In eigener Sache: Entschwörungstheorie

Dass ich mit meinen Beiträgen zum Thema NSU und Oktoberfestanschlag Aufmerksamkeit und sogar Beifall von unerwünschter – d. h. politisch rechter – Seite bekommen könnte, war mir stets klar. Normalerweise würde ich das nicht weiter beachten, schon gar nicht wenn es aus der verschwörungstheoretischen Ecke kommt.
Da jetzt aber innerhalb kurzer Zeit erst der notorische Karl-Heinz Hoffmann1 und dann recht umfangreich die umtriebigen „NSU-Leaker” um Christian R. alias „fatalist” sich mit meinen Analysen befasst haben, sehe ich mich herausgefordert, deren Desinformation ein kurzes Contra zu geben.

Verschwörungstheoretiker von rechts und links spielen sich seit langem im Internet gegenseitig die Bälle zu und türmen eine tolle Story auf die andere. Der Blogger „fatalist” hat sich dabei durch die Veröffentlichung von Original-Ermittlungsakten eine gewisse Prominenz erarbeitet und gilt in rechten Kreisen als As. Ihm – bzw. dem Kreis, den er repräsentiert – ist zuzugestehen, dass er nicht dumm ist und in der Lage ist, seine Thesen differenziert und unter Beachtung von Gegenargumenten in die Welt zu setzen. Daher habe ich mir den Spaß gemacht, mir eine seiner Enthüllungen, die ein großes Komplott der Sicherheitsbehörden beweisen wollen, kurz vorzunehmen: Die Behauptung, anhand der in dem Wohnmobil in Eisenach gefundenen Hülsen bzw. Patronen von Pumpguns (Vorderschaftrepetierflinten) ließe sich eine Beweismanipulation belegen, mit deren Hilfe der Selbstmord von Mundlos und Böhnhardt vorgetäuscht werden solle.
Das findet sich ausführlich in seinen wechselnden Blogs, derzeit bei sicherungsblog.wordpress.com (en Detail hier, hier und hier) sowie als PDF hier  (letzteres nicht unter dem Namen fatalist, aber vermutlich in derselben Küche gekocht).

Möglich gemacht wird diese Hypothese vor allem durch die kaum glaubliche Schlamperei von LKA Thüringen und BKA bei der Beweismittelsicherung und -dokumentation. In dem ausgebrannten Wohnmobil wurde in der Woche nach dem 4.11.2011 fotografiert, was die Kamera hergab: dutzende Fotos aus ähnlichen Winkeln, mal mit Maßstab, mal ohne, mal mit Kärtchen mit Asservatennummern, mal ohne, mal mit den toten Männern drin, mal nach deren Entfernung. Dazu wurden von verschiedenen Beamten Skizzen gezeichnet und Tabellen mit Asservatenbeschreibungen und Nummern angelegt. Etliches davon wurde erkennbar erst mehrere Tage danach gefertigt und/oder dem angepasst, was die Beamten für logisch hielten.
Dadurch entstand bei der Asservierung der gefundenen Patronen bzw. Hülsen (also gezündeten Patronen) ein Durcheinander, das BeobachterInnen durchaus verwirren kann.

Zuerst einmal die Fakten:
Der Aufenthaltsraum des Wohnmobils war ein großes Chaos aus verbrannten Einzelteilen, herabgefallenen Dachteilen, den beiden Leichen, Waffen, Blut. Im Laufe der Untersuchung wurde dieser Bereich in einzelnen Etappen untersucht und gesäubert, so dass Kleinteile nicht unbedingt sofort erkennbar waren. Auf den ersten Übersichtsfotos ist kaum etwas zu erkennen.
Noch bevor die Leichen aus dem Fahrzeug geholt wurden, wurden 3 Teile Schrotmunition entdeckt. Zwei davon waren Hülsen, also verschossen, und lagen neben Mundlos und der – mutmaßlich von ihm – verwendeten Winchester Defender 1300. Eines war eine Patrone, also nicht abgefeuert, und lag neben Böhnhardts Leiche an der Ecke einer Sitzbank weiter vorne.
Bei der fotografischen Dokumentation wurde nun ungenau gearbeitet. Auf zahlreichen Fotos ist von den Hülsen nur die eine zu sehen, neben Mundlos’ linkem Fuß, in einem Bereich, der durch die weiteren Räumungs- und Untersuchungsarbeiten erst einmal nicht berührt wurde. Die zweite, die sich zwischen der Pumpgun und seinem rechten Bein befand, ist auf manchen Fotos zu sehen, auf anderen aber nicht – teils wegen des Aufnahmewinkels, teils weil sie durch Trümmerteile verdeckt wird. Insbesondere bevor die Leiche von Böhnhardt weggeräumt wurde, war sie kaum zu erkennen.
Dennoch wurde sie als eines der ersten Beweisstücke entdeckt und mit der Asservatennr. 1.4./3.0 versehen, während die zweite Hülse die Nummer 1.4./11.0 bekam.
Die unversehrte Schrotpatrone an der Sitzbank bekam zuerst keine Asservatennummer. Es ist anzunehmen, dass sie bei den Aufräumarbeiten bzw. der Entfernung der Leichen verrutschte, so dass sie eine Weile später an anderer Stelle erneut fotografiert wurde und nun die Asservatennr. 1.4./143.0 bekam.
Dieser Ablauf wurde von den verschiedenen beteiligten Polizisten völlig durcheinandergebracht.
Für die Hülse 1.4./3.0 wurde anfangs eine Nummernkarte auf Böhnhardts Körper platziert, zudem wurden Nummernkarten für die beiden Gewehre (1.4./1.0 und 1.4./2.0) hingelegt. Dann wurden davon diverse Fotos gemacht, auf denen aber die Hülse 1.4./3.0 selbst nicht zu sehen ist, weil verdeckt. Für die andere Hülse 1.4./11.0 wurde keine Nummernkarte hingelegt. Dadurch war auf vielen Fotos nun eine Hülse und eine Hülsen-Nummernkarte zu sehen, die nicht zusammengehörten.Kurz darauf wurde eine Nummernkarte 1.4./11.0 für die hintere Hülse hinzugefügt und fotografiert.
Später wurden, mutmaßlich von Beamten, die nicht vor Ort gewesen waren, Skizzen und Tabellen angefertigt. Die wackeren KriminalistInnen waren angesichts der unterschiedlichen Fotos offenbar hochgradig verwirrt. So wurde für die Hülse 1.4./3.0 als Fundort angegeben: „im Aufenthaltsraum auf Boden zwichen Spur 1.4./1.0 und 1.4./2.0; an rechter Sitzbankecke vorn” [sic]. Das ist offenkundig physikalisch unmöglich und beschreibt sowohl den tatsächlichen Ort von 1.4./3.0 an Mundlos’ Bein als auch den Ort der Patrone an der Sitzbankecke – also noch bevor sie vermutlich verrutschte und dann die Nr. 1.4./143.0 bekam. Eine Kriminalhauptkommissarin, die daraus eine Skizze fertigen sollte, war davon überfordert und entschied sich für die Sitzbankecke, wo sie das Asservat getreulich per Pfeil einzeichnete. Auf einem der Fotos war tatsächlich die dortige Patrone als 1.4./3.0 ausgewiesen (Seite 451 der Akte), auf einem anderen Foto wurde die Hülse 1.4./11.0 fälschlich als 1.4./3.0 gekennzeichnet (Seite 445 der Akte). Die Verwirrung war also komplett.
Die Kriminaltechnik KT 21, die dann Waffen und Munition untersuchte, wusste (zum Glück), wo die Hülsen wirklich gelegen hatten, verwendete für ihren Bericht aber ein schlechtes Schwarzweiß-Foto, auf dem zwar die Asservatennummern-Karte 1.4./3.0 zu sehen ist, die Hülse aber nur durch den Markierungskreis zu erahnen ist.

