„Euroanarchismus“ – Bombenbastler

Polizeibehörden frickeln an einem neuen Ermittlungswerkzeug

Seit einiger Zeit geht mal wieder eines dieser Gespenster um in Europa. Es soll, so wird gemunkelt, auf den Namen „Euroanarchismus“ hören. Die Meinungen darüber, was damit genau gemeint ist, gehen weit auseinander. Die Folgen für die Zukunft könnten erheblich sein. Aber fangen wir damit an, wo dieses Gespenst überhaupt herkommt.

Die etwas seltsam klingende Wortschöpfung ist ein „Arbeitsbegriff der Sicherheitsbehörden“ für „etwaige Beziehungen bestimmter anarchisch-autonomer Gruppierungen in einzelnen EU-Mitgliedsstaaten untereinander“, so das Bundesministerium des Inneren auf eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten der Fraktion der Linken, Andrej Hunko, im Juli 2011. Das klingt logisch. Denn in den einzelnen EU-Ländern werden linksradikale Strömungen jeweils verschieden bezeichnet: Was dem italienischen Innenminister seine anarco-insurrezionalisti, sind seinem deutschen Kollegen autonome Gruppen. Der französische Minister sieht groupuscule de mouvance anarcho-autonome, wo sein britisches Gegenüber einfach anarchists erkennt.

Dafür wurde ein allgemein verständlicher Oberbegriff benötigt. Schließlich sollen bei den zahlreichen EU-Sicherheits-Konferenzen alle Anwesenden wissen, wovon die anderen gerade sprechen. Das Wortgespenst hat also eine bürokratisch-formale Funktion der Vereinheitlichung. Erfassen soll es den Personenkreis militanter Linker, deren politische Ausdrucksformen Demonstrationen, Riots, aber auch organisierte Militanz und kleinere Anschläge beinhalten. Das sind einige tausend Menschen in ganz Europa, die seit Jahrzehnten weder politisch noch juristisch – etwa durch „Anti-Terror-Gesetze“ – in den Griff zu bekommen sind.

Auf der Suche nach dem passenden Gegenstück

Mit dem Aufkommen der „globalisierungskritischen Bewegung“ und den Eskalationen bei den Gipfeltreffen in Prag (2000) und Genua (2001), hat der Prozess der gemeinsamen Sicherheitsarchitektur in der EU erheblich an Dynamik gewonnen. Nach den Riots von Genua 2001 wurde erstmals versucht, den linksradikalen Feind als „Black Block“ länderübergreifend zu markieren. Seitdem hat es zahlreiche Ansätze gegeben, das Instrumentarium der „Anti-Terror-Gesetze“ auf diesen Feind auszudehnen. Es lässt sich darüber streiten, was die hauptsächlichen Motive für dieses Vorgehen sind: Handelt es sich um ein „inneres Frontex“, eine vor allem ordnungspolitisch motiverte Eindämmungsstrategie? Um einen politischen Frontalangriff gegen befürchtete soziale Unruhen? Um eine Erprobungsphase im Dienste der europäischen Vereinheitlichung von Sicherheitspolitik?

Unbestreitbar ist, dass es in den letzten Jahren nicht nur Erfolge für diese repressive Politik gegeben hat. Nicht nur, dass auch die radikal Linke offensichtliche Fortschritte bei der europaweiten Vernetzung gemacht hat. Auch die juristischen Testballons, mit denen erprobt wurde, wie die – auch aufgrund des 11.9.2001 – veränderte Gesetzgebung und das schwankende politische Klima in den einzelnen Ländern sich auswirken würden, waren nur bedingt erfolgreich.

In Italien folgte nach Genua 2001 der Versuch, dort Festgenommene als „subversive Vereinigung“ abzuurteilen. Nach jahrelangem juristischen Tauziehen wurden zwar 2011 hohe Haftstrafen erzielt, sie basierten aber „nur“ auf der Teilnahme an Riots, nicht auf einem Vereinigungsdelikt. Erfolgreicher waren die Behörden bei der Verfolgung originär italienischer Gruppen, worauf noch zurückzukommen sein wird.

