „geführt“ oder nur abgeschöpft? Wie lange waren sie Spitzel, gab es hundert Treffen oder nur eines? Haben sie Lügen erzählt, oder unverwertbares Zeug? Handelte es sich um bloße Anwerbevorgänge, die letztlich abgebrochen wurden, ohne dass es eine Aktenführung dazu gab? Vieles ist vorstellbar.
Des weiteren ist zu beachten, dass die Untersuchungsausschüsse Akten von Verfassungsschutz und Polizei auswerten. Es kann sich also auch um Informanten der Polizei gehandelt haben, neben denen der diversen Verfassungsschutzbehörden und des MAD. Wie sich am Beispiel des V-Mannes Thomas Starke gezeigt hat, bedeutete die Anwerbung als Spitzel noch lange nicht, dass die damit befasste Behörde diese Spitzeldienste auch bei allen in Frage kommenden Betätigungen ausgenutzt hat. Der Berliner Staatsschutz hat seinen Nazi-V-Mann für das Verfahren gegen die Nazi-Band „Landser“ benutzt, aber nicht zur Aufdeckung der Unterstützungsstruktur des abgetauchten Thüringer Nazi-Trios. Vielleicht aus Absicht, vielleicht aber auch einfach aus Dummheit.
Das Bild von dem zu 25% aus V-Leuten bestehenden (mithin quasi VS-kontrollierten) THS muss also wohl deutlich relativiert werden. Es ist durchaus vorstellbar, dass der Thüringer Verfassungsschutz wirklich wie behauptet schlechten Zugang hatte, während der Rest der Spitzel von anderen Behörden „geführt“, mit anderen Aufträgen bedacht oder nur am Rande am THS beteiligt war. Und es ist auch gut vorstellbar, dass die gewonnen Informationen nirgends zusammengeführt wurden und es daher tatsächlich kaum wirklich verwertbares „geheimes“ Wissen über die in jedem Antifa-Flugblatt nachzulesenden Aktivitäten des THS gab.
Wohlleben und der Verfassungsschutz
Auch die Meldungen über den Nazi-Führungskader Ralf „Wolle“ Wohlleben haben nicht allzuviel Informationswert. Es sei einmal dahingestellt, ob das rasche Dementi des aufgeschreckten Bundesinnenministeriums glaubwürdig ist. In den letzten Monaten haben sich schon so manche Dementis als ebenso zutreffend erwiesen wie wilde Spekulationen.
Hat Bundesanwalt Förster seine Erklärung abgegeben, weil er helfen wollte? Weil in den Behörden die Luft heiß wird und jeder versucht, die eigene Haut zu retten vor dem NSU-Flächenbrand? Weil er, als ehemaliger Leiter des LfV Brandenburg immerhin vom Fach, eigene Aufstiegschancen durch aktive Aufklärungsarbeit erkannt hat? Doch spielen wir den Fall einmal durch, Spekulation EIN: Wohlleben war schon damals einer der bedeutenden Nazi-Kader in Thüringen, er war sowohl Mitglied in der militanten „Kameradschaft Jena“ (wo auch das spätere NSU-Trio dabei war) als auch im Vorstand der NPD Thüringen, mithin eine wichtige Schnittstellenfigur. Er war also sicherlich von ähnlichem Interesse für eine Ansprache wie etwa Tino Brandt vom THS. Ein erfolgloser Ansprache-Versuch durch das LfV Thüringen wurde ja mittlerweile auch offiziell eingestanden.
