NSU: Der Bericht der Schäfer-Kommission, Thüringen

Am 14. Mai 2012 legte in Thüringen die Untersuchungs-Kommission unter Leitung des Bundesrichters a.D. Schäfer (Schäfer-Kommission) ihren Bericht unter dem Titel Gutachten zum Verhalten der Thüringer Behörden und Staatsanwaltschaften bei der Verfolgung des „Zwickauer Trios“ vor. Der Bericht umfasst rund 270 Seiten und behandelt nur die Zeit rund um das Abtauchen der drei späteren NSU-Mitglieder in den Jahren 1998-2001. Weil dies eine der wenigen bisher vorliegenden gründlichen Beschäftigungen mit dem Thema ist, soll er hier vorgestellt und zusammengefasst werden.

Die Zusammensetzung und Aufgabenstellung der Kommission grenzt die zu erwartenden Erkenntnisse ein. Neben dem früheren Vorsitzenden des 1. Strafsenats des BGH, der bereits die Untersuchungskommission zur Affäre um die Bespitzelung von JournalistInnen durch den BND geleitet hatte, gehörten der Kommission der frühere hochrangige Bundesanwalt Volkhard Wache an, der unter anderem die Abteilung Terrorismus geleitet hatte und SPD-Mitglied ist, sowie der Leiter der Abteilung Strafvollzug im rheinland-pfälzischen Jusitzministerium, Gerhard Meiborg. Sechs weitere Personen aus dem Bereich der thüringischen Justizbehörden werden als MitarbeiterInnen genannt. Aus offizieller Sicht ist die Seriösität und Überparteilichkeit der Kommission damit unzweifelhaft. Es versteht sich aber ebenso, dass eine Kommission aus verdienten Juristen die vorhandenen Behördenstrukturen weder prinzipiell in Frage stellen noch politisch bewerten kann oder will. Dennoch ist der Untersuchungsbericht auch für Linke eine wertvolle Quelle. Die kritischen Prüfung der Vorgänge in Thüringen mit dem Ziel einer Effektivierung der Behördenarbeit, und sei es nur die Kritik unvorschriftsmäßiger Aktenführung, steht grundsätzlich quer zu einem möglichen Vertuschungskartell der (damals) Verantwortlichen.

Auflistung von Imkompetenzen

Die akribische Auflistung von Akten und Tätigkeiten der thüringischen Polizei und des Landesamtes für Verfassungsschutz (TLfV) bietet zahlreiche Ansatzpunkte für weitere Recherchen und Fragen. Sie bietet nach erster Durchsicht keine Angriffspunkte, die eine Manipulation „von oben“ zwecks Deckung staatlicher Kumpanei vermuten lassen könnten. Es ist als sicher anzunehmen, dass der Kommission auch Informationen und Akten vorenthalten wurden, ob aus Schlampigkeit oder Vertuschungsinteresse. Und längst nicht jede gewonnene Information wird in dem Bericht auftauchen. Ohnehin sind brisante Teilinformationen von vorneherein in einen Apparat von immerhin 892 Fußnoten ausgelagert worden, die nur dem Thüringer Innenministerium zugänglich gemacht wurden. Der Inhalt des Berichts ist aber für sich genommen glaubwürdig und erlaubt einen Blick in die Entstehungsphase des NSU aus der Perspektive von Polizei und TLfV.

Dabei relativieren sich manche medialen Schnellschüsse der vergangenen Monate, die von JournalistInnen auf der Jagd nach neuen Skandalen verbreitet wurden. Diese Berichterstattung hat ihren Wert, weil sie trübes Wasser aufwirbeln kann und dabei neue Informationen ans Licht bringt, doch es ist gefährlich, die eigenen Analysen (und teils Verschwörungstheorien) darauf zu bauen. Erinnert sei an die angeblichen „echten falschen Ausweispapiere“ im Besitz der Zwickauer Zelle, die als Beleg für geheimdienstliche Verwicklung dargestellt wurden, sich aber bald als ausgeliehene Ausweise von UnterstützerInnen erwiesen. Das in den Medien seit November 2011 vielfach beschriebene Bild von Chaos und Unfähigkeit in den Behörden Thüringens findet in dem Bericht zahlreiche Belege und muss hier nicht mehr in aller Ausführlichkeit wiederholt werden.