In Deutschland wurden im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm 2007 GipfelgegnerInnen als angebliche terroristische Vereinigung verfolgt. Der Bundesgerichtshof erklärte das ganze Verfahren aber nachträglich für abwegig, einige Maßnahmen sogar für rechtswidrig. Dieses Ermittlungsverfahren lässt sich recht deutlich (auch) als Testlauf sehen: Nach der Entschärfung des §129a unter der SPD-Grüne-Regierung 2003 lotete die Generalbundesanwaltschaft die Möglichkeiten und Grenzen des neuen §129a in einem politisch zwar bedeutsamen, kriminalistisch aber überschaubaren Fall aus. Eine Verurteilung war weder wahrscheinlich noch überhaupt das wichtigste Ziel des Verfahrens, und besonders schwere Taten, deren Nicht-Aufklärung zur Belastung hätte werden können, lagen auch nicht vor. Dennoch lässt sich vermuten, dass die enge Gesetzesauslegung durch den BGH nicht das war, was die Sicherheitsbeamten sich erhofft hatten.

Ähnliches lässt sich für den Fall der „Tarnac 9“ in Frankreich im Jahr 2008 annehmen. Auch hier wurden einige Personen aus dem europaweiten Netzwerk des angeblichen „Euroanarchismus“ herausgepickt und nach Anti-Terror-Gesetzgebung verfolgt, und auch hier war das Ergebnis alles andere als ein Durchmarsch des Sicherheitsstaates.

Die Lücke zwischen der „Keule“ der Anti-Riot-Maßnahmen (massive Polizeieinsätze, „Reisende-Gewalttäter“-Dateien, Ausreiseverbote etc.) und dem „Skalpell“ der Anti-Terror-Gesetze macht den Sicherheitsbehörden offenbar weiterhin europaweit Sorgen. Da könnte das Gespenst des „Euroanarchismus“ weiterhelfen.

Der BKA-Präsident Ziercke sprach im Frühjahr 2011 von „Euroanarchisten, militanten Linksextremisten und -terroristen“ (SPON, 21.2.2011), wobei die Unterscheidungskriterien unklar blieben. Im Juni 2011 erklärte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gegenüber Betroffenen, es habe sie im Jahr 2009 überwacht aufgrund des Verdachts, sie seien “Mitglied bzw. Unterstützer eines linksextremistischen Personenzusammenschlusses, der von den Sicherheitsbehörden mit dem Arbeitsbegriff “Euroanarchisten” bezeichnet wird“. Dabei habe es “Anhaltspunkte für schwerwiegende Gefahren für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland” gegeben.

Daraus lässt sich ersehen, dass das Wortgespenst „Euroanarchismus“ seit mindestens 2009 behördenintern in Gebrauch ist. Während Ziercke damitalso eher eine politische Strömung zu bezeichnen scheint, indem er es in eine Reihe mit „Linksextremisten“ stellt, macht das Schreiben des Verfassungsschutzes deutlich, dass vielmehr ein „Zusammenschluss“ mit konkreten „Mitgliedern“ gemeint ist. Die Behauptung der „schwerwiegenden Gefahren“ für die Staatssicherheit ist die notwendige Konsequenz aus der BGH-Entscheidung zur „militanten G8-Kampagne“ 2007. Denn diese besagte, eine Verfolgung nach §129a sei nur möglich, wenn eine objektive Gefahr für die Sicherheit des Staates vorliege – die bloße Absicht dazu reiche nicht aus.

Die eingangs zitierte lapidare Stellungnahme des Bundesinnenministeriums zu „bestimmte(n) anarchisch-autonome(n) Gruppierungen“ soll das tatsächliche Interesse der Behörden verschleiern, das durch das Schreiben des BfV offengelegt worden war. Die Verwendung des Begriffs „anarchisch“ statt, wie im Deutschen üblich, „anarchistisch“, verweist hier bereits deutlich auf die Wortherkunft aus einer romanischen Sprache, mithin aus der europäischen Sicherheitsstruktur.