Nun zur Verschwörungstheorie von „fatalist” & Co.
Sie stellen die These auf, aus den Fotos und Vermerken ergebe sich eindeutig, dass die Hülse 1.4./3.0 in Wirklichkeit eine Patrone sei (nämlich identisch mit 1.4./143.0). Es gebe mithin nur eine Hülse, nämlich 1.4./11.0, und die andere sei hinzugedichtet worden. Den Kriminaltechnikern sei dann eine Hülse als Asservat 1.4./3.0 untergejubelt worden, obwohl es ursprünglich eine Patrone gewesen sei.
Zudem habe die kriminaltechnische Untersuchung von BKA KT 21 (Az. 2011/6171/10) ergeben, dass „die auf den Schrothülsen erkennbaren Waffenspuren keine Aussage zu dem bei der Tatausübung benutzten Waffensystem (erlauben)“. Einige Tage später sei aber ein neues Gutachten von KT 21 gemacht worden (es gibt einige, z. B. Az. 2011/6171/35), in dem plötzlich behauptet worden sei, die Patronen seien mit der Winchester abgefeuert worden. Dies sei eine Fälschungs-Auftragsarbeit.
Damit sei bewiesen, dass Beweismittel manipuliert wurden um die Doppelselbstmord-Theorie zu stützen.
„Belegt” wird das durch faksimilierte Akteninhalte.

Es handelt sich bei alle dem, das muss deutlich gesagt werden, nicht um Irrtümer und Fehldeutungen der „fatalisten”, sondern um absichtliche und bewusste Desinformation.2 Es ist kein Zufall, dass Bilder und Akten nicht vollständig, sondern nur auszugsweise dargestellt werden.
* Das Bild auf Seite 452 der Akte, auf dem beide Hülsen (1.4./3.0 und 1.4./11.0) deutlich sichtbar sind, ist auf der Webseite in so schlechter Auflösung dargestellt, dass die Hülsen nicht erkennbar sind.
* Als Beweis für die „Manipulation” werden u. a. Bilder der Seiten 434, 445 und 453 verwendet, teils mit Ausschnittvergrößerung, während die Seiten 447 und 452, die deutlich die Hülse 1.4./3.0 am korrekten Ort zeigen, unterschlagen werden. Diese Details können nicht „übersehen” worden sein bei solch akribischer Bildarbeit.
* Das Gutachten 2011/6171/10 des BKA hatte lediglich die Hülsen zum Gegenstand (die dort auch mit richtigem Fundort genannt werden), es war kein Vergleichsgutachten mit Waffen. Daher konnte dort nur festgestellt werden, dass anhand der Spuren an den Hülsen (also z. B. der Abdruckform des Schlagbolzens) der Waffentyp nicht zu bestimmen war. In dem späteren Gutachten wurde ein Vergleichsbeschuss mit den gefundenen Waffen ausgewertet, was die Zündung der Patronen in der Winchester Pumpgun belegte. Das ist alles logisch und bietet an sich keinen Anhaltspunkt für Manipulationsverdacht gegen die Kriminaltechnik.

Fazit: Zumindest an diesem Punkt ist nachgewiesen, dass die Verschwörungstheorien von „fatalist” & Co. nicht nur die übliche Spinnerei von rechten Paranoikern darstellt, sondern eine gezielte und systematische Desinformation aus der rechten Szene.

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1Hallo Herr Hoffmann, ich kenne die Urteilsbegründung aus dem Prinz-Karl-Prozess in beiden Instanzen
2Tatkräftig unterstützt von schlampiger Polizeiarbeit