Klar ist, dass in Bezug auf die drei 1998 Untergetauchten sowohl die Polizei als auch das TLfV tatsächliche und auch nicht unbeträchtliche Fahndungsanstrengungen unternahmen. Deren fehlerhafte Durchführung ist der Schwerpunkt des Untersuchungsberichts. Es wird im Detail aufgelistet, was die jeweilige Behörde unternommen hat, welche Fehler sie dabei beging und vor allem wie sie dabei in der Kooperation mit den anderen Behörden bzw. eigenen Abteilungen versagte.

Der Untersuchungsbericht stellt zuerst seine Vorgehensweise dar. Er hatte Ende November 2011 die Arbeit aufgenommen, die letzten relevanten Akten des TLfV erhielt er aber erst Anfang März 2012. Das LfV Sachsen lieferte sogar erst im April 2012 seine Akten zum Fall, die darüberhinaus offenkundig unvollständig waren. Zudem war die Aktenführung des Thüringer LKA (TLKA) so chaotisch, dass diese erst aufwändig systematisiert werden mussten. Dennoch wird die Zusammenarbeit mit den Behörden in Thüringen als „ausgesprochen konstruktiv“ gelobt.

1998 und die gescheiterte Fahndung

Der Hauptteil beginnt mit einer knapp 40 Seiten langen Kurzbiographie der drei Gesuchten und ihres politischen Werdegangs, wobei deutlich wird, dass deren enge Verstrickung in die „Blood&Honour“-Szene und den „Thüringer Heimatschutz“ bei TLfV und TLKA bestens bekannt war. Sie wurden zwar zum harten Kern gerechnet, aber nicht als Führungsfiguren angesehen. Im Februar 1997 waren sie immerhin schon Mitbeschuldigte bei den Ermittlungen wegen einer Bombenattrappe (der „Theaterbombe“), die als Demonstration des Möglichen eine kleine Menge TNT (10 Gramm) enthalten hatte.

Danach widmet der Bericht sich auf rund 25 Seiten der Ereignissen rund um die Durchsuchungsaktion vom 26.01.1998, das Auffinden der Rohrbomben und das gleichzeitige Abtauchen der drei Beschuldigten. Hier werden einzelne Fehler im Vorgehen festgestellt, insbesondere die Tatsache, dass es keine ausreichende Voraufklärung gegeben hatte, was dazu führte, dass die dritte Garage („Garage Nr. 5“, die sich dann als wichtigstes Objekt erwies) mit deutlicher zeitlicher Verzögerung durchsucht wurde. Während die Polizei also noch wegen Bombenattrappen durchsuchte, wusste Böhnhardt in diesem Moment aufgrund des ihm vorliegenden Durchsuchungsbefehls, der die Adressen auflistete, dass in Kürze auch echte Bomben gefunden würden, und nutzte die Gelegenheit um abzuhauen. Den Hinweis auf die bewusste dritte Garage hatte eine Observation des TLfV erbracht. Dabei kam es offenbar zum entscheidenden Fehler bei der ganzen Aktion: Obwohl das TLfV Böhnhardt eine Woche lang observiert hatte und dabei festgestellt hatte, dass Böhnhardt und Mundlos sich nur beim Transport von Material zu dieser Garage „konspirativ“ verhalten hatten, wurde in den verbleibenden zwei Wochen in dieser Richtung nicht ernsthaft ermittelt.

Eine aktive Hintertreibung der Durchsuchungsaktion oder gar Warnung an Böhnhardt und Zschäpe (die die Mieterin der Garage war) lässt sich aus dem Untersuchungsbericht nicht ableiten. Im Gegenteil, hätte es eine Warnung gegeben, wäre Böhnhardt wohl nicht vor Ort gewesen, sondern hätte sich schon vorher abgesetzt. Denn er konnte ja nicht darauf zählen, dass die Garage mit den Bomben aufgrund fehlender Bolzenschneider erst verspätet geöffnet würde.