Sollte er tatsächlich als V-Mann geführt worden sein, hätte er dies allem Anschein nach – anders als Brandt – im eigenen Klüngel nicht offensiv vertreten, seine Identität müsste also konsequenterweise auch heute vom Verfassungsschutz geschützt werden. Insofern besagt ein offizielles Dementi hier nicht viel. Andererseits: Selbst wenn er ein V-Mann gewesen wäre, lässt sich daraus nicht unmittelbar folgern, dass der Verfassungsschutz über die Taten des NSU informiert war. Wohlleben war zwar rund ein Jahr lang einer der zentralen Unterstützer des untergetauchten Trios und an der Beschaffung mindestens einer Pistole – der späteren Mordwaffe – beteiligt. Aber bereits 1999 zog er sich laut Zeugenaussagen aus dieser Tätigkeit zurück, da er sich „ständig beschattet und verwanzt gefühlt habe“ – womit er nicht völlig falsch lag – und agierte fortan mehr aus dem Hintergrund.
Die Mordserie begann (soweit bekannt) im September 2000. Wohlleben wird also behaupten, er habe diese Entwicklung nicht vorhersehen können und trage keine Mitverantwortung für die Taten des NSU, und seine eigenen Taten seien, so wie die fast aller momentan Beschuldigten, mithin verjährt. Ob seine tatsächliche oder vorgetäuschte Zurückhaltung damals dann auf Anraten eines V-Mann-Führers erfolgt wäre („zieh dich da besser raus, bevor du vielleicht noch in schwere Straftaten verwickelt wirst“) oder auf eigene Initiative – in welcher Akte würde das wohl zu finden sein? Es bleibt aber festzuhalten, dass auch eine vorstellbare V-Mann-Tätigkeit 1999/2000 nur den Schluß erlaubte, dass der Verfassungsschutz damals mehr über die Abgetauchten wusste als er heute zugeben will, aber eben nicht, dass der Dienst die folgende Karriere des NSU beobachtete oder gar steuerte. Die Variante, dass man seitens der Behörden das Interesse an der ganzen Geschichte verlor, nachdem der „Aufstand der Anständigen“ unter Führung von Bundeskanzler Schröder bekanntlich Ende 2000 zum totalen Sieg über die Fremdenfeindlichkeit in Deutschland geführt hatte, dürfte wahrscheinlicher sein. Spekulation AUS.
Das Kreuz mit den V-Leuten
Wir haben also zwei Meldungen über V-Leute genauer untersucht und festgestellt, dass sie keinen zuverlässigen Schluss über die tatsächliche Unterwanderung der Thüringer Neonazis allgemein und des NSU-Umfeldes im speziellen erlauben, geschweige denn Schlüsse über die Zeit nach 2001. Wer eine Steuerung des NSU durch Verfassungsschützer oder gar einen „Tiefen Staat“ vermutet, wird derartige Kurzmeldungen aber sicher gerne in die Zitatenliste aufnehmen…
Es wird aber noch komplizierter. Denn das Schlagwort „V-Leute“ wird nicht erst seit dem Fall NSU immer wieder in oberflächlicher Art und Weise verwendet, um tatsächliche oder vermeintliche Verstrickung des Verfassungsschutzes in politische Gruppen oder Bewegungen zu „belegen“. Das gilt nicht nur für die Diskussion um das NPD-Verbot oder die rechte Szene überhaupt. Es gibt etwa einigermaßen überspannte Behauptungen, die 68er-Unruhen und selbst die RAF seien auf die Brandsätze und Waffen des Berliner V-Mannes Peter Urbach zurückzuführen[*]. Die Vorstellung von der übermächtigen Kontrolle und Lenkung durch geheime Kräfte und Dienste ist weit verbreitet.
Nur allzu oft gerät dabei durcheinander, dass V-Leute keine hauptamtlichen Agenten sind, und dass nicht alle Informanten auch nur V-Leute sind. Im Zuge der NPD-Verbots-Debatte sind die Medien regelmäßig voll mit der sachlich daneben liegenden Forderung nach „Abzug der V-Leute“ – diese können aber in den meisten Fällen gar nicht „abgezogen“, sondern höchstens „abgeschaltet“ werden, da sie keine festen Mitarbeiter der Dienste sind. Die V-Führer können ihren V-Leuten nicht einfach befehlen, aus der NPD auszutreten, sondern es ihnen höchstens nahelegen. Wenn diese aber Nazis bleiben wollen, bleiben sie auch in der NPD und damit auf der nächsten Liste, die dem Bundesgerichtshof vorgelegt werden muss, wo dann ein Vertreter der Verfassungsschutzes ins Schwitzen kommt bei dem Versuch, zu erklären, was „abgeschaltete V-Leute“ sind.