Die Ermittlungen gegen den „Euroanarchismus“ sind also als Verfolgung einer konkreten terroristischen Vereinigung gem. §129a angelegt. Doch die dazu passende Vereinigung scheint bislang zu fehlen und wird in grenzüberschreitenden Netzwerken gesucht. Es wird unterstellt, solche Netzwerke dienten als Tarnmantel für mitlaufende klandestine Organisierungen. Bereits im Jahr 2006 hatten BfV und BKA, wie u.a. die bekannten Ermittlungsakten zur „militanten G8-Kampagne“ nahelegen, das 2005 entstandene „Dissent! Network of resistance“ ins Visier genommen als mögliche euroanarchistische Vereinigung. Es ist anzunehmen, dass der zur selben Zeit länderübergreifend ausgedehnte Einsatz des Under-Cover-Agent Mark Stone/Kennedy (auch) diesem Ziel galt.

Ein ähnlicher „Ermittlungsansatz“ dürfte aktuell Europol bewegen, auf einem Treffen Ende April 2012 über das „No-Border-Netzwerk“ zu sprechen. Dieses stellt, genau wie „Dissent!“, eine europäische Vernetzung linker Gruppen und Einzelpersonen dar, die offene und öffentliche Politik betreibt. Das Ermitteln gegen unterstellte Vereinigungen, deren bloße Existenz ungewiss und anhand von Demo-Vorbereitungstreffen schwer nachweisbar ist, ist aber nur eine Variante. Die andere ist die Identifizierung nationaler Gruppen und deren nachfolgende Internationalisierung. Italien ist hier einmal mehr Vorreiter.

Made in Italia

Nicht nur das Schlagwort vom „Euroanarchismus“ verweist auf die italienischen Sicherheitsbehörden, die sich seit Jahrzehnten intensiv mit „anarchistischen“ militanten Gruppen beschäftigen, während sich weiter nördlich der Begriff „autonome“ Gruppen etabliert hat. Auch die Konstruktion einer terroristischen Vereinigung aus diffusen „Personenzusammenschlüssen“ und „Affinitätsgruppen“ mit legalem Rahmen passt gut nach Italien. So wurden im Mai 2005 dort im Zusammenhang mit Brandsatz-Paketen mehrere Personen verhaftet, denen genau diese Art der Organisierung vorgeworfen wurde („lo schema eversivo del doppio livello (l’uno palese ed apparentemente legale, l’altro occulto e praticamente illegale), ed incentrata sulla costituzione di ‚gruppi di affinita'“, so die Staatsanwaltschaft).

Das italienische Strafrecht unterscheidet zwischen zwei Formen der „subversiven Vereinigung“, wobei die (schwerwiegendere) „Associazione eversive“ (Art.270b) mit bis zu 15 Jahren Knast für Gründungs- und wichtige Mitglieder bedroht ist. Dabei genügt die bloße Absicht, die staatliche Ordnung gewaltsam zu stürzen. Damit geht das italienische Recht selbst über die frühere Fassung des deutschen §129a deutlich hinaus. Auf diese Weise werden auch heute noch, lange nach dem Ende des bewaffneten Kampfes der 1970er Jahre, zahlreiche Linke in Italien zu drakonischen Strafen veruteilt.

Ende 2003 begann die Gruppe „Federazione Anarchica Informale“ (F.A.Inf.) in Italien mit der Verschickung von „Briefbomben“ (richtigerweise: Brief-Brandsätzen). In Italien mit seiner düsteren Tradition der Verschwörungen wurde rasch von einigen Linken eine neue „Strategie der Spannung“ vermutet. Bei näherer Betrachtung ist die Vermutung aber nicht haltbar. Es gibt ein tatsächliches anarchistisches Milieu in Italien (wie auch in Griechenland), das die insgesamt doch recht symbolischen und isolierten Anschläge politisch für richtig hält. Auch die historische Situation ist nicht vergleichbar mit der Situation vor über 40 Jahren, als NATO und extreme Rechte in Italien durch Terror eine mögliche kommunistische Regierungsbeteiligung verhindern wollten. Walhlsiege von Parteien links der Sozialdemokratie oder eine revolutionäre Situation drohten in Europa 2004 nicht, selbst 2012 ist die Lage – trotz Finanzkrise – kaum vergleichbar mit den 1970er Jahren, trotz starker Protestbewegungen in den europäischen „Randlagen“.