Es folgt auf rund 170 Seiten der Hauptteil, die Geschichte der Fahndung und der fragwürdigen Kommunikation zwischen TLfV und LKA (sowie dem LfV Sachsen). Hier werden schnell die Grundprobleme deutlich: Das TLfV machte die Fahndung zur „Chefsache“, man wollte Polizei spielen und die Gesuchten selber fassen (Amtsleiter Roewer rechtfertigt das heute u.a. damit, er habe undichte Stellen beim TLKA vermutet). Das äußerte sich darin, dass viele wichtige Informationen nicht an die Polizei weitergegeben wurden. So ging das TLfV bereits im April 1998 davon aus, dass die Gesuchten sich in oder bei Chemnitz aufhielten, während das TLKA diese Spur erst vier Monate später aufnahm.

Außerdem wurden die Informationen auch innerhalb des TLfV gefiltert. Die eigentlich zuständige Auswertungsabteilung erhielt viele Informationen gar nicht erst, da diese von der Beschaffung direkt an den damaligen Referatsleiter Rechtsextremismus, Stefan Schäfer, gingen. Schäfer gehörte zum Klüngel um Amtsleiter Helmut Roewer, worauf noch näher einzugehen sein wird. Der Verdacht liegt nahe, dass damit nicht nur dafür gesorgt werden sollte, einen Fahndungserfolg der Leitungsclique des TLfV gutzuschreiben, sondern auch die Kontrolle darüber zu behalten, dass die eigenen Drähte ins rechtsradikale Milieu nicht in Mitleidenschaft gezogen wurden, die von Top-Spion Roewer ebenfalls teilweise an den zuständigen Abteilungen vorbei geführt wurden. Die Anstrengungen des TLfV, teils unterstützt von Observationstrupps des Bundesamts für Verfassungsschutz und anderer VS-Landesämter, sind ausführlich dokumentiert und belegen, dass offenbar tatsächlich versucht wurde, die Gesuchten aufzuspüren. Angesichts der offensichtlich gewordenen Bereitschaft der Führungsriege des TLfV zur Manipulation auch anderer Behörden wäre es wohl eher naheliegend gewesen, die Suche im Sande verlaufen zu lassen, als durch konkrete Maßnahmen ein „versehentliches“ Aufgreifen der Gesuchten zu riskieren, wenn es denn ein Vertuschungsinteresse dieser Art gegeben hätte.

Stille Post im Innenministerium

Auf Seiten des TLKA wiederum wurde bereits 1997 die bis dahin einigermaßen erfolgreiche SoKo REX aufgelöst und ihre Aufgaben von einer deutlich kleineren und schlechter ausgestatteten Ermittlungsgruppe (EG) TEX übernommen, der dann 1998 nur vier bis sechs Beamte angehörten. Diese Schrumpfung spiegelt bereits die Geringschätzung der politischen Führungsebene gegenüber der Gefahr durch das rechte Milieu wider. Als dann 1998 die Fahndung begann, wurde diese umgehend dem Zielfahndungskommando (ZFK) übergeben, das als besonders effektiv galt, aber auch nur aus wenigen Beamten bestand und nichts über die rechte Szene wusste. Erst nach fast zwei Jahren gestand diese Abteilung sich ein, dass sie überfordert war.

In einem Bericht des Leiters der Zielfahndung vom 14.02.2001 schilderte dieser dann mehrere Verdachtsmomente gegen das TLfV, die 2011 dann zu einer Hauptquelle für öffentliche Spekulationen über die Verstrickung von TLfV und NSU wurden. Der Untersuchungsbericht widmet diesem Verdacht daher fast 15 Seiten. Er kommt, in weiten Teilen nachvollziehbar, zu dem Schluss, dass die Beschuldigungen in dieser Form nicht zu belegen bzw. anders zu erklären sind und unterstellt dem Autor des Berichts, aus Frustration über die eigene Erfolglosigkeit die Schuld anderswo gesucht zu haben. Die Darstellung, eine der gesuchten Personen werde „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ als Quelle vom TLfV geführt, kolportierte lediglich die Behauptung des Vaters von Mundlos, dies stehe in einem anonymen Brief, den er erhalten habe. Dass „die Fahndungsmaßnahmen des ZFK in der Vergangenheit kurz vor dem Erfolg standen, jedoch erfolglos bleiben mussten“, weil das TLfV Informationen an die Gesuchten durchgesteckt habe – so die unausgesprochene Schlussfolgerung -, erwies sich in der Nachbetrachtung als nicht nachvollziehbar, da das ZFK zu keiner Zeit „kurz vor dem Erfolg“ gestanden hatte.

Auch die Erkenntnis, dass das TLfV „bereits vor der Durchsuchung Maßnahmen im Bezug auf die gesuchten Personen durchgeführt“ hatte, war nicht brisant, denn diese Maßnahmen waren damals in Zusammenarbeit mit der EG TEX durchgeführt worden. Insgesamt zeigte der Bericht vor allem die Verunsicherung auf, die die unbestreitbare Kooperationsunwilligkeit des TLfV und seine Zurückhaltung von Informationen bei den Fahndern ausgelöst hatte. Der Bericht fand dann seinen Weg ins Dickicht der Ministerien und wurde dort teilweise noch angedickt bzw. ungenau weitergegeben, ohne dass er an inhaltlicher Substanz gewann. 2011 kochte das dann alles hoch, und niemand wollte Verantwortung für dieses peinliche Stille-Post-Spiel übernehmen. Das Bauernopfer war schließlich der Autor des ominösen Berichts, der als Leiter des ZFK abgelöst wurde.

Dass die Fahndungsanstrengungen ab 2001 rapide nachließen, so dass heute in der Öffentlichkeit das Bild besteht, die Gesuchten seien plötzlich vom Schirm verschwunden, liegt zuerst an der Erfolglosigkeit – nach drei Jahren ergebnisloser Fahndung lässt der Fahndungsdruck unvermeidlich nach -, aber auch nicht unwesentlich an der Verjährung der ursprünglichen Tatvorwürfe, die 2003 eintrat. Die Staatsanwaltschaft hatte „nur“ wegen Sprengstoffbesitzes ermittelt und keine verjährungsunterbrechenden Schritte eingeleitet (hätte sich das Ermittlungsverfahren gegen linke Garagenbesitzer gerichtet, wäre dies mit Sicherheit anders gehandhabt worden). Da die tatsächlichen Taten des NSU, also Banküberfälle vermutlich ab 1999 und Mordanschläge ab 2000/2001 auch nicht verdachtsweise Bestandteil der Fahndung waren, lief diese mit der Verjährung quasi automatisch aus.

Abschließende Bewertung

Zuletzt listet der Untersuchungsbericht die „Abschließende Bewertung“ der Schäfer-Kommission in neun Punkten auf. Diese beschreiben noch einmal in Kürze die festgestellten Fehler: Die Pannen bei der Durchsuchungsaktion, die Übernahme der Fahndung durch das ungeeignete ZFK, die chaotische Aktenführung der Polizei, die mangelhafte Kommunikation des TLfV in Richtung Polizei und TLfV-intern. Der Bericht stellt fest, dass der Verdacht auf Zusammenarbeit des TLfV mit den Gesuchten haltlos sei und dass eine bessere Kommunikation zwischen den Behörden sowie eine bessere Fachaufsicht über das TLfV notwendig seien.

Zwei Punkte, die die Schäfer-Kommission wohlweislich ausklammert, da sie politisch brisant sind, müssen hier ergänzt werden. Zum einen liegt das „System“ der beschriebenen Fehler offenkundig darin, dass Rechtsradikalismus von den Behörden insgesamt als unbedeutendes Randproblem behandelt wurde, was von Linken schon seit den 1990er Jahren immer wieder kritisiert wurde und weiter oben bei der geringen Stellenzahl der entsprechenden Ermittlungsgruppe schon anklang. Fehlende Systematik, chaotische Aktenführung, Unwissenheit und Unzuständigkeit sind die Ausflüsse dieser Geringschätzung[1].

Zum zweiten hat das TLfV unter dem Amtsleiter Roewer und mit Rückendeckung durch den damaligen SPD-Innenminister Dewes ganz offensichtlich seine eigene Neben-Innenpolitik betrieben und dabei mit harten Bandagen gekämpft. Der Polizei fiel dabei die Rolle des dummen August zu.

Das TLfV und sein Gurkenkönig Roewer

Roewer wurde 1994 als Ministerialrat vom Bundesinnenministerium nach Thüringen geschickt, um dort das TLfV auf Kurs zu bringen. Der exzentrische und streng antikommunistische Roewer fand in Thüringen einen „wilden Osten“ vor, in dem er sich wie ein Rinderbaron in der Zeit des Wilden Westens der USA sein kleines Reich aufbaute und nach Gutsherrenart regierte. Er gehört offenbar zu jenem Kreis Neu-Rechter Intellektueller, die meinen, Rechtsradikale seien kleine unappetitliche Ausrutscher der Geschichte, die mit recht einfachen Mitteln zu beherrschen und notfalls in die Schranken zu weisen seien. Als geeigneten Mann dafür hatte er sich selbst erkannt, als gewiefter Chef, Alleinunterhalter und Steuermann der thüringischen Sicherheitspolitik. Monatlich verschickte das TLfV nun Berichte an diverse Personen und Einrichtungen des Landes, in denen selbst gewerkschaftliche Linke namentlich angeprangert wurden, während Rechtsradikalismus eine Randnotiz darstellte.

In dieses Bild passen die diversen Skandale, die seit 2000 bekannt wurden: Seine finanziellen Eskapaden, die Günstlingswirtschaft innerhalb des TLfV, die unprofessionelle persönliche Führung von V-Leuten, die bizarren öffentlichen Auftritte, die Verharmlosung rechter Strukturen bei gleichzeitiger Übertreibung linker Bedrohungen. Für den Fall NSU wurde das dann spätestens 1998 relevant. Durch die enge Kooperation vor allem mit dem Top-V-Mann Tino Brandt wurden (auch) aus der Führungsetage des TLfV Informationen an die Nazi-Szene weitergegeben, wie auch die Schäfer-Kommission unumwunden zugeben muss, auch wenn ein direkter Nutzen für die Untergetauchten derzeit nicht erkennbar ist.

Roewer baute sich im TLfV eine Hausmacht aus teils unerfahrenen MitarbeiterInnen auf, mit denen er großes Geheimdienstkino spielte, inklusive der Gründung einer Tarnfirma, konspirativer Geldverschiebungen und neuer Organisationsmodelle (zu seiner Verteidigung sei angeführt, dass die vielfach kritisierte Aufhebung der klassischen geheimdienstlichen Arbeitsteilung „Beschaffung“ – „Auswertung“ beim TLfV Ende der 90er Jahre einer durchaus auch anderswo in Sicherheitskreisen diskutierten Modernisierungspolitik entsprach, die aber bald wieder in der Schublade verschwand). Damit schaffte er sich im Amt natürlich auch Feinde, und interne Grabenkämpfe entbrannten. Sein Referatsleiter Rechtsextremismus, Schäfer, der 1998 noch Mitverschwörer war in diesem Klüngel, überwarf sich 1999 mit ihm. Zeitgleich löste Roewer das Referat Rechtsextremismus einfach auf, beurlaubte Schäfer und erklärte, nunmehr solle ein Referat „Neue Formen Extremismus“ sich um die Rechten kümmern. Danach war das TLfV hauptsächlich mit der Führungskrise beschäftigt und damit, wie es seinen Chef loswird. Über Roewer selbst ist sicherlich noch einiges nachzutragen…

Der Bericht der Schäfer-Kommission im Netz

[1] Nachtrag: Hier herrscht offenbar deutsche Kontinuität. 1980 durchsuchten bayerische LKA-Beamte das Zimmer von Gundolf Köhler, des mutmaßlichen Bombenattentäters vom Münchener Oktoberfest am 26.9.1980, der ihnen zu diesem Zeitpunkt bereits als Rechtsradikaler bekannt war. Dabei fanden sie nach Medienberichten einen Ausweis der neonazistischen „Wiking-Jugend“ mit seinem Namen. Später erklärte der betreffende Beamte dazu: Der Name dieser Organisation habe ihm nichts gesagt, daher habe er diesem Ausweis keine Bedeutung beigemessen und ihn liegen lassen.