Selbstverständlich liegt es im Interesse der Sicherheitsbehörden, den Eindruck zu erwecken, dass sie alle ihre verschiedenen Spitzel im Griff haben und „steuern“, denn andernfalls wären die Beamten ja offenkundig unfähig. Die Wirklichkeit dürfte aber weit weniger eindeutig sein. Es gibt V-Männer wie Brandt vom THS, der seinem V-Führer scheinbar intellektuell soweit gewachsen war, dass er den Spieß umdrehen konnte und die Nazis mit dem ergaunerten Geld finanzierte. Es gibt V-Leute, die solche Maschen versuchen und dabei selbst reingelegt werden. Es gibt V-Leute, die solange lügen, bis sie erwischt werden, und solche, die nur Grütze erzählen („mangelnde Nachrichtenehrlichkeit“). Es gibt V-Leute die aus dem Ruder laufen, sich radikalisieren, oder die in der Kneipe die Klappe nicht halten können. Und andere V-Leute, die still für sich kassieren und nur erzählen was ohnehin in der Zeitung steht. Es gibt auch V-Mann „Günther“ in Thüringen, der möglicherweise nur eine Methode des dortigen LfV-Chefs Roewer war, etwas Geld auf die Seite zu schaffen…
Selbst mehrere V-Leute in einer Gruppe sind ein Indiz, aber noch lange kein Beweis für eine erfolgreiche Steuerung durch einen Geheimdienst. Es darf nicht vergessen werden, dass für den Verfassungsschutz die Informationsgewinnung absolute Priorität hat, selbst wenn das zur Folge hat, dass die beobachtete Gruppe insgesamt ihre Handlungsfreiheit behält. Es ist weder ganz auszuschließen, dass der Verfassungsschutz mehr über den NSU wusste als bisher bekannt ist, noch, dass er in den 1980er Jahren mehr über die RAF wusste als heute bekannt ist. Unterlassene Hilfeleistung und Strafvereitelung gehören sicherlich zum Alltag eines Geheimdienstes.
Doch es fehlt in meinen Augen nach wie vor das Motiv für eine aktive Verschwörung. Das ist aber keine gute Nachricht, sondern eine schlechte. Denn sie besagt auch, dass es im Deutschland des 21. Jahrhunderts gar nicht notwendig ist, das Klima durch rassistischen Terror nach rechts zu verschieben. Die hunderttausenden von kleinen und mittleren Sarrazins, das gewalttätige Abschreckungsregime an den europäischen Außengrenzen, selbst das rot-grüne „Einwanderungsgesetz“ und so weiter und so fort – all das ist ein in Formalitäten und liberale Floskeln gekleideter Alltagsrassismus, der die freiheitlich-autoritären Chraktere von heute hinreichend beruhigt, bevor die nächste große Krise wieder die aggressive Hälfte des deutschen Wettermännchens aus dem Haus lockt.
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[*] Zur Urbach-Legende: Tatsächlich hat der V-Mann Urbach, soweit bis heute bekannt, seinerzeit Horst Mahler (damals auf dem Weg in die RAF, heute Neonazi) eine Pistole verschafft. Das ist in dieser Hinsicht aber auch schon alles. Er hatte dann 1970 mehrere Personen zu einem angeblichen Waffen-Versteck auf einem Friedhof in Berlin-Buckow gelotst, das war aber eine Falle, um Andreas Baader verhaften lassen zu können, niemand bekam die vermeintlichen Waffen. Die hartnäckig kolportierte Behauptung, Urbach habe „der RAF die Waffen beschafft“, ist also Unsinn.