Seit 2004 ist Italien federführend bei den EU-weit koordinierten Ermittlungen gegen die sogenannten „Briefbomben“ der „Federazione Anarchica Informale“ (F.A.Inf.). Nach den ersten Aktionen der Gruppe fand Anfang Januar 2004 in Italien ein Treffen wichtiger europäischer Polizeichefs statt, um über das Phänomen eines „European pro-insurrection anarchist movement“ zu sprechen (der Begriff „Euroanarchisten“ wurde dabei, zumindest öffentlich, bis heute nicht verwendet – außer eigenartigerweise in einem verschwörungstheoretischen Text auf de.indymedia.org am 04.01.2004). Die Leitung der EU-weit koordinierten Ermittlungen übernahm Italien, den Informationsaustausch Europol. Der italienische Innenminister Pisanu merkte bei dieser Gelegenheit an, „the adoption of new specific laws could be useful and advisable“ (Bericht vor dem Parlament vom 8.1.2004).

Sicherheitsbehörden wollen mit Fantasie Fakten schaffen

Während auf juristischer Ebene also die Angleichung an die schärfste nationale Regelung wünschenswert erscheint, dürfte bei der Definition der Zielgruppen der kleinste gemeinsame Nenner im Vordergrund stehen. Damit könnte eine politisch-juristische Zeitbombe in Form einer flexiblen „Terrorliste light“ entstehen: In den jeweiligen Ländern agieren unterschiedliche Bewegungen in unterschiedlichen kulturellen und politischen Rahmenbedingungen. Auf EU-Ebene, wo „Linksterrorismus“ und „Linksextremismus“ in denselben Gremien behandelt werden, werden die Strömungen von den einzelnen Innenministerien je nach Interesse ihrer Regierung als „Euroanarchisten“ eingestuft und damit terroristisch, auch wenn vergleichbare Gruppen/Personen in anderen EU-Ländern möglicherweise anders eingeordnet werden.

In Österreich und Großbritannien werden besonders TierschützerInnen und Ökogruppen rasch unter Terrorverdacht gestellt. In Italien trifft es soziale Initiativen schneller als anderswo. In Spanien werden linksnationalistische Jugendliche bevorzugt verfolgt. In Deutschland AKW-GegnerInnen. Werden sie unter dem Dach „Euroanarchismus“ einsortiert, kann das dazu führen, dass die Verfolgung jeder dieser Strömungen als formal-bürokratischer Akt automatisch auf ganz Europa ausgedehnt wird.

Aktuell interessiert man sich zum Beispiel sehr für „Angriffe auf Zugtransporte“ (so die Einladung zur April-Konferenz durch Europol). Damit dürften konkret weniger Sitzblockaden durch Stuttgarter WutbürgerInnen gemeint sein, als vielmehr die Verletzlichkeit der Bahn-Infrastruktur durch Anschläge. Sabotage an Bahnstrecken durch Hakenkrallen oder zerstörte Datenleitungen ist mit einfachen Mitteln durchzuführen und richtet erhebliche materielle wie symbolische Schäden an. In der Vergangenheit war dies vor allem in Deutschland ein Problem für Sicherheitsbehörden. Aber auch in Frankreich (aktuell im Fall der „Tarnac 9“) und in Italien (Widerstand gegen Bahntrasse im Susa-Tal) ist hier ein Anfasspunkt für Verfolgung gegeben. Die Allgemeinheit der Überschrift erlaubt letztlich eine Eingruppierung aller möglichen politischen Initiativen, vom Protest gegen Castor-Transporte über Umweltschutz-Bewegungen bis zu antimilitaristischer Politik, in die Akte „Euroanarchismus“.

Ohne eine von langer Hand geplante Verschwörung annehmen zu müssen, ist zu vermuten, dass Begriffsnormierung, Verfolgungswunsch und juristische Eingrenzung letztlich ineinandergreifen: Das Ergebnis ist eine internationale „informelle“ terroristische Organisation, deren behördlich behauptete Existenz längerfristig die Angleichung der Rechtssprechung erfordert. Die Behauptung dieser grenzüberschreitenden Organisation, in die dann jeweils nationale Gruppen oder Personen je nach akuter Lage einsortiert werden können – das ist die Briefbombe, die von den europäischen Sicherheitsbehörden an die radikale Linke verschickt wird. Es ist nur die Frage, wer das Paket wann öffnen wird.

leicht gekürzt veröffentlicht in: ak – analyse und kritik, Nr.572, 18. Mai